Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0323Ausgegeben am 01.08.2022

Eing. Dat. 21.07.2022

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Wirtschaftsplan 2023

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-250 (Dez. III, OE58) vom 20.07.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.            Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2023, der im

1.1       Erfolgsplan

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 154.790 und den Erträgen in Höhe von

T€ 154.790 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im

1.2   Vermögensplan

Einnahmen in Höhe von T€ 50 und Ausgaben in Höhe von T€ 50 vorsieht,

1.3       keine Verpflichtungsermächtigungen benötigt,

1.4       eine Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und die

 

1.5       Finanzplanung enthält

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.            Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der in dem Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2023 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Der für das zwölfte Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für

 

Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 54 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 117,5 Mio. Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 46 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 9,2 Mio. Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 22,0 Mio. Euro im Jahr 2022 werden vom Bund mit 84,8 Prozent und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

 

Die Erträge für Finanzierung von Transferleistungen belaufen sich auf 123,5 Mio. Euro im Jahr 2023. Ca. 46 Prozent der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2023 damit rechnen, dass etwa 50 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 52 Mio. Euro vom Bund refinanziert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagt.

 

Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 14,1 Mio. Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 17,2 Mio. Euro.

 

Der Stellenplan umfasst 187,45 Stellen für Tarifbeschäftigte und 50,87 Stellen für Beamte.

 

Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer weiterhin robusten Arbeitsmarktentwicklung, einer geringfügig erhöhten Zahl an Bedarfsgemeinschaften aufgrund des Zuzugs von Geflüchteten, einer weiteren Erhöhung von Regelsätzen und steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 238,32 Stellen (Vollzeitäquivalente) und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in ihrer Sitzung am 05.07.2022 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage:

Wirtschaftsplan 2023

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.