Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0066Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 01.07.2021

 

Endlich Mülltrennung an Offenbacher Schulen einführen

Antrag CDU vom 01.07.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1.    zeitnah -gemeinsam mit der GBM und den Schulgemeinden- ein Konzept zu entwickeln, wie eine flächendeckende Abfalltrennung an allen Bereichen der Schulen unter Berücksichtigung von pädagogischen Gesichtspunkten erfolgen kann.

 

2.    zu überprüfen, welche Sachmittel -z. B. Abfalleimer, Aufkleber, Infotafeln- den Schulen zur Verfügung gestellt werden können/ müssen.

 

3.    festzustellen, welche Aktionen wie Abfallberatung, Wettbewerbe o.ä. seitens des Amtes für Energie und Klimaschutz, des ESO, der GBM oder weiterer Akteure an Schulen angeboten werden können.

 

4.    zu prüfen, ob eine Kompostierung des Biomülls in Schulen mit Schulgärten möglich ist.

 

5.    die Ergebnisse des Konzeptes und der Prüfungen der weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

6.    nach einem Jahr eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen vorzunehmen und darüber im Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Mülltrennung an Offenbacher Schulen antwortet der Magistrat (2021-188) am 28.06.2021 im Ergebnis, das außer einzelnen Vorüberlegungen an den Schulen GSS, sowie THS und Beethovenschule (die beiden letztgenannten sind jedoch nicht in städtischer Bewirtschaftung durch ÖPP bzw. PPP) keinerlei Aktivitäten und Erfolge zu erkennen sind.

In den Lehrplänen aller Schulformen und Jahrgangsstufen steht Umwelterziehung an prominenter Stelle. Die Schulgemeinden haben demzufolge genügend Spielräume, die Integration dieses Themas im Unterricht durchzuführen. Die Förderung sachgerechter Mülltrennung in allen Schulbereichen ist die Basis für das Erlernen ressourcenschonenden Verhaltens, welches unabdingbar ist.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.