Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0329Ausgegeben am 30.08.2022
Eing. Dat. 18.08.2022
Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-276 (Dez. III, Amt 20) vom 17.08.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den beiliegenden Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Offenbach am Main gemäß § 123a Absatz 3
Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.
Begründung:
Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
Gemäß § 123a Absatz 3 Satz 1 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.
Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen. Der Bericht wird darüber hinaus im Internet unter www.offenbach.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Anlage:
Beteiligungsbericht 2021
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage (Beteiligungsbericht 2021) werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.