Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0239Ausgegeben am 24.02.2022

Eing. Dat. 24.02.2022

 

 

 

Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main"

hier: Prüfung der Zulässigkeit

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-067 (Dez. I, Amt 30) vom 23.02.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1)     Das am 07.10.2021 eingereichte Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" wird zur Kenntnis genommen. *

 

2)     Der als Anlage beigefügte Bericht des Magistrats über die Prüfung der Zulässigkeit des unter 1) genannten Bürgerbegehrens wird zur Kenntnis genommen. *

 

3)     Das unter 1) genannte Bürgerbegehren wird aufgrund der Feststellungen des unter 2) genannten Berichts für nicht zulässig erklärt.

 

4)     Die Entscheidung der Gemeindevertretung als zuständiges Organ wird den Vertrauenspersonen durch Übermittlung einer Beschlussausfertigung der Stadtverordnetenversammlung angezeigt. *

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Punkte 1, 2 und 4 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 8b HGO fällt die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegeh­rens und damit die Einleitung eines Bürgerentscheids in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung. Die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt

gem. § 66 HGO dem Magistrat. Bezüglich des Ergebnisses der Prüfung wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

Die Vorlage muss im Wege des Nachtrags (in den Magistrat) *eingebracht werden, da die Prüfung der Zulässigkeit unter Einholung von externen Stellungnahmen einen entsprechenden Vorlauf in Anspruch genommen hat.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" (Anlage 1)

Prüfbericht des Magistrats (Anlage 2)

Stellungnahme des Hessischen Städtetags (Anlage 3)

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.