Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0483Ausgegeben am 23.03.2023

Eing. Dat. 23.03.2023

 

 

 

 

Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Julie-Heraeus-Straße 11, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-078 (Dez. I, Amt 80) vom 22.03.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 350 = 211 m² im Erbbaurecht an den in der Anlage genannten Erbbauberechtigten zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Das Erbbaurecht wird für die Dauer von 99 Jahren bestellt.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt für die ersten 10 Jahre der Laufzeit des Erbbauvertrages 12,00 EUR/m² jährlich (2 % vom Bodenwert in Höhe von 600,00 EUR/m²), gesamt 2.532,00 EUR pro Jahr, und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Nach Ablauf der 10-Jahresfrist und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex neu festgesetzt.

4.     Für den Fall einer Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu bebauen und das Wohnhaus selbst zu beziehen.

Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Planen und Bauen abzustimmen.

Die Pkw-Einstellplätze werden auf dem Erbbaugrundstück nachgewiesen.

6.     Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere bei Nichtbebauung oder nicht ausreichender Bebauung innerhalb einer Frist von 2 Jahren, behält sich die Stadt Offenbach am Main die Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) auf Kosten des Erbbauberechtigten vor.

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen, ebenso entstehende Erschließungs- und Kanalbeiträge.

 

Begründung:

Die im Baugebiet Bieber-Nord liegenden städtischen Grundstücke sollen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 im Erbbaurecht für den privaten Wohnungsbau vergeben werden. Die Auswahl der Bewerber soll nach den ebenfalls beschlossenen Auswahlkriterien erfolgen. Aufgrund der festgelegten Auswahlkriterien wird empfohlen, das im Tenor genannte Grundstück an den in der Anlage genannten Erbbauberechtigten zu vergeben.

 

Das an der Julie-Heraeus-Straße 11 liegende Grundstück kann mit einem Reihenmittelhaus (2 Geschosse und Staffelgeschoss) bebaut werden.

 

Der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Offenbach ermittelte Bodenwert für das Baugebiet Bieber-Nord beträgt 600,00 EUR/m². Daraus ergibt sich ein jährlicher Erbbauzins von 12,00 EUR/m² (2 % des Bodenwertes). Nach aktuellen Schätzungen der Stadtplanung, Bereich Bauverwaltung, betragen die Erschließungskosten ca. 190,00 EUR/m². Diese sind von dem Erbbauberechtigten zu entrichten und werden nach Baufortschritt abgerechnet.

 

Der Erbbauberechtigte hat nachgewiesen, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und ist mit der Vergabe des Grundstücks zu den im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.