Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0512Ausgegeben am 06.06.2023

Eing. Dat. 06.06.2023

 

 

 

Verkehrssicherheitswoche für die Innenstadt

Antrag CDU vom 06.06.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

für mehr Verkehrssicherheit in der Innenstadt eine jährlich durchzuführende Verkehrssicherheitswoche einzuführen.

 

 

Begründung:

 

Die Fußgängerzone in der Innenstadt stellt einen absoluten Schutzbereich für Fußgänger dar (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO), der von anderen Verkehrsteilnehmern nur unter sehr engen Voraussetzungen genutzt werden darf. Dabei ist stets Voraussetzung, dass Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Leider ist festzustellen, dass immer weniger Verkehrsteilnehmer dem wirklich entsprechen. Lieferanten auf E-Bikes durchfahren mit hoher Geschwindigkeit die Fußgängerzone. Kraftfahrzeuge fahren teilweise ohne sachlichen Grund in die Fußgängerzone ein und parken dort verbotswidrig. Nicht selten kommt es dabei vor, dass auch mal ein Fußgänger aus dem Weg gehupt wird. Auch viele Radfahrer und E-Roller-Fahrer sind zu schnell unterwegs oder fahren zu knapp an den Passanten vorbei. Der absolute Schutzbereich der Fußgänger wird von den Verkehrsteilnehmern, die nur ausnahmsweise diesen Bereich befahren dürfen, also nicht hinreichend beachtet.

Dem könnte präventiv begegnet werden, in dem im Rahmen einer Verkehrssicherheitswoche regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Verkehrsteilnehmer, ähnlich dem Vorgehen bei der Verkehrssicherheitswoche mit den Schulen, auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden.

Zudem könnte die Verkehrssicherheitswoche durch entsprechende Ankündigung beworben und ein Infostand für die Dauer der Aktion in der Innenstadt eingerichtet werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.