Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0100Ausgegeben am 26.08.2021

Eing. Dat. 26.08.2021

 

 

 

 

 

Projekt Hafen Offenbach - Neubau Grundschule und Kita

hier: Ergänzender Projektbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-265 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Projekt „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen“, Hafenallee 13 – 15, wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 26.610.000,00 € um 430.000,00 € auf nunmehr 27.040.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 430.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 03010100.0951002360 „Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen“, Investitionsnummer 0301010900601203, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2020 und früher:                   26.610.000,00 €

Außerplanmäßige Haushaltsmittel 2021:           430.000,00 €

Gesamt:                                                               27.040.000,00 €


Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 430.000,00 € erfolgt mittels Beschluss gemäß § 100 HGO außerplanmäßig. Die Deckung für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch Reduzierung der Planmittel um 430.000,00 € von dem Produktkonto 03010100.0951000060 „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule (OPG)“, Investitionsnummer 0301010900601902.

 

Die Umsetzung der Mittel erfolgt über den Jahresabschluss 2021.

 

3.  Die Finanzierung erfolgte anteilsmäßig für den Neubau der Kindertagesstätte aus Zuschussmitteln des Regionalfonds Fluglärmschutz (gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574)) sowie aus Kreditmarktmitteln und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

Zuwendungsbetrag Regionalfonds Fluglärmschutz:             5.588.134,05 €
Kreditmarktmittel:                                                                       21.451.865,95 €
Gesamt:                                                                                       27.040.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten reduzieren sich von 2.030.532,50 € um 80.665,30 € auf insgesamt 1.949.867,20 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.  Die Abwicklung der Maßnahme ab Leistungsstufe III wurde der OPG gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabe-beschlusses vom 02.09.2014 (2011-16/DS-I(A)0609) treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

1. Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Projekt- und Vergabebeschluss vom 02.09.2014 (2011-16/DS-I(A)0609) dem Neubau einer vierzügigen Grundschule mit zwei Ein‑Feld-Sporthallen und einer Kindertagesstätte am Standort Hafen Offenbach mit Gesamtkosten von 26.610.000,00 € zugestimmt.

 

Laut Angaben der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH werden für einen erfolgreichen Abschluss des Gesamtprojekts zusätzliche Mittel in Höhe von 430.000,00 € benötigt.

 

2. Begründung des Bedarfs

Projektziel gemäß Projektbeschluss war der Neubau einer vierzügigen Grundschule mit zwei Ein‑Feld-Sporthallen und einer Kindertagesstätte. Dieses wurde realisiert.

 

Mit der Bauausführung wurde am 15.06.2015 begonnen. Fertigstellung und Inbetriebnahme erfolgten im August 2017.

 

Erläuterung zum Zeitpunkt der Vorlage für diesen ergänzenden Projektbeschluss und die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel:

Nach Inbetriebnahme von Schule und Kindertagesstätte waren noch Restarbeiten an Bauwerk und Außenanlagen zu erledigen, Restmängel zu beseitigen sowie die Schlussrechnungen zu prüfen. Es waren unberechtigte Forderungen in teilweise beträchtlicher Höhe aus einem Teil dieser Rechnungen abzuwehren.

 

Mehrere Rechnungsforderungen verschiedener ausführender Firmen waren längere Zeit streitig. Um feststellen zu können, ob und ggf. in welcher Höhe tatsächlich zusätzlicher Mittelbedarf für das Projekt besteht, wurde die Klärung dieser Streitigkeiten abgewartet. In der Mehrzahl der Fälle konnte man sich darüber außergerichtlich einigen, ein wesentlicher Teil der Forderungen wurde abgewehrt und zu leistende Restzahlungen sind beglichen. Um Zahlungen auf noch verbleibende sowie prognostizierte Rechnungen leisten zu können, werden zusätzliche Mittel benötigt.

 

Eine Streitsache ist weiterhin bei Gericht anhängig (Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten). Aufgrund wesentlicher Mängel wurde die Abnahme verweigert und die Auszahlung des Schlussrechnungsbetrags ausgesetzt. Es wurde zwischenzeitlich gerichtlich ein Gutachter bestellt, jedoch steht die Entscheidung weiterhin aus. Der Streitwert zuzüglich eventuell anfallender Fertigstellungs-, Gerichts- und Zinskosten ist in dieser Vorlage berücksichtigt.

 

Im Vergleich mit der Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss von 2014 haben sich im Zuge von Leistungsvergabe und baulicher Umsetzung Kostenverschiebungen zwischen den Kostengruppen ergeben. Die zum Teil schlechten Ausschreibungsergebnisse in verschiedenen Gewerken konnten durch andere gute Ergebnisse zunächst aufgefangen werden. Durch im Vorfeld nicht bekannte Anforderungen haben sich jedoch zusätzliche finanzielle Aufwendungen ergeben, welche nun zur Überschreitung des vorgesehenen Kostenrahmens führen. In den Planungs- und Kostendaten der OPG mit Stand vom 16.04.2021 werden die Kostenveränderungen im Einzelnen dargestellt. Die Kosten sind nach Kostengruppen (KG) gegliedert.

 

Der erhöhte Mittelbedarf für das Projekt in Höhe von 430.000,00 € gegenüber der Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss resultiert im Wesentlichen aus Kostenüberschreitungen in den Kostengruppen 400, 500 und 700 aufgrund zusätzlich erforderlich gewordener Leistungen.

 

KG 400 – Technische Anlagen:

-       Mehraufwendungen aufgrund zusätzlicher konstruktiver und brandschutztechnischer Anforderungen.

-       Änderungen im Bereich der Mess-, Steuer- und Regeltechnik aufgrund erst nach Projektbeschluss bekannt gewordener, veränderter Nutzeranforderungen (Trennung Schuldatenleitung und MSR-Datenleitung).

-       Herstellung der erst mit dem Erlaubnisbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt von 19.04.2017 geforderten drei Temperaturmessstellen für das noch bis 2022 andauernde Monitoring der Erdwärmesondenfelder an den Außengrenzen des Grundstücks.

-       Umrüstarbeiten im Bereich der Wärmepumpe.

 

KG 500 – Außenanlagen:

-       Mehrkosten aufgrund nutzerseitig geforderter Planungsänderungen.

 

KG 700 – Nebenkosten:

-       Mehrkosten insbesondere für rechtsanwaltliche Betreuung und Gutachter.

 

In der Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss war ein Ansatz von ca. 5 % vorgesehen, welcher den Bedarf nun nicht mehr deckt. Einsparmöglichkeiten im Projekt wurden noch im Verlauf der Ausführungsplanung identifiziert und genutzt. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe geprüfte Kostenprognose Mehr- /Minderkosten) verbleiben zur Gesamtabwicklung des Projekts vom Revisionsamt geprüfte zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 430.000,00 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 26.641.000,00 € erhöhen sich somit auf 27.040.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.