Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0239Ausgegeben am 24.02.2022
Eing. Dat. 24.02.2022
Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main"
hier: Prüfung der Zulässigkeit
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-067 (Dez. I, Amt 30) vom 23.02.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1) Das am 07.10.2021 eingereichte Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" wird zur Kenntnis genommen. *
2) Der als Anlage beigefügte Bericht des Magistrats über die Prüfung der Zulässigkeit des unter 1) genannten Bürgerbegehrens wird zur Kenntnis genommen. *
3) Das unter 1) genannte Bürgerbegehren wird aufgrund der Feststellungen des unter 2) genannten Berichts für nicht zulässig erklärt.
4) Die Entscheidung der Gemeindevertretung als zuständiges Organ wird den Vertrauenspersonen durch Übermittlung einer Beschlussausfertigung der Stadtverordnetenversammlung angezeigt. *
* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Punkte 1, 2 und 4 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.
Begründung:
Gemäß § 8b HGO fällt die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und damit die Einleitung eines Bürgerentscheids in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung. Die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt
gem. § 66 HGO dem Magistrat. Bezüglich des Ergebnisses der Prüfung wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Die Vorlage muss im Wege des Nachtrags (in den Magistrat) *eingebracht werden, da die Prüfung der Zulässigkeit unter Einholung von externen Stellungnahmen einen entsprechenden Vorlauf in Anspruch genommen hat.
* redaktionell geändert
Anlagen:
Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" (Anlage 1)
Prüfbericht des Magistrats (Anlage 2)
Stellungnahme des Hessischen Städtetags (Anlage 3)
Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.