Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0039Ausgegeben am 10.06.2021
Eing. Dat. 10.06.2021
Finanzielle Maßnahmen während der Corona-Krise
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-166 (Dez. II, Amt 20) vom 09.06.2021
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Öffentliche Abgaben werden auf formlosen Antrag längstens bis zum 30.09.21 zinsfrei gestundet, sofern nachweislich ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Corona Pandemie begründet werden kann.
2. Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 30.09.21 verlängert:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die getroffenen Entscheidungen berichten.
Begründung:
Mit den Beschlüssen vom 02.04.2020 (2016-21/DS-I(A)0776, 2016-21/DS-I(A)0776/1), vom 10.09.2020 (2016-21/DS-I(A)0808) und vom 10.12.2020 (2016-21/DSI(A)0904) hat die Stadtverordnetenversammlung sowohl der temporären Neufestlegung der Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise bis zum 30.06.2021, als auch vereinfachten Stundungsmöglichkeiten inkl. dem Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen zugestimmt.
Da die Corona-Krise noch nicht überwunden ist, bleibt weiterhin oberstes Ziel der Stadt Offenbach, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zu leisten, dass möglichst viele ortsansässige Unternehmen, Handwerker und Selbständige die Corona-Krise überstehen. Insofern sollen letztmalig öffentliche Abgaben auf Antrag bis zum 30.09.21 zinsfrei gestundet werden, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Corona Pandemie begründet werden kann.
Um darüber hinaus weiterhin eine kurzfristige Handlungsfähigkeit in der Stadtverwaltung zu gewährleisten, bleibt die temporäre Anhebung der Wertgrenzen erforderlich.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.