Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0351Ausgegeben am 01.09.2022
Eing. Dat. 01.09.2022
Kommunale Maßnahmen zur sozialen Abfederung der gestiegenen Energie- und Heizkosten
Antrag DIE LINKE. vom 01.09.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. - im Rahmen der städtischen Zuständigkeiten die Stadtverordnetenversammlung über alle möglichen Maßnahmen und Hilfsangebote zur sozialen Abfederung der drastischen Erhöhung der Energie- und Heizungskosten zu unterrichten und diese umzusetzen.
2. - in Kooperation mit den städtischen Unternehmen Strategien zur weiteren Einsparung von Energie- und Heizkosten zu entwickeln und umzusetzen. Die Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien und regionaler Energieerzeugung sind beschleunigt zu erschließen.
3. - den Zugang zu den einmaligen Leistungen im Rahmen des SGB XII unbürokratisch und transparent zu gestalten und über die in dem Zusammenhang umgesetzte Maßnahmen den Ausschuss für Soziales und Integration fortlaufend zu informieren.
4. - die breite Öffentlichkeit fortlaufend (z. B. über Pressemitteilungen und über die Homepage der Stadt) über zur Verfügung stehende städtische Hilfs- und Unterstützungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, die die hohen Energie- und Heizkosten selbst nicht mehr aufbringen können, zu informieren.
5. – über die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der EVO zu prüfen, inwieweit über Sondervereinbarungen mit Vermietern bzw. Wohnungsgesellschaften Preisnachlässe für Energie und Fernwärme geregelt werden können, die dann auf die Liefer- und Bezugsverträge der Mieter*innen Anwendung finden. Stromsperren wegen ausstehender Zahlungen sollen ausgeschlossen werden.
6. – über den stadteigenen Betrieb der SOH anzustreben, dass Mieter*innen von GBO-Wohnungen umfassend über Hilfsangebote im Zusammenhang mit den gestiegenen Energie- und Heizkosten informiert werden und Kündigungen wegen Außenständen bei den Betriebskosten ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen mit der EVO Sonderverträge zum Bezug von Energie und Fernwärme angestrebt werden. Die dabei erzielten Preisnachlässe sind den Mieterinnen und Mietern anzurechnen.
7. – zu prüfen, ob mit der EVO Sonderverträge für den städtischen Bezug von Energie und Fernwärme abgeschlossen werden können.
8. – zu prüfen, wie sich die gestiegenen Energie- und Heizkosten auf die Finanzsituation von städtisch bezuschussten Trägern auswirken und ob in der Folge höhere städtische Zuschüsse erforderlich sind.
Begründung:
Die steigenden Energie- und Heizkosten verursachen Ängste und Verunsicherung bei vielen Menschen in Offenbach, die befürchten die drastischen Kostensteigerungen nicht bewältigen zu können.
Die Stadt Offenbach trägt die Verantwortung, die Bürger*innen mit ihren Sorgen nicht allein zu lassen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Maßnahmen und Hilfen zur sozialen Abfederung dieser Krise zu diskutieren und auch umzusetzen. Wichtig ist dabei auch umfassend über konkrete Hilfestellungen zu informieren und diese aktiv anzubieten. Auf Grundlage der Sozialgesetzbücher kann hier vor allem das SGB XII genannt werden, welches eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte in finanziellen Notsituationen bereithält.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann die Stadt in ihren stadteigenen Betrieben auch für den Abbau von Ängsten sorgen, in dem umfassend über Ratenzahlungsmodelle informiert wird, die Stundungen von Forderungen im Interesse der Betroffenen ausgeschöpft werden und weiterhin keine Stromsperren verhängt werden.
Auch die Möglichkeit über das Aushandeln von Sonderkonditionen wie Massen- bzw. Sonderlieferungsverträge Preisnachlässe zu erwirken, muss in Erwägung gezogen werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.