Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0381Ausgegeben am 27.10.2022

Eing. Dat. 27.10.2022

 

 

 

 

 

Projekte gemeinschaftlichen Wohnens fördern

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 27.10.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten:

 

1.    Welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um gemeinschaftliches Wohnen in Offenbach zu fördern, insbesondere

 

a.    welche Grundstücke für eine Konzeptvergabe vorgesehen sind

b.    inwieweit Beratungsnetzwerke und -angebote bereits genutzt werden

c.    inwiefern Wohngruppen in den letzten 2 bis 3 Jahren in Kontakt mit der Stadt standen und beraten wurden

 

2.    Welche Ansatzpunkte gesehen werden, um gemeinschaftliches Wohnen

weiter zu fördern und weitere Wohnprojekte anzuziehen und zu etablieren, durch

 

a.    zu entwickelnde transparente Konzeptverfahren, sodass Zuständigkeit, Prozessablauf und zulässige Rechtsformen geklärt sind.

b.    weitere Kooperationen mit entsprechenden regionalen Netzwerken und Akteuren, beispielsweise bei der GIMA Frankfurt eG

c.    Beratung und Begleitung für Initiativen und Interessierte, zum Beispiel durch eine Koordinierungsstelle/Ansprechpartner*innen d. Bündelung und zur Verfügung stellen von Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter offenbach.de

 

 

Begründung:

 

In Offenbach gibt es bereits verschiedene gemeinschaftliche Wohnprojekte und Initiativen, die noch auf der Suche nach einem Grundstück oder Gebäude sind. Häufig sind Projekte gemeinschaftlichen Wohnens auch in gesellschaftlicher Hinsicht engagiert und wirken damit positiv ins Quartier und für die Stadt. Zudem sind Wohnprojekte eine zusätzliche Säule und Beitrag für die Wohnraumversorgung und sichern als nicht-rendite-orientierte Wohnungsunternehmen preisstabilen Wohnraum. Gemeinschaftliches Wohnen leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz, da es u.a. weniger Ressourcen beim Bau verwendet, weniger Fläche benötigt, ohne die Bewohner*innen einzuschränken und Flächen optimal und flexibel nutzt. Das Konzeptverfahren ist ein effektives Instrument, um die Umsetzung von wohnungspolitischen als auch umwelt- und stadtentwicklungspolitischen Zielen zu garantieren die Unterstützung in der Organisation des Konzeptverfahrens durch die Stadt spielt dabei eine wichtige Rolle. Daher möchten die antragstellenden Fraktionen diese Entwicklungen positiv begleiten und überlegen, unter welchen Rahmenbedingungen  weitere Projekte  gefördert und etabliert werden können.

Die Stadt Offenbach hat bereits erste Erfahrungen gesammelt und so gibt es – neben der schon lange umgesetzten und etablierten Weikertsblochstraße 58 – weitere Grundstücke, die für eine Vergabe für gemeinschaftliche Wohnformen infrage kommen. Genauso gibt es auch neue Initiativen und Interessierte, die mit der Stadt in Kontakt treten und eigene Projekte umsetzen.

Um die begonnenen Schritte weiter voranzubringen möchten die antragstellenden Fraktionen verschiedene Punkte prüfen lassen. So gibt es Netzwerke, bei denen ein Beitritt sinnvoll sein kann.

Für die Gruppen selbst stellen sich dabei ganz konkrete Fragen: Mit welchen Rechtsformen können wir an Konzeptverfahren[1] teilnehmen (z.B. Mietshäusersyndikat, Genossenschaft, gemeinwohlorientiert usw.)? Wie läuft das Konzeptverfahren genau ab? Es ist sinnvoll diese Fragen einerseits für die Kommune zu klären und andererseits Informationen für Interessierte transparent zur Verfügung zu stellen. Dabei kann auch eine Koordinierungsstelle überlegenswert sein. Diese beraten Gruppen zu Konzeptverfahren, organisieren aber auch Vernetzungstreffen und ähnliches mehr.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.