Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0486Ausgegeben am 06.04.2023

Eing. Dat. 05.04.2023

 

 

 

 

 

Beitritt zu „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“

Antrag Ofa vom 05.04.2023

 

 

Der Magistrat wird beauftragt, folgendes zu prüfen und umzusetzen:

 

Die Stadt tritt der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ bei.

 

 

Begründung:

 

Die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ (http://lebenswerte-staedte.de/) ist eine Städteinitiative, die sich für stadtverträgliche Geschwindigkeiten innerorts einsetzt. Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen viel zu enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen.

 

Die Initiative bekennt zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. Hierfür sieht sie Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

Durch einen Beitritt entstehen der Stadt keine Kosten und keine Verpflichtungen. Es geht nur um die Unterstützung der Initiative auf der Basis des bestehenden Positionspapiers, zu finden unter http:// lebenswerte-staedte.de/images/pdf/Positionspapier_Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU.pdf, auch als Anhang diesem Antrag beigefügt. Auch eine eine Festlegung auf ausschließlich oder überall Tempo 30 (oder 40, 20) gibt es nicht.

 

Inzwischen engagieren sich bereits 608 Städte, Gemeinden und Landkreise für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits.

Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.