Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0458Ausgegeben am 09.02.2023
Eing. Dat. 02.02.2023
Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht für das Kinder- und Jugendparlament in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung
Antrag Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB VIII vom 27.01.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung geändert werden kann, um dem Offenbacher Kinder- und Jugendparlament als Interessensvertretung von Kinder- und Jugendlichen in der Stadt Offenbach nach §8 c HGO (1) ein Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht einzuräumen.
Begründung:
Das Kinder- und Jugendparlament möchte dieses Recht nutzen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen direkt in die Kommunalpolitik einzubringen. Vor allem die Corona-Zeit hat gezeigt, wie sehr Kinder und Jugendliche mit ihren Bedarfen und Interessen hintenangestellt wurden und mit ihren speziellen Lebensrealitäten schlicht durchs Wahrnehmungsraster gefallen sind. Das Kinder- und Jugendparlament möchte dazu beitragen, dass sich so etwas nicht wiederholt und hat diesen Antrag über den Jugendhilfeausschuss initiiert.
Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Kinder- und Jugendparlament ein gut funktionierendes und sehr aktives Expert*innen-Gremium für die Bedarfe und Interessen von Kindern und Jugendlichen. Die Stadtverordnetenversammlung sollte sich einer direkten Anhörung und Beratung durch die Mitglieder der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen nicht länger verschließen und den vorliegenden Antrag beschließen, um der fehlenden Repräsentation von Kindern und Jugendlichen in der Stadtverordnetenversammlung entgegenzuwirken. Die Stadtverordnetenversammlung würde von der Arbeit und der Expertise zu Kinder- und Jugendthemen, aber auch darüber hinaus von den Perspektiven der jungen Stadtbevölkerung zu allgemeinen Themen und Fragen profitieren. Das Kinder- und Jugendparlament repräsentiert die Stimmen von Kindern und Jugendlichen direkt und zielgerichtet. Es zeichnet sich dabei durch eine heterogene und diverse Zusammensetzung aus, die der Diversität von jungen Menschen in Offenbach gerecht wird und sie gut vertreten kann. Repräsentation ist gerade für junge Menschen und zukünftige Wähler*innen entscheidend für ihr Interesse an (Kommunal-) Politik.
Ebenso sollte Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention – hier das Beteiligungsrecht beachtet werden. Darüber hinaus sollte auch die freie Meinungsäußerung sichergestellt werden.
Diesem Antrag folgte die Mehrheit der Vollversammlung des Kinder- und Jugendparlaments am 30. Juni 2022. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt den Antrag in seiner Sitzung am 26.01.2023 einstimmig.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.