Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0271Ausgegeben am 05.05.2022
Eing. Dat. 05.05.2022
Soziale Stadt (HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des Projekts A.19 des Integrierten Entwicklungskonzepts – Teilprojekt Nachnutzung des historischen Stellwerks
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-159 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.05.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Entwicklung des historischen Stellwerks zu einem identitätsstiftenden Ort im Gesamtkontext der Neugestaltung des Grundstücks Bismarckstraße 118 wird zugestimmt.
2. Der Schadstoffsanierung des historischen Stellwerks auf der Grundlage des von der OPG im Auftrag des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Schadstoffgutachtens und der anschließend durchgeführten Ausschreibung, unter Berücksichtigung aktueller Preisentwicklungen im Rohstoffsektor, mit Gesamtkosten in Höhe von 190.000,00 €, wird zugestimmt.
3. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 190.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, im Haushalt 2022 zur Verfügung.
Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms HEGISS / Sozialer Zusammenhalt (Bund und Land) mit bis zu 90 %. Die Vereinnahmung erfolgt über das Produktkonto 09010600.3601005560 „Zuwendung Land HEGISS 2“, Investitionsnummer 0901060900601203.
4. Für die Entwicklung eines Nutzungs- und Betriebskonzepts wird der Magistrat beauftragt, die entsprechenden Schritte anzustoßen und potentielle Nutzergruppen anzusprechen. Eine temporäre Nutzung auf Probe ist dabei zu prüfen.
Das endgültige Nutzungs- und Betriebskonzept sowie die baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Stellwerks werden mit einem späteren Projektbeschluss den Beschlussgremien erneut vorgelegt.
Begründung:
Zu 1:
Mit den Stadtverordnetenbeschlüssen Nr. 2016-21/DS-I(A)0033/1 und Nr. 2016-21/DS-I(A)0033 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept für das HEGISS Programmgebiet südliche Innenstadt / Senefelderquartier beschlossen. Darin wird die Maßnahme A.19 als zentrales Projekt für die Verbesserung der Verbindung zwischen den Stadtgebieten südlich und nördlich der Bahn dargestellt. Neben einer darin beschriebenen Umgestaltung der Fußgängerunterführung zur Senefelderstraße umfasst die Maßnahme vor allem die Neuordnung des nördlichen Eingangsbereichs (Anlage 1). Dazu sollen eine neue Freifläche zur Aufweitung des Eingangs in die Unterführung geschaffen und angrenzend an die Brandwand des Hauses Bismarckstraße 112 ein neues Wohngebäude errichtet werden. Das hierzu erforderliche Grundstück Bismarckstraße 118 hat die Stadt Offenbach Ende 2018 von der Deutschen Bahn erworben (Nr. 2016-21/DS-I(A)0473). Nach Entmietung der dortigen Gebäude stehen kurzfristig die Abbrucharbeiten der einstigen Bahnnebenanlagen bevor. Zur Gestaltung der Freifläche wurde ein Wettbewerb ausgelobt (Nr. 2016-21/DS-I(A)0930), der im Sommer 2022 abgeschlossen sein wird. Für das geplante Wohnhaus wird durch die GBO zurzeit ein Konzept für gemeinschaftliches Wohnen entwickelt.
Im hinteren Teil des Grundstücks, direkt am Bahndamm, liegt als Bestandteil des Erwerbsgrundstücks ein historisches Stellwerk. Dieses ist nicht Gegenstand der bevorstehenden Abbrucharbeiten. Das Stellwerk ist aufgrund seiner Bausubstanz als Bestandteil der historischen Bahnentwicklung in Offenbach erhaltenswert. Es steht nicht unter Denkmalschutz, ist aber ein Zeugnis der Zeit der Errichtung des Bahndamms samt dazugehörender Einrichtungen. Es hat mit seiner Bauform großes Potential, ein identitätsstiftender Ort für das ganze Quartier zu werden und sollte deshalb zukünftig besser sichtbar und auch - zumindest teilweise - öffentlich nutzbar sein.
Seine künftige Nutzung kann Bestandteil des gemeinschaftlichen Wohnkonzepts des neu entstehenden GBO-Vorhabens im vorderen Teil des Grundstücks Bismarckstraße 118 sein oder auch unabhängig davon betrieben werden. Nach Ermöglichung einer breiteren Zugänglichkeit des Stellwerks wird sein Nutzungskonzept unter Beteiligung interessierter zivilgesellschaftlicher Akteure und Akteurinnen entwickelt. In dieser, längstens bis Mitte 2023 geplanten, Findungsphase sollen auch Zwischennutzungen geprüft werden.
Zu 2:
Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zur Umgestaltung des Grundstücks Bismarckstraße 118 wurden das Stellwerk vermessen (Anlage 2) und seine Bausubstanz untersucht. Dabei wurde eine Belastung mit Schadstoffen festgestellt, die vor einer weiteren Nutzung zu beseitigen ist. Vor allem PCB-belastete Anstriche im Innenraum machen derzeit selbst eine temporäre Nutzung unmöglich. Insofern ist es notwendig, die Schadstoffsanierung vor allen anderen Schritten vorgezogen durchzuführen.
Aufbauend auf einem Schadstoffgutachten (Auslage) der Firma CDM Smith wurde ein Leistungsverzeichnis der notwendigen Arbeiten erstellt, das als Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung diente. Die Ausschreibung hat Angebote von elf Fachfirmen erbracht. Die Beauftragung der Arbeiten soll kurzfristig nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Diesem Beschluss wird das drittgünstigste Angebot zu Grunde gelegt, da die preisgünstigeren Angeboten auch nach erläuternden Vergabegesprächen aufgrund von Mängeln nicht zum Zuge kommen können. Es wird zudem erwartet, dass die Firmen aufgrund der aktuellen Entwicklung der Rohstoffpreise zur Beauftragung noch Aufschläge erheben werden, was ihnen gesetzlich auch zusteht. Dafür wurde ein pauschaler Aufschlag von 20 % eingerechnet.
Zu 4.
Das historische Stellwerk ist ein besonderes Bauwerk, für das es nicht sofort eine passende Nachnutzung gibt. Es bietet jedoch sehr spezifische Qualitäten und könnte bei dem angrenzenden Wohnbauvorhaben der GBO konzeptionell als Gemeinschaftsfläche mit einbezogen werden. Dies hängt wesentlich vom Interesse der zu findenden Bewohnergruppe ab. Es kann aber auch mit einer teilöffentlichen Nutzung entwickelt seperat werden. Je nachdem sind künftig umfangreichere oder einfachere Erschließungsmaßnahmen und technische Ausstattungen erforderlich. Um eine passgenaue Nutzung zu finden, ist es unabdingbar, dass das Gebäude zugänglich gemacht wird und bestenfalls auch Nutzungen auf Probe ermöglicht werden. Erst mit einer fundierten Grundlage können weitergehende Entscheidungen zur Sanierung und zum Betriebsmodell vorbereitet werden.
Den künftigen Umbau des historischen Stellwerks vorbereitend soll daher ein Nutzungs- und Betriebskonzept entwickelt werden, welches die zumindest zeitweise Zugänglichkeit zum Gebäude durch die Öffentlichkeit zum Ziel hat und zugleich im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Wohnbauvorhaben steht, das derzeit durch die GBO vorbereitet wird.
Die Konzeptentwicklung soll unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Ein erster Vorstoß in dieser Richtung ist für den Sommer 2022 geplant. Im Rahmen des Großen Frankfurter Bogen-Sommers ist eine Veranstaltungsreihe auf dem Grundstück Bismarckstraße 118 rund um das Thema „Gemeinschaftliches Wohnen“ vorgesehen, bei der erstmalig auch das Stellwerk sichtbar gemacht werden soll (Anlage 4). Die geplante Veranstaltungsfolge wurde zwischenzeitlich vom Land mit dem Zukunftspreis des Großen Frankfurter Bogens mit 20.000,00 € prämiert.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt das Schadstoffgutachten der Firma CDM Smith zur Einsichtnahme aus.
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan aus dem Projektblatt des Integrierten Entwicklungs-
konzepts „Soziale Stadt – südliche Innenstadt“
Anlage 2 Bestandsplan Stellwerk
Anlage 3 Fotodokumentation
Anlage 4 Bewerbungsformular mit Veranstaltungsskizze zum
„Großen Frankfurter Bogen-Sommer“
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.