Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0041Ausgegeben am 10.06.2021

Eing. Dat. 10.06.2021

 

 

 

 

 

Bestellung eines Ombudsmanns für den Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) Jobcenter MainArbeit
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-170 (Dez. III, OE 58) vom 09.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Als Ombudsmann des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach wird für drei Jahre vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2024 Herr Hans-Jürgen Schäfer*, geb. 28.12.1955 berufen.

 

* redaktionell geändert

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat erstmalig im Jahr 2008 einen örtlichen Ombudsmann für die Angelegenheiten des SGB II berufen. Der Ombudsmann hat die Aufgabe, an ihn herangetragene Beschwerden von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und von Antragstellerinnen und Antragstellern auf Leistungen nach dem SGB II aufzugreifen, schlichtend in Konflikte zwischen MainArbeit und Leistungsberechtigten einzugreifen und aus neutraler Perspektive Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der MainArbeit zu machen.

Der Ombudsmann arbeitet ehrenamtlich, unabhängig von der MainArbeit und neutral. Er steht außerhalb der Organisation der MainArbeit und erstattet mindestens einmal im Jahr einen ausführlichen Bericht an den Sozialausschuss des Stadtparlaments. Der Ombudsmann hat keine direkten Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten des SGB II und greift nicht in Widerspruchs- und Klageverfahren ein. Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns lässt alle Rechte und Pflichten von Hilfebezieherinnen und Hilfebeziehern unberührt.

 

Dem Ombudsmann wird für die Nutzung bis zu einem Tag in der Woche ein Büro mit Telekommunikation und PC zur Verfügung gestellt. Er erhält eine Aufwandspauschale von 300,- € pro Monat, die von der MainArbeit gezahlt wird.

 

Mit dem Ombudsmann wurde eine neutrale und unabhängige Instanz geschaffen, die zwar keine eigene Rechtsgrundlage und keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten neben den jedem Leistungsberechtigten offenstehenden Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten hat, die aber im Vorfeld formaler Verfahren Konfliktlösungen herbeiführen und ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Positionen befördern kann.

 

Der Ombudsmann für das SGB II steht in engem Kontakt mit der Geschäftsführung der MainArbeit, mit dem jeweils zuständigen Fachdezernenten und anderen an vorgetragenen Anliegen und Problemen im Zusammenhang mit dem SGB II beteiligten Stellen. Der Ombudsmann berichtet an den Sozialausschuss und bringt, wo sinnvoll, Verbesserungsvorschläge ein. Er arbeitet mit der Geschäftsführung des Jobcenters eng und vertrauensvoll zusammen, um Anliegen möglichst zügig und konstruktiv zu klären.

 

Herr Schäfer war bis zu seiner Pensionierung als Präsident des Arbeitsgerichts Frankfurt tätig und wurde bereits in einer ersten Amtszeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2021 als Ombudsmann für den Bereich des SGB II berufen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.