Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0044Ausgegeben am 10.06.2021

Eing. Dat. 10.06.2021

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-177 (Dez, IV, Amt 62 und 60) vom 09.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 651 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) sowie der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 26.05.2021, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 651 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden durch den Mainuferbereich und den Herrnrainweg,

-       im Osten durch die BAB 661,

-       im Süden durch die Strahlenbergerstraße und

-       im Westen durch den Herrnrainweg.

2.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

 

Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 651 die planungsrechtliche Steuerung der Nutzungsarten im Gebiet Kaiserlei Nordwest.

 

Das Kaiserleigebiet tritt mit den Bautätigkeiten am Kaiserleikreisel immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit und soll als repräsentativer Stadteingang mit Büro- und Dienstleistungsnutzung an der Stadtgrenze zu Frankfurt am Main fungieren. Im Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain sind im Kaiserleigebiet überwiegend gewerbliche Bauflächen vorgesehen, woraus gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne zu entwickeln sind.

 

In den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 610 „Strahlenbergerstraße West“ und Nr. 614 A „An der BAB 661 – Zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße“ erfolgte bereits eine planungsrechtliche Umsetzung, die nun für das betreffende 11,8 ha große Plangebiet nördlich der Strahlenbergerstraße durch den Bebauungsplan Nr. 651 ergänzt wird. Hierfür ist die Feinsteuerung einzelner Nutzungsarten im Gebiet erforderlich, welches bisher hauptsächlich durch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Beherbergungsbetriebe sowie vereinzelt durch Einzelhandel und Schank- und Speisewirtschaft geprägt ist.

 

Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 651 sind der Rahmenplan Kaiserlei und der Masterplan 2030. Insbesondere soll mit dem Bebauungsplan Nr. 651 die Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Kaiserleigebiet erfolgen. Letzteres wurde von der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Offenbach am Main am 21.05.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

Ziele des Bebauungsplans sind daher:

-      Steuerung der Art der baulichen Nutzung im nordwestlichen Kaiserleigebiet u.a. durch Festsetzung eines Kerngebiets i. V. m. § 7 BauNVO. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentraler Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Wohnnutzung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

-       Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion

-       Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts.

 

Aufgrund der Festsetzung lediglich der Art und nicht des Maßes der baulichen Nutzung handelt es sich beim Bebauungsplan Nr. 651 nicht um einen „qualifizierten“, sondern um einen „einfachen“ Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB. Die detaillierten Ziele und Zwecke der Planung und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind im Einzelnen aus der Begründung und dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 651 zu entnehmen.

 

Die StVV hat in ihrer Sitzung am 31.01.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ beschlossen, welcher in der Offenbach-Post am 11.02.2019 ortsüblich bekanntgemacht wurde.

 

Das im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 651 vorgesehene Gebiet wurde auf Grundlage von Stellungnahmen in der frühzeitigen Beteiligung verkleinert und auf die Gebiete mit originären städtebaulichen Zielen begrenzt. Der westliche Bereich mit der Schleuse sowie der Mainuferbereich im Norden wurden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen.

Für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ wurde eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB erlassen. Der Beschluss zur Satzung über die Veränderungssperre wurde am 19.12.2019 in der StVV gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 20.01.2020. Mit Beschluss der StVV am 12.12.2020 wurde diese Veränderungssperre um ein Jahr verlängert und am 13.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ mit Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 2.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ wurde in der Magistratssitzung vom 31.07.2019 beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 19.08.2019 bis einschließlich 19.09.2019 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 09.08.2019 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 05.09.2019 eine öffentliche Bürgerversammlung statt. Darin wurden die Ziele, Hintergründe und Auswirkungen der Planung erläutert und es gab die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 08.08.2019 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 19.09.2019 aufgefordert. Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen und das Ergebnis der Auswertung sind in der Anlage 4 dargestellt. Der Scoping-Termin fand am 06.06.2019 statt. Der Umweltbericht ist in der Begründung als separater Teil enthalten.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung und textliche Festsetzungen – Anlagen 1 und 2), die Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 3) sowie die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und das Ergebnis der Auswertung (Anlage 4) zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis: Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.