Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0421Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

 

 

KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH

hier: neuer Gesellschafter und Satzungsänderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-409 (Dez. I, Amt 20) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Aufnahme der Stadt Wiesbaden als neuem Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird zugestimmt.

 

2.     Die KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen) Anteile in Höhe von 2.800 € an die Stadt Wiesbaden abtreten, so dass diese – vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2023 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden kann. Der genannten Abtretung von Geschäftsanteilen gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt.

Die notarielle Umsetzung soll in derselben Weise erfolgen, wie dies bei früheren Gesellschaftererweiterungsrunden der Fall war und wie dies vom Grundsatz her im Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 vor der ersten Erweiterung festgehalten wurde: „Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Aufnahme neuer Gesellschafter in der Weise, dass der Gesellschafterbeschluss für alle durch den Gesellschafter Bad Homburg in Vertretung erfolgt; die nicht anwesenden Gesellschafter reichen ihre Genehmigungserklärung nach“. Die vollmachtlose Vertretung beim Notar soll durch die Geschäftsführung erfolgen.

 

3.     In § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH ist geregelt, welche Gesellschafter im Aufsichtsrat der Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH vertreten sind.

Es wird zugestimmt, dass der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 2 so ergänzt wird, dass die Stadt Wiesbaden nach ihrem Beitritt auch ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet

 

4.     Bisher ist in § 9 Abs. 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH geregelt, dass bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern, deren jährliches Bruttogehalt mehr als 50.000 € beträgt, eine vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist.

Es wird zugestimmt, dass diese Wertgrenze auf 60.000 € angehoben wird.

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main ist unmittelbar mit 3,10%, dies entspricht nominal 1.100,00 €, am Stammkapital der Gesellschaft von nominal 35.450 € beteiligt.

 

Die Stadt Wiesbaden möchte neuer Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH werden. Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der Gesellschafterstruktur sind Änderungen des Gesellschaftsvertrags notwendig.

 

Außerdem soll in diesem Zuge eine Anpassung der Wertgrenze zur vorherigen erforderlichen Zustimmung des Aufsichtsrates bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern erfolgen. Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, diesen Sachverhalten nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus
§ 51 Nr. 11 HGO.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da die Unterlagen der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH erst am 16.11.2022 beim Beteiligungsmanagement eingegangen sind. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich. Darüber hinaus ist eine spätere Beschlussfassung nicht möglich, da die Vorlage parallel zur Vorlage der Gesellschafterversammlung der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH eingebracht wird und die Gesellschafterversammlung bereits am 07. Dezember 2022 stattfindet. Eine spätere Befassung des Magistrats mit der Angelegenheit ist daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.