Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0356Ausgegeben am 29.09.2022

Eing. Dat. 29.09.2022

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Am oberen Röhrgraben, Gemarkung Offenbach Flur 11 Nr. 38

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-313 (Dez. I, Amt 80) vom 28.09.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Erbengemeinschaft das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 11 Nr. 38, mit 8.181 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 204.525,00 EUR (25,00 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 225.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), über den Deckungskreis zur Verfügung.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück liegt direkt angrenzend an den Röhrgraben. Es befinden sich 15 Kleingärten darauf, die teilweise an die Gewässerparzelle anschließen. In der direkten Umgebung des Grundstücks befindet sich bereits eine große Anzahl weiterer städtischer Flächen.

 

Da die Renaturierung des Röhrgrabens in absehbarer Zeit geplant ist, haben das Amt für Planen und Bauen sowie das Amt für Umwelt-, Energie- und Klimaschutz den Erwerb der Fläche dringend empfohlen. Damit besteht unter anderem die Möglichkeit, die Kleingärten auf dieser Parzelle neu zu ordnen und so die notwendige Fläche für die Renaturierung des Grabens frei zu lassen.

 

 

Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung.

 

Die Erbengemeinschaft ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

 

 

Hinweis: Antrag sowie Lageplan werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.