Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0510Ausgegeben am 30.05.2023

Eing. Dat. 25.05.2023

 

 

 

 

 

Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber

hier: Satzungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-134 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 24.05.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

2.     Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. *

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über Punkt 2 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss vom 25.08.2021 (2021-26/DS-I(A)0096) über das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept „Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ ist im Rahmen der Maßnahme 13.3 für den Ortskern Bieber eine Gestaltungssatzung zu erarbeiten.

 

Ziel der Gestaltungssatzung ist es, den historischen Ortskern Biebers mit seinen charakteristischen baulichen Gestaltungsmerkmalen erhalten, seinen Bestand zu sichern sowie die Eigenart des Ortsbilds für die Zukunft zu bewahren und zu fördern. Denn der Bieberer Ortskern ist trotz zahlreicher Eingriffe ein identitätsstiftender sowie kultur- und architekturhistorisch wichtiger Bereich. Um den spezifischen Eigenschaften des Bieberer Ortskerns hinsichtlich der gestalterischen Anforderungen gerecht zu werden, unterscheidet die Gestaltungssatzung zwei Bereiche: Bereich A mit dem historischen Ortskern und Bereich B mit der gründerzeitlichen Erweiterung. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtsplan der Anlage zur Satzung zu entnehmen.

 

Die Gestaltungssatzung gilt für Neubau, An- und Umbau, Wiederaufbau, Renovierungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen sowie Modernisierungsmaßnahmen baulicher Anlagen nach § 2 Abs. 1 und 2 HBO. Dabei regelt sie die Gestaltung des Baukörpers, der Dächer, der Fassaden, der Fenster und der Werbeanlagen. Die Gestaltungssatzung berührt nicht die Regelungen des Hessischen Denkmalschutzgesetztes sowie Regelungen des Bauplanungsrechts.

 

Die inhaltliche Grundlage für die Festsetzungen der Gestaltungssatzung wurde 2020/ 2021 durch die beteiligungsorientierte Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts sowie 2019 durch eine umfassende Kartierung und Analyse des Ortsbilds sowie der vorhandenen Bebauungsstrukturen geschaffen. Darüber hinaus stellt die Denkmaltopographie eine wesentliche Grundlage für die Satzung dar.

 

Die Satzung bringt gestalterische Aspekte mit individuellen Gestaltungswünschen und zeitgemäßen Wohnansprüchen in Einklang. Durch das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist sie zudem in ein integriertes Maßnahmenpaket eingebettet. Dieses besteht aus einem Stadtteilarchitekten und einem Anreizprogramm. Der Stadtteilarchitekt berät Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Gestaltungssatzung. Das Anreizprogramm ermöglicht finanzielle Angebote für Gebäudeeigentümer bei Sanierung und Modernisierung entsprechend der Satzung.

 

Der Masterplan Offenbach verfolgt das Ziel, einen strategischen Rahmen für die Stadtentwicklung zu schaffen. Mit dem Masterplan wurde ein Instrumentarium geschaffen, das die Zukunft von Offenbach am Main als bedeutendem Wirtschafts- und Wohnstandort in der Metropolregion FrankfurtRheinMain gestaltet. In gleichberechtigter Abwägung der Vielzahl der Belange wurde ein Konsens geschaffen mit der Wirkung, dass die Handlungsstränge der vielfältigen Akteure in der Stadtentwicklung auf gemeinsame Ziele ausgerichtet wurden.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Quartiers- und Stadtteilentwicklung

Anlagen:

1. Satzungsentwurf inklusive Übersichtsplan mit der Umgrenzung des räumlichen   

    Geltungsbereichs

2. Satzungsbegründung

3. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.