Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0406Ausgegeben am 23.11.2022

Eing. Dat. 17.11.2022

 

 

 

 

 

Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach

hier: Beschluss zur Beantragung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 08/2022 bis 12/2027 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-378 (Dez. II, Amt 51) vom 16.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das durch den Europäischer Sozialfonds Plus (ESF) geförderte Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, mit einer Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2027 wird für den Projektzeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2027, vorbehaltlich der Förderung, in der Stadt Offenbach durch das Jugendbildungswerk des Jugendamtes durchgeführt.

 

2.    Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die Förderphase hinweg sicherzustellen. Der für die Beantragung benötigte Nachweis über 60% der Gesamtfördersumme (2.109.747,68 €) an Eigenmitteln in Höhe von 1.265.848,73 € wird erbracht.

 

 

Begründung zu den Geldmitteln:

 

Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Personalgestellung und Geldmitteln. Im Rahmen der Personalgestellung fließen 326.604,92 € für die Koordinierungsstelle sowie 326.604,92 € für Projektmitarbeitende ein.

Die Kosten der Personalgestellung für die Koordinierungsstelle und die Projektmitarbeitenden sind bereits im Rahmen der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2022 ff etatisiert. Hierbei handelt es sich um unbefristete Planstellen, die für die Laufzeit des Projektes für die Arbeit im Projekt abgeordnet werden.

 

Die restliche zu erbringende Kofinanzierung durch Geldmittel in Höhe von insgesamt 612.638,89 € wird auf dem Produktkonto 06020100.7128000451 (Jugend stärken im Quartier) veranschlagt. Die Auszahlung der Mittel für 2022 und 2023, in Höhe von 160.228,33 €, können aus Restmitteln des Projektes „Jugend stärken im Quartier“ und in 2022 bereits eingeplanten Mitteln für das neue Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ gewährleistet werden. Folglich werden für die Laufzeit des Projektes Mittel in Höhe von 452.410,56 € eingeplant.

 

Daraus ergibt sich folgende Anpassung der Mittelverteilung, die über die Haushaltsplanung 2023 ff eingeplant wird (auf vollen Euro gerundet):

 

06020100.7128000451 (Kofinanzierung in Geld „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“)

 

2024               113.103,00 €

2025               113.103,00 €

2026               113.103,00 €

2027               113.103,00 €

 

Die erforderlichen Mittelanpassungen in den Jahren 2024 ff erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium.

 

Auf Grund der Corona-Pandemie konnten die Mittel im Rahmen der vorherigen Programme „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ nicht vollumfänglich verausgabt werden. Da die Sachmittel über eine Pauschale ausgezahlt werden, verbleiben der Stadt Offenbach somit ca. 100.000 €, die entsprechend des Projektes verausgabt werden müssen. Das Einbringen dieser Mittel wurde sowohl mit dem Revisionsamt als auch mit dem Fördermittelgeber abgeklärt.

 

Die Personalgestellung wird entsprechend ihres Umfangs für das Projekt abgeordnet. Dies betrifft die Koordinierung die Personalstelle Mareike Imholt – Sachgebietsleitung 51.1.3 (80%) und als Projektmitarbeitende die Personalstelle Stefanie Müller – Bildungsreferentin 51.1.3 (80%).

 

Zusätzlich werden 50% der Verwaltungsfachkraft des Jugendbildungswerks (Maike Stegmann) über die Restkostenpauschale des Förderprogramms entsprechend des Förderleitfadens refinanziert. Hierdurch werden Geldmittel der Stadt Offenbach frei, die als Eigenmittel für pädagogisches Personal in Absprache mit dem Personalamt in das Projekt eingebracht werden dürfen.

 

Zusammenfassung der Geldmittel:

 

Finanzplan :

 

Gesamtfördersumme 08/2022 bis 12/2027

2.109.747,68 €

ESF-Förderung (40%)

843.898,95 €

Eigenmittelanteil Stadt OF (60%)

1.265.848,73 €

 

 

Zusammensetzung der Eigenmittel :

 

Personalgestellung für die Koordinierungsstelle

326.604,92 €

Personalgestellung durch Projektmitarbeitende

326.604,92 €

Restmittel

160.228,33 €

Eigenmittel Haushalt

452.410,56 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme der Kämmerei liegt vor.

 

Begründung zum Programm:

 

Aufbauend auf den bisherigen „JUGEND STÄRKEN“ Förderprogrammen startete zum 01.08.2022 ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Programm wird finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

 

Das Programm konnte mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn zum 01.08.2022 starten. Die Bewilligung des vorzeitigen Vorhabenbeginns liegt bereits vor. Allerdings liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Nach Aussage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhält die Stadt Offenbach diesen voraussichtlich erst in 2023. Aus diesem Grund wird nicht die Gesamtfördersumme eingeplant. Die eingeplanten Mittel beschränken sich auf die Eigenmittel in Höhe von 60%. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, werden in der nächsten Haushaltsplanung die restlichen Aufwandsmittel und Zuwendungen kostenneutral eingeplant.

 

In der neuen Förderperiode ändern sich inhaltliche Eckpunkte des Programms. Es richtet sich insbesondere an entkoppelte junge Menschen und Care Leaver am Übergang in den Beruf und die Verselbstständigung, das heißt an junge Menschen in problematischen Lebenslagen, die aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen sind.

In der Förderphase bis zum 30.06.2022 konnte das Jugendbildungswerk (JBW) erste Erfahrungen in diesem Bereich sammeln und einen hohen Bedarf feststellen.

 

Im Rahmen des Projekts sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

·         Aufbau einer Anlaufstelle für entkoppelte Jugendliche und junge Volljährige

·         Strukturierte Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII

·         Enge Zusammenarbeit der Jugendberufshilfe in der Abteilung 51.1 mit den Sozialen Diensten der Abteilung 51.2 insbesondere zur Unterstützung junger Volljähriger

 

Die Interessensbekundung für das Programm musste bis zum 28.02.2022 eingereicht werden. Hier hat die Stadt Offenbach bereits eine positive Rückmeldung erhalten und wurde zum Antragsverfahren bis zum 22.07.2022 zugelassen.

 

Für die Sicherstellung des Angebots durch die Fördermittel des ESF werden 60% Eigenmittel benötigt. Diese können sowohl durch Personalgestellung als auch durch Geldmittel eingebracht werden.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.