Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0114Ausgegeben am 23.09.2021
Eing. Dat. 23.09.2021
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach a. M. (ESO) – Kommunale Dienstleistungen – gemäß § 6 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-285 (Dez. I, Amt 10) vom 22.09.2021
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung
6 Stadtverordnete zu Mitgliedern und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
sowie
3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale Dienstleistungen - wählt.
Begründung:
Gemäß § 6 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen sowie zwei Mitglieder der Personalvertretung des Eigenbetriebes an. Für Mitglieder der Betriebskommission sind Vertreter zu benennen.
Das geltende Eigenbetriebsgesetz schreibt nicht vor, das für jedes Mitglied der Betriebskommission ein „persönlicher“ Stellvertreter zu wählen ist. Der Vertretungskörperschaft steht es damit frei, Mitglieder und Stellvertreter in getrennten Listen zu wählen. Somit wäre bei Ausscheiden eines Mitgliedes oder stellvertretenden Mitglieds ein problemloses Nachrücken möglich.
Die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; die besonders erfahrenen Personen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 6 Abs. 3 EigBGes).
Die Mitglieder des Personalrates werden auf dessen Vorschlag ebenfalls gewählt. Diesbezüglich wird eine separate Vorlage eingebracht.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.