Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0075Ausgegeben am 24.08.2021
Eing. Dat. 15.07.2021
Trennung Trinkwasser/Feuerlöschleitung, Deutsches Ledermuseum Offenbach, Frankfurter Str. 86, 63067 Offenbach a. M.
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-211 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.07.2021
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Trennung Trinkwasser/Feuerlöschleitung, Deutsches Ledermuseum Offenbach, nach der von der GBM Service GmbH Offenbach,
Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 145.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 145.000,00 € werden auf dem Produktkonto 01010800. 6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und
-reparatur, Amt 60“, PN V1022 (davon erfolgte Rückstellungen i. H. v. 145.000,00 €), bereitgestellt.
3. Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten. Die Unterhaltungskosten sind bereits Bestandteil des RDLV-Budgets (Rahmendienstleistungsvertrag) der GBM.
4. Mit der Abwicklung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach durch das städtische Hochbaumanagement beauftragt.
Begründung:
Aufgrund des Alters und der damit verbundenen Schwierigkeit der Ersatzteillieferung ist die Druckerhöhungsanlage zu erneuern. Weiterhin ist die vorhandene Ausführung der Feuerlöschleitung im Ledermuseum nach der aktuellen Norm nicht mehr zulässig. Nach Rücksprache mit dem vorbeugenden Brandschutz der Stadt Offenbach werden zur Sanierung der Anlage eine neue Trockenleitung sowie eine neue Druckerhöhungsanlage eingebracht.
Kostenermittlung
Die Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten, Stand Juni 2021, nach DIN 276 erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 145.000,00 € brutto. Das Kostenniveau ist derzeit enorm hoch und wird sich bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Herbst 2021 voraussichtlich nicht gesenkt haben. Daher wurde für Unvorhergesehenes ein Aufschlag in Höhe von 20 % auf alle Kostengruppen angerechnet.
In der Kostenberechnung sind die Kosten für alle notwendigen Arbeiten und die Planungskosten berücksichtigt.
Weitere Details sind der Auslage zu entnehmen.
Fördermöglichkeiten
Da es sich um eine Sanierung unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards handelt, sind hierfür keine Förderungen möglich.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Es handelt sich um eine Sanierung zur Berücksichtigung gesetzlich vorgeschriebener Standards. Auf Grund der Beschränkung auf die Mindeststandards erübrigte sich die Untersuchung von Alternativen auf deren Wirtschaftlichkeit.
Die Belange des Amts für Umwelt, Energie und Klimaschutz werden von dieser Umbaumaßnahme nicht berührt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlage:
Lageplan
Hinweis: Antrag und Lageplan werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.