Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0090Ausgegeben am 26.08.2021

Eing. Dat. 26.08.2021

 

 

Energetisches Quartierskonzept südliche Innenstadt mit Umsetzung durch ein Sanierungsmanagement

Hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-247 (Dez. II, Amt 33) vom 25.08.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes (Energetisches Quartierskonzept zur Anpassung an den Klimawandel) und der Umsetzung mittels Sanierungsmanagement für die südliche Innenstadt wird unter Vorbehalt der Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Programm 432 zugestimmt.

 

2.    Finanzierung des integrierten Quartierskonzeptes:

 

Die geschätzten Kosten in Höhe von ca. 128.067 Euro sind im Haushalt 2021 in dem Produktkonto 14010100. 6771000133; „Maßnahmen im Klimaschutz“ sichergestellt.

 

Die Drittmittelförderung liegt bei Zusage der Fördermittelgeber bei 95%.

 

Die Refinanzierung wird auf dem Produktkonto 14010100.54800000033 

„Zuschüsse für Maßnahmen im Klimaschutz“ eingenommen.

 

3.    Finanzierung des Sanierungsmanagements:

 

Die jährlichen Kosten von 93.333,33 Euro werden zunächst in den Haushaltsplänen 2022-2025 in dem Produktkonto 14010100. 6771000133; „Maßnahmen im Klimaschutz“ eingeplant.

Die Drittmittelförderung liegt bei Zusage der Fördermittelgeber bei 95%.

Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt auf dem Produktkonto 14010100.54800000033 „Zuschüsse für Maßnahmen im Klimaschutz“. Die Einnahmen werden durch Amt 33 über die Änderungsliste in den Haushalt 2022ff. eingeplant.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.)

 

Der Magistrat hat in der Sitzung vom 04.10.2017 das „Energetische Quartierskonzept zur Anpassung an den Klimawandel für die südliche Innenstadt“ beschlossen.

In der Sitzung am 10.12.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem „Klimakonzept 2035 – Konzept zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Offenbach am Main“ (2016-21/DS-I(A)0895) die Maßnahme 4.8 „Erstellung integrierter Quartierskonzepte und Umsetzung durch Quartiersmanager“ beschlossen.

 

Mit dem Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ (Zuschuss 432) bietet die KfW zwei Bausteine als Beiträge zu Klimaschutz (u.a. Reduzierung des Energieverbrauchs) und Klimaanpassung im Quartier an.

 

Erster Baustein:

Das integrierte Quartierskonzept soll aufzeigen, mit welchen konkreten Maßnahmen Treibhausgas-Emissionen im Quartier reduziert werden können. Es dient als Planungs- und Entscheidungshilfe für quartiersbezogene Investitionsplanungen. Eine Bestandaufnahme und Potentialanalyse u.a. in den Bereichen Gebäudezustand, Energieversorgung, erneuerbare Energien, klimagerechte Mobilität, Anpassung an die bereits auftretenden Klimawandelfolgen (z. B. Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung) wird durchgeführt. Anschließend werden konkrete Schritte in einem Maßnahmenkatalog aufgezeigt, der auf das Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet ist. Eine Treibhausgasbilanz auf Quartiersebene bildet die Basis für das Konzept.

 

Zweiter Baustein:

Mit dem zweiten Baustein fördert die KfW ein Sanierungsmanagement, dass die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Quartierskonzept plant. Das Sanierungsmanagement fungiert als Anlaufstelle für Fragen der Finanzierung und Förderung für Eigentümerinnen und Eigentümer und Unternehmen, setzt sich für die Umsetzung gemeinsamer Aktivitäten im Quartier ein und ist für das Monitoring verantwortlich.

 

Im Rahmen des HEGISS-Programms (Umbenennung des Programms in „Sozialer Zusammenhalt“ seit Neustrukturierung der Städtebauförderprogramme in 2020) ist bereits eine Ansprache der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers erfolgt. Darauf aufbauend werden die Bewohnerinnen und Bewohner, die Unternehmen und Eigentümerinnen und Eigentümer während der Konzepterstellung und in der Umsetzungsphase aktiv beteiligt, um die Erfolgsquote zu maximieren.

Das Quartierskonzept in Verbindung mit dem Sanierungsmanagement ist eine zentrale Maßnahme, um die Klimaschutzziele der Stadt Offenbach, die mit dem Klimakonzept 2035 beschlossen wurden, zu erreichen.

 

Nachdem der Auftrag für das Konzept vergeben ist, wird die Förderung des Sanierungsmanagements (Zeitrahmen 3 Jahre, verlängerbar auf 5 Jahre) bei der KfW beantragt.

 

Zu 2.)

 

Die geplanten Ausgaben wurden auf Grundlage von sechs Angeboten ermittelt. Das günstigste Angebot lag bei 70.471,80 € und das teuerste Angebot betrug 241.332,00 €. Der Mittelwert der sechs Angebote wurde errechnet. Somit ergibt sich eine Summe von 128.067,00 €. Das energetische Quartierskonzept wird von der KfW mit einer Förderquote von 75% gefördert, sodass bei den geschätzten Gesamtkosten von 128.067,00 Euro für die Konzepterstellung im Jahr 2021 mit einem Zuschuss von 96.050,25 Euro von der KfW gerechnet werden kann.

Mit dem HEGISS-Programm wird eine zusätzliche Förderung von 20%, demnach 25.613,40 Euro, erreicht.

Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Offenbach liegt bei 6.403,35 Euro (5%).

 

Zu 3.)

 

Das Sanierungsmanagement wird ebenfalls von der KfW gefördert. Die Förderquote liegt bei 75%. Der maximale Zuschussbetrag umfasst bei einem Förderzeitraum von maximal drei Jahren jährlich bis zu 70.000 Euro pro Quartier. Unter Annahme der Gewährung des maximalen Förderbetrags von jährlich 70.000 Euro (75%), werden die geplanten Gesamtausgaben für das Sanierungsmanagement mit jährlich 93.333,33 Euro (100%) kalkuliert. Davon können 20% jährlich (18.666,67 Euro) durch das HEGISS-Programm gefördert werden. Somit beträgt der verbleibende Eigenanteil der Stadt für das Sanierungsmanagement jährlich 4.666,66 Euro (5%). Da der Haushalt bis 2025 angelegt ist, sind die jährlichen Kosten zunächst in den Haushaltsplänen 2022 bis 2025 eingeplant.

Nach Ablauf des Förderzeitraums von drei Jahren kann die Förderung durch die KfW um bis zu 140.000 Euro für weitere zwei Jahre aufgestockt werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.