Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0396Ausgegeben am 03.11.2022

Eing. Dat. 03.11.2022

 

 

 

 

 

Bewilligung von außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-362 (Dez. II und IV, Ämter 60 und 82) vom 02.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Beim Produktkonto 12010100.6179000082 – „Änderung Schaltzeiten Verkehrssignalanlagen“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 42.000,00 € gem.

§ 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12020100.6179000060 - „Änderung Schaltzeiten Verkehrssignalanlagen“.

 

2.    Beim Produktkonto 12010100.6165000182 – „Wegesicherung- und Beschilderung“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 298.400,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6165000960 - „Wegesicherung- und Beschilderung“.

 

3.    Beim Produktkonto 12030100.6165000182 – „Wegesicherung- und Beschilderung“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 129.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6165000960 - „Wegesicherung- und Beschilderung“.

 

4.    Beim Produktkonto 12030100.6120000082 – „Allgemeine Planungsleistungen“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 51.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6120000060 - „Allgemeine Planungsleistungen“.

 

5.    Beim Produktkonto 12010100.6771000082 – „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000,00 € gem.

§ 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.6771000060 - „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

6.    Beim Produktkonto 12010100.0952000082 – „Neuanlage und Erweiterung von Verkehrssignalanlagen“, Investitionsnummer: 1201010900822202, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.0952001860 - „Neuanlage und Erweiterung von Verkehrssignalanlagen“, Investitionsnummer: 1201010900601202.

 

7.    Beim Produktkonto 12010100.0952000082 – „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer: 1201010900822203, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 254.000,00 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.0952003660 - „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer: 1201010900601209.

 

8.    Beim Produktkonto 12010100.0960000082 – „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Investitionsnummer: 1201010900601803, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 6.721.386,80 € gem. § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 12010100.0960000060 - „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Investitionsnummer: 1201010900601803.

 

Die Umsetzung der Mittel erfolgt über den Jahresabschluss 2022.

 

 

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister hat mit Organisationsverfügung Nr. 204 (i.V. Bürgermeisterin Sabine Groß) entschieden, den Bereich Mobilität aus dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60; heute Amt für Planen und Bauen), Dezernat IV, herauszulösen. Der herauszulösende Bereich bildet seit 1. Juni 2022 ein eigenständiges Amt für Mobilität (Amt 82) im Zuständigkeitsbereich des Dezernats II.

 

Zur Abwicklung bestehender und somit gebundener Aufträge, welche aufgrund des Aufgabenzuschnitts in das neue Amt überführt wurden, werden die im Tenor genannten außerplanmäßigen Mittel benötigt.

 

Da die von Amt 60 gebildeten Haushaltsausgabereste nicht an das Amt 82 übertragen werden können sowie zur Wahrung der Haushaltsklarheit und -wahrheit, erfolgt durch Amt 82 die Beantragung der außerplanmäßigen Mittel. Mehrkosten entstehen hierdurch keine.

 

Die Stellungnahme der Kämmerei liegt vor.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.