Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0040Ausgegeben am 10.06.2021
Eing. Dat. 10.06.2021
Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
Hier: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-169 (Dez. III, OE 58) vom 09.06.2021
Der Magistrat hat am 09.06.2021 beschlossen:*
1. dass die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Personalrats des
Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
Frau Corinna Herpich zum Mitglied,
Herrn Ertan Caliskan zum Mitglied,
Frau Alexandra Götze zum stellvertretenden Mitglied für Frau Herpich sowie
Herrn Dr. Harald Jentsch zum stellvertretenden Mitglied für Herrn Caliskan
in die Betriebskommission der MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
wählt.
2. die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu berufen.
Begründung:
Die bisherigen Mitglieder Herr Wolfgang Mallick und Herr Richard Löfflat sowie deren Stellvertreter Frau Barbara Puhlmann und Herr Ertan Caliskan wurden auf Vorschlag des Personalrats des Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
von der Stadtverordnetenversammlung am 14.06.2018 gewählt.
Herr Mallick, Frau Puhlmann und Herr Löfflat sind aus dem Personalrat des Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach ausgeschieden. Aus diesem Grund schlägt der Personalrat nunmehr für die Dauer seiner Wahlzeit die oben genannten Personen zur Wahl vor.
Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz werden die Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
auf dessen Vorschlag von der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt.
Für jedes Mitglied der Betriebskommission wird ein Vertreter bestellt. Die Vertreter sind nach den Vorschriften zu wählen oder zu berufen, die für die Wahl oder die Betriebssatzung der Betriebskommission gelten (§ 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs MainArbeit).
Gemäß § 6 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes beruft der Gemeindevorstand die Betriebskommission.
* redaktionell geändert
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.