Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0517Ausgegeben am 07.06.2023

Eing. Dat. 07.06.2023

 

 

 

 

 

Erneuerung des bestehenden Kunstrasenbelags auf dem Großspielfeld,

Sportanlage Eichwaldweg, Eichwaldweg 27, 63069 Offenbach am Main

hier: Grundsatz-, Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-146 (Dez. I, Amt 52) vom 07.06.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Sanierung des bestehenden Kunstrasenspielfelds auf der Sportanlage Eichwaldweg, Eichwaldweg 27, 63069 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Sportamt in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die Landschaftsarchitekten, Bittkau – Bartfelder +Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 700.000 € wird zugestimmt.

2.         Die erforderlichen Mittel in Höhe von 700.000 Euro stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2023 auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 („Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“) wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2022: 440.000 Euro (Rückstellungen)
Haushaltsmittel 2023: 260.000 Euro

3.         Die jährlich anfallenden Folgekosten für das Großspielfeld betragen 10.150 € p.a. und stehen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2023 auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.         Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an dem festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung des Invenstitionsbedarfs mit zu beschließen.

5.         Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

1.      Projekt- und Gebäudehistorie

1.1  Ausgangslage

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch das Sportamt, beabsichtigt die Sanierung des bestehenden Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Eichwaldweg 27, 63069 Offenbach am Main.

Dazu soll der vorhandene Kunstrasenbelag, welcher im Jahr 2006 realisiert wurde, erneuert werden. Dabei soll weiterhin eine regelgerechte Doppelnutzung für Hockey und Fußball gewährleistet sein.

Eine Drainage war gem. des Bodengutachtens aus 2006 nicht erforderlich. Eine Platzentwässerung ist vorhanden, ein Anschluss an den Kanal nicht. Die Entwässerung erfolgt über das walmdachförmige Gefälle in die umlaufende Betonrinne. Diese entwässert in die 2006 neu gebauten Rigolenkörper (Pufferspeicher). Die Rigolen liegen an der Waldkante im Norden sowie an der südlichen Längsseite.

Die Sportanlage besteht zurzeit aus zwei Großspielfeldern: eines mit Naturrasen – die ehemalige Laufbahn wurde überbaut – sowie eines mit Kunstrasen, bei welchem der Kunstrasenbelag zu erneuern ist.

Das Kunstrasen-Großspielfeld mit den Abmessungen von 55 m x 91,4 m zzgl. der Sicherheitsabstände befindet sich im Norden der Sportanlage Eichwaldweg im Stadtteil Rosenhöhe.

Die Sportanlage Eichwaldweg befindet sich direkt angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Offenbach am Main".

1.2     Anlass und Historie

Der Sportstättenentwicklungsplan hat die Sicherung und Optimierung der vorhandenen Sportplätze in der Stadt Offenbach zum Ziel.

Durch die Schaffung von Kunstrasenplätzen und die Sanierung der bereits vorhandenen Spielfelder kann die Nutzungsdauer der einzelnen Sportanlagen deutlich erhöht werden, da die Kunstrasenplätze auch im Winter und bei Schlechtwetter bespielt werden können. Die Naturrasenplätze werden bei diesen Bedingungen gesperrt und stehen den Vereinen nicht zur Verfügung.

Auf der Sportanlage Eichwaldweg soll das bestehende Großspielfeld mit Kunstrasen nach 17 Jahren Nutzungsdauer saniert werden. Die Position des Spielfeldes bleibt dabei unverändert, es wird lediglich an der östlichen Seite um 1 m erweitert, um die vorgegebenen Sicherheitszonen für Fußball sicherzustellen. Der 5.027 m² große Kunstrasenplatz wird derzeit hauptsächlich für Hockey genutzt. Im Winter wird der Platz von Fußball und Rugby belegt.

Mit der geplanten Sanierung wird die weitere Nutzbarkeit dieses Kunstrasenplatzes sichergestellt.

2.         Notwendigkeit & Zusammenfassung der Maßnahmen

2.1    Begründung des Bedarfs

Die Notwendigkeit, das Kunstrasenspielfeld zu sanieren, ist seit langem gegeben. Ein Kunstrasenplatz hat eine normale Lebensdauer (je nach Belegungen) von 15 Jahren. Durch die kontinuierlichen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen konnte der Platz auf der Sportanlage Eichwaldweg den Nutzern über diese Zeitspanne hinaus zur Verfügung gestellt werden.

Die Sanierung des Kunstrasenplatzes ist nun dringend notwendig, da durch die extreme Nutzung seitens der Vereine der Kunstrasenflor abgespielt wurde und somit die Griffigkeit des Belags nicht mehr zu 100% gegeben ist.

Insbesondere im Winter wird ein optimaler Kunstrasenplatz benötigt, weil die Naturrasenspielfelder zeitweise nicht bespielbar oder komplett für Trainings- und Spielbetrieb gesperrt sind. Da es sich bei diesem Platz um das einzige Hockeyspielfeld in Offenbach handelt, spielt hier insbesondere auch die Nutzung in den Sommermonaten eine wichtige Rolle.

Aktuell wird der Kunstrasenplatz von den Mannschaften des ORV 1874 (Hockey), des OSC Rosenhöhe (Fußball und Rugby) und der Squadra Azzura 99 (Fußball) genutzt. Mit der Sanierung des Kunstrasenspielfeldes wird eine durchgehende sichere Bespielbarkeit gewährleistet.

2.2      Ziel der Maßnahme

Mit der geplanten Sanierung des Kunstrasenspielfelds wird das Verletzungsrisiko durch die veraltete Anlage aufgehoben und die gefahrlose Bespielbarkeit des Platzes sichergestellt sowie die Attraktivität der gesamten Sportanlage gesteigert. Das neue Feld erlaubt wieder einen regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb über das ganze Jahr hinweg. Zudem wird weiterhin die Möglichkeit gesichert, dass die Teams innerhalb der Vereinsstrukturen weiter wachsen können.

2.3      Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Erneuerung des bestehenden Kunstrasenbelags des Großspielfelds inkl. Erneuerung der Elastiktragschicht.

Die aktuelle Sanierungsplanung sieht einen Platz für Hockey und Fußball mit den Abmessungen 55 x 91,4 m vor. Der bestehende Platz wird nach Osten um 1m erweitert, um die vorgeschriebenen Sicherheitszonen für Fußball von min. 2 m hinter jedem Tor zu gewährleisten. Erweitert wird lediglich der Kunstrasenbelag, die umlaufende Pflasterfläche wird hingegen im Osten um einen Meter verringert. D. h. ein 1m breiter Streifen Pflasterfläche wird in Kunstrasen umgewandelt.

2.4      Variantenvergleich und Beurteilung

Da es sich um eine Sanierung des vorhandenen Kunstrasenbelags handelt, fand die Variantenbetrachtung im Rahmen der Planung des Großspielfeldes keine weiteren baulichen Alternativen.

3.      Beschreibung der Maßnahme

 

3.1  Bauliche Maßnahmen: Belag und Ausstattung des Kunstrasenspielfeldes

Die notwendigen Maßnahmen bestehen aus folgenden zu betrachtenden Themenblöcken:

·         Vollständiger Rückbau und Entsorgen des Kunststoffrasens sowie der Elastikschicht

·         Erweiterung des Platzes um einen Meter in Richtung Eichwaldweg

·         Herstellen des profilgerechten Planums gemäß DIN 18035-7:2019 sowie Nachverdichtung g > 15t der Tragschicht o. Bindemittel

·         Herstellen einer gebundenen elastischen Tragschicht

·         Verlegen des Kunststoffrasenbelags

·         Einbau der Ausstattung, Eckfahnen / Tore

·         Bauzeit: ca. 2,5 Monate

Barrierefreiheit

Das neue Großspielfeld hält die Grundsätze der Barrierefreiheit aktuell ein. Dies wird auch nach der Erneuerung des Kunstrasenbelags der Fall sein.

Die vorhandene Zuwegung vom Vereinsheim ist barrierefrei.

Baugrundverhältnisse

Zur Erkundung der anstehenden Bodenarten des Baugrundes, des technischen Aufbaus der Sportflächen sowie zur Entnahme des erforderlichen Probenmaterials für die labortechnischen Untersuchungen wurde während des Ortstermins vom 15.02.2023 die Sportanlage an sechs Stellen bis zu einer maximalen Erkundungstiefe von ca. 2,0 m unter Oberkante Kunstrasen beprobt.

Aufgrund der Grundlage der Untersuchungsergebnisse sowie der Feststellungen vor Ort des Bodengutachters kann folgender Baugrundaufbau dargestellt werden:

-       Kunststoffrasen ist stark abgespielt und muss entsorgt werden

-       Elastikschicht erfüllt nur teilweise die Anforderungen der DIN 18035-7 und sollte entsorgt werden

-       Tragschicht ohne Bindemittel, Mineralgemisch 0/32mm

-       Tragschicht ohne Bindemittel, untere Lage, Lava 0/45 mm

-       Auffüllung Schlacke, Asche, Bauschutt, Hausmüll

-       Baugrund (Sand bis Sand, schwach schluffig)

Grund- bzw. Schichtenwasser wurde zum Zeitpunkt der Untersuchungen bis in einer Tiefe von ca. 2 m unter OK nicht vorgefunden.

Beim Ortstermin fielen mehrere Absackungen im Spielfeld auf.

Im Bodengutachten heißt es hierzu:
‚Der Unterzeichner geht davon aus, dass trotz der erfüllten Anforderungen der DIN 18035-7:2019 die Unebenheiten der Spielfeldoberfläche ihre Ursache in einer schlechten Verdichtung der derzeitigen Tragschicht o. Bindemittel (Mineralgemisch) während der Bauphase haben. Daher empfiehlt sich vor der Installation der neuen gebundenen elastischen Tragschicht/Elastikschicht eine fachgerechte Nachverdichtung (g > 15t).‘

Belag

Mit der Technik von Kunstrasenplätzen sollen die Eigenschaften von Naturrasenplätzen möglichst perfekt nachgeahmt werden, bei einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsstunden pro Jahr. Nach den ‚DFB-Empfehlungen für Kunstrasenplätze‘ beträgt die jährliche Nutzungsdauer auf einem Kunstrasenplatz ca. 2.000 – 2.500 Stunden.

Seit Ende der 1990er Jahre werden Kunstrasenplätze der 3. Generation gebaut, die mit Sand und Gummigranulat verfüllt werden. Mit dieser Technik werden die Eigenschaften eines guten Naturrasenplatzes nahezu erreicht.

Für das Großspielfeld am Eichwaldweg soll ein Kunststoffrasensystem ohne Infill aus Gummigranulat zur Ausführung kommen, da Gummigranulat als bewusst zugesetztes Mikroplastik künftig verboten werden soll. Da der aktuelle Belag noch nach dem System mit Infill aus Mikroplastik gebaut worden ist, stellt er eine Belastung für die Umwelt dar. Diese soll im Zuge der Platzsanierung unbedingt beseitigt werden.

Für den neuen Platz ist daher ein Kunstrasensystem mit gekräuselten Fasern geplant, welches mit Quarzsand und Maisgranulat befüllt wird, da dieses System sowohl für Hockey als auch Fußball gleichermaßen geeignet ist. Das Maisgranulat wird aus dem holzigen Kern des Maiskolbens gewonnen. So werden keine Lebensmittel in den Flor eingebaut. Weiter verhält sich das Maisgranulat in feuchtem Zustand gummiartig, so dass hinsichtlich der Spieleigenschaften dieses neue System gleichwertig ist zu Plätzen, die mit Quarzsand und Gummigranulat verfüllt sind. Wenn das Maisgranulat einmal Wasser aufgenommen hat, gibt es die Feuchtigkeit kaum wieder ab, so dass die Spieleigenschaften in diesem Punkt immer relativ gleich bleiben.

Tore

Auf dem Kunstrasenfeld sind aktuell ausreichend Tore für die quer linierten Kleinspielfelder vorhanden. Jedoch müssen 1 Paar Jugend-Tore mit Kippsicherung und auch die beiden Großfeldtore für Fußball erneuert werden. Zudem muss 1 Paar Tore für Hockey neu angeschafft werden.

Flutlichtanlage

Das vorhandene Kunstrasen-Großspielfeld ist bereits mit einer 6-Mast-Flutlichtanlage ausgestattet.

Bei dieser Anlage wurden die Fluter bereits gegen energiesparende LED-Fluter ausgetauscht, so dass die bestehende und lichttechnisch ertüchtigte Flutlichtanlage so erhalten bleibt.

Bewässerung

Das Bespielen eines Kunstrasenplatzes ist technisch grundsätzlich ohne Bewässerungsanlage möglich. So wird es aktuell auch bei dem Platz auf der Sportanlage Eichwaldweg gehandhabt.

Hier ist für das Kunstrasenspielfeld keine Bewässerungseinrichtung vorhanden, der Platz wird also gänzlich ohne Bewässerung der Fläche genutzt.

Da für den Einbau einer solchen Anlage aufwändige Erdarbeiten und die Verlegung von Wasserleitungen notwendig wäre, sowie die Pflasterflächen um das Spielfeld herum weitestgehend erhalten bleiben sollen, wird auch im Rahmen der Belagserneuerung keine Bewässerungsanlage eingebaut, da im Bedarfsfall die Bewässerung des Platzes mithilfe von Schläuchen über die Anlage des angrenzenden Naturrasenplatzes sichergestellt werden kann.

3.2      Außenanlagen

Es werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen.

Das vorhandene Großspielfeld erhält lediglich einen neuen Belag. Die eigentliche Spielfläche bleibt nahezu unverändert.

4.       Klimaschutz und Energieeffizienz

4.1    Energieeffizienzbetrachtung

Hinsichtlich der Klimaanpassung ist die Erneuerung eines Kunstrasenbelags neutral. Der Belagstyp ändert sich nicht, beide Beläge weisen dieselben Eigenschaften auf.

4.2    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

Beim Bau des Kunstrasenplatzes stehen keine Dach- oder Fassadenflächen zur Verfügung.

5.         Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Das Vorhaben wurde mit der unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt.

Es ist ein unverfülltes Kunstrasensystem zur Ausführung vorgesehen. Dieses zukünftige System verzichtet komplett auf Mikroplastik.

5.1    Altlasten und Bodenschutz

Nach den Untersuchungen vom Büro Labor Lehmacher | Schneider GmbH & Co. KG vom Februar 2023 und der daraus resultierenden Empfehlung wird der vollständige Rückbau und die Entsorgung des Kunststoffrasens (Fasermaterial: PP, Füllstoff Nr.1: EPDM, Füllstoff Nr.2: SBR, Füllstoff Nr.3: Sand, Füllhöhe im Mittel ca. 14,2 mm) sowie der Elastikschicht (Schichtdicke im Mittel: ca. 25,6 mm) durchgeführt. Die vorhandene Elastiktragschicht weist aktuell unregelmäßige Schichtstärken von 2 - 3,5 cm auf. Das vorhandene Material wird deshalb ausgebaut, vor Ort aufbereitet, ggfls. ergänzt bzw. mit Splitt angereichert und wieder in einer durchgängigen Schichtstärke von 3,5 cm neu eingebaut.

Die darunterliegende, zum Teil unebene, Tragschicht erfüllt die Mindestschichtdicke nicht in allen Bereichen und wird daher mit 3-5 cm Splitt als Ausgleich ergänzt, um ein profilgerechtes Planum herzustellen.

Ein Eingriff in den Boden erfolgt nicht.

5.2    Emissionsschutz

Lärmschutz

Da hier lediglich der Belag eines bestehenden Kunstrasenplatzes erneuert wird, ändern sich die Emissionen des Sportplatzes durch die Sanierung nicht. Die Nutzungsdauer wird nicht erhöht.

Luftreinhaltung

Durch die Erneuerung des Belags des Großspielfeldes wird die Luftreinhaltung nicht beeinflusst.

Gefahrstoffe in Bauteilen

Beim Neubau wird die Verwendung von gefahrstoffbelasteten Materialen vermieden.

5.3    Natur- und Artenschutz

Eingriff/Ausgleich

Im Rahmen dieser Baumaßnahme soll lediglich der verschlissene Kunstrasen mit Elastikschicht ausgetauscht werden. In Richtung Eichwaldweg wird der Platz um einen Meter verlängert, indem die hier vorhandene geschlossene Pflasterfläche gegen einen Kunstrasenbelag getauscht wird. Somit findet kein Eingriff in Natur und Landschaft statt.

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Der hier vorhandene Platz wird aktuell für Hockey, Fußball und Rugby genutzt und lediglich mit einem neuen Belag ausgestattet. In diesem Bereich gibt es keine Gehölzbestände.

Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Schützenswerte Gehölzbestände im Baustellen- oder Baustellenzufahrtsbereich werden mit einem Bauzaun umstellt bzw. erhalten je nach Erfordernis einen Stammschutz aus Holzbohlen. Die Wurzelbereiche werden gemieden oder, wenn unausweichlich, durch einen Überfahrschutz abgesichert.

Sofern erforderlich wird während der Bauzeit eine ökologische Baubegleitung durch einen Baumfachmann erfolgen.

Artenschutz

Da es sich hier um einen reinen Belagstausch handelt sind Artenschutzbelange nicht betroffen.

6.       Erläuterung zur Kostenberechnung

6.1    Allgemein

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrades und weitere Abstimmungen zwischen den Nutzern und den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor.

Diese mündet in der nun vorliegenden „erweiterten Kostenberechnung“ auf Basis genauerer Massenermittlungen.

6.2    Risikobetrachtung

Nachfolgend sind die kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben. Dies vor Einleitung der Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen:

1.      Kostensteigerung aufgrund der Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z.Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben - wenn überhaupt - oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenschätzung kann, auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage, eine Kostenerhöhung im Zuge der weiteren Planung und der späteren Ausführung nicht ausgeschlossen werden.

2.      Unvorhergesehenes sowie Baupreissteigerung aufgrund Materialkanppheit und Energiekrise

Nicht Kalkulierbares und nicht Beeinflussbares – Unvorhergesehenes – sind als pauschaler Prozentsatz eingestellt. Gemeint sind Änderungen des Maßnahmenumfangs.

Dieses Risiko würde normalerweise bei dem vorliegenden Bauvorhaben mit dem Ansatz von ca. 5 % auf die Summe der Maßnahmen abgefedert.

In Anbetracht der angespannten globalen Lage hinsichtlich der Energiepreise und des herrschenden Krieges in der Ukraine wurde das Unvorhergesehene auf ca. 12 % erhöht.

Der Anteil für die Baupreissteigerung bis zum Ausführungszeitpunk ist hierin enthalten. Die Preise der Kostenberechnung basieren auf den festgestellten Kosten des im Sommer 2022 realisierten Kunstrasen-Kleinspielfeldes an der Sportanlage Rumpenheim. Aufgrund des zeitlich überschaubaren Zeitrahmens zwischen Kostenberechnung und Bauausführung sowie der hochaktuellen Preisreferenzen ist mit weiteren Preissteigerungen nicht zu rechnen.

3.     Schwankungsbreite von Kostenschätzung zu Kostenberechnung

Zwischen der hier vorliegenden Kostenberechnung und der Kostenfeststellung (Stand nach letzter Verausgabung nach Projektende) kann nach bundesweiten und baufachlich anerkannten Erfahrungswerten eine weitere Abweichung von 20% entstehen.

6.3    Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Keine vorhanden

6.4    Förderungen

Für die Maßnahmen wird ein Antrag auf Förderung aus dem „Sonderinvestitionsprogramm „Sportland Hessen“ in Höhe der maximalen Fördersumme von 50.000 € gestellt. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getätigt werden, ob die Maßnahme gefördert und wie hoch die zu erwartende Zuwendung sein wird. Die Antragstellung ist für Frühjahr 2023 geplant.

7.       Terminplanung

Folgende Termine sind mit Stand März 2023 geplant:

Projekt- und Vergabebeschluss

Magistrat:                                                                   07. Juni 2023

Stadtverordnetenversammlung:                             22. Juni 2023

Beschaffung d. Bauausführung und Errichtung: Juli bis September 2023

Baubeginn:                                                                Juli 2023

Inbetriebnahme:                                                        bis 30.09.2023

Der Beschluss der StvV ist für den 22. Juni 2023 avisiert. Die Inbetriebnahme muss spätestens im September 2023 erfolgen, um die Nutzbarkeit für die Feldhockeysaison 23/24 und die Wintersaison für den Fußball sicher gewährleisten zu können. Zudem müssen die Arbeiten im Rahmen der Sommerferien (bzw. der dort angrenzenden Wochen davor und danach) ausgeführt werden. Dies, um den Spielbetrieb für den Hockeyverein so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Da es sich ausschließlich um Arbeiten im Außenbereich handelt, sind sowohl Beginn und Ende der Ausführung witterungsbedingt verschieblich. Des Weiteren können die Folgen sowohl der bisher bestehenden Hochkonjunktur als auch die Folgen der Corona-Krise und des Krieges in der Ukraine derzeit nicht auf einen Halbjahreszeitraum abgeschätzt werden. Beide Faktoren nehmen Einfluss auf die Marktpreise für Bauleistungen und die Verfügbarkeit geeigneter Firmen im geplanten Zeitfenster für die Realisierung.

8.         Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Im Zuge der Planung zur Realisierung des Kunstrasen-Großspielfeldes wurden weitere Abstimmungen mit folgenden Beteiligten getroffen:

·         Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

·         Vorstellung der Planung beim Hockey-Verein hat stattgefunden (ORV)

·         Betreiber, GBM Service GmbH

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten.

 

Untere Naturschutzbehörde:

1.    Die Verbreiterung des Kunstrasenplatzes und die damit einhergehende Verkleinerung der vorhandenen geschlossenen Pflasterfläche ist zu bilanzieren.

 

Bei der Eingriffsbilanzierung ist als Grundlage die Hessische Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.2018 heranzuziehen. Bei Herstellung des geplanten Kunstrasens auf Schottertragschicht ist der Nutzungstyp 10.530 (6 BWP) anzuwenden, da es sich um einen wasserdurchlässigen Belag handelt. Da die Kategorie Kunststoff-Oberfläche im Bewertungssystem der KV bisher nicht vorhanden ist, und es nicht zu einer falschen oder unvollständigen Bewertung kommen darf, ist eine Zusatzbewertung gemäß KV Anlage 2 durchzuführen. Die Zusatzbewertung erfolgt anhand bestimmter Beurteilungsgrößen wie Landschaftsbild, Klimaauswirkungen, besondere örtliche Situation u.a. Für den Kunstrasen ist im vorliegenden Fall ein Korrekturabschlag von je 0,5 Wertpunkten pro m² für die Veränderung des Kleinklimas (stärkere Aufheizung bei Sonneneinstrahlung v.a. an heißen Tagen, negative Auswirkungen auf den klimatisch wichtigen Landschaftsraum v.a. im urbanen Raum, geringere Evaporation, verschlechterte Aufenthaltsqualität für die Nutzer) anzusetzen. (Vgl. Bertling et al. (2021), S. 75). Insgesamt ergibt sich durch den Korrekturabschlag von 0,5 WP ein Biotopwert von 5,5 WP/ m².

 

Der vermutlich entstehende Biotopwertüberschuss kann genutzt werden um Defizite an anderer Stelle auszugleichen.

 

2.    Die Ausführung des Kunststoffrasens darf ausschließlich als unverfülltes Kunststoffrasensystem, ohne die Verwendung von Gummigranulat, erfolgen, auch wenn dieses System in der aktuellen Übergangsfrist noch erlaubt ist.

 

3.    Lichtfarbe, maximale Beleuchtungsstärken und die Ausrichtung der bestehenden LED-Fluter sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen (so wie auch bei den anderen Sportanlagen).

 

Untere Wasserbehörde:

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen (Erläuterungsbericht) sind folgende Themen zu beachten:

1.     Für die vorhandene Versickerungsanlage ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Oberen Wasserbehörde einzuholen (Nachlegalisierung). Die Erlaubnis ist der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.

 

2.     Gemäß Erläuterungsbericht, muss der Kunstrasenplatz unter bestimmten Bedingungen mit Trinkwasser bewässert werden, damit dieser bespielbar bleibt. Es ist zu prüfen, ob eine Zisterne vor die Versickerungsanlage geschaltet werden kann, damit das gesammelte Niederschlagswasser zur Bewässerung des Kunstrasenplatzes genutzt werden kann.

 

3.     Die Zisterne soll mit einer Überlaufleitung an die vorhandene Versickerungsanlage angeschlossen werden.

 

4.     Ein Produktdatenblatt des Kunstrasens ist nachzureichen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Folgende Fragen sind in Abstimmung mit der oberen Boden-und Wasserbehörde noch zu klären:

1.    Inwieweit ist die vorhandene Versickerungsanlage im Bereich von Auffüllungen niedergebracht?

 

2.    Wo gibt es Muldenbereiche, die unbelastet und für eine schadlose Versickerung geeignet sind.

 

Begründung:

Die vorhandene Versickerungsanlage wurde 2006 ohne Beteiligung der Unteren Wasser-/Bodenschutzbehörde errichtet und bedarf zunächst einer nachträglichen Genehmigung. Ob Bodenanalysen beauftragt wurden, ist uns nicht bekannt. Dem Prüfbericht des Labors für Landschafts-und Sportstättenbau Nr. 10091 zufolge wurden bei der Baugrunduntersuchung am 15.02.2023 bei der Sondierung Nr. 6 im Untergrund ab ca. 40 cm Tiefe Schlacken, Aschen und Hausmüll mit einer Schichtdicke von ca.70 cm vorgefunden. Aufgrund der Erfahrungen in Verbindung mit der benachbarten Altablagerung Pechhütte ist davon auszugehen, dass bereits beim Bau des vorhergehenden Tennenplatzes zur Vorbereitung der Nutzung lokal vorhandene Verfüllungen einfach überdeckt wurden. Dies könnte auch bei der vorhandenen Versickerungsanlage der Fall sein, auch wenn aufgrund der aktuellen Prüfergebnisse nicht damit zu rechnen ist, dass sich die Auffüllungen über die gesamte Fläche erstrecken. Für die Planung der schadlosen Versickerung von Niederschlagswasser ist jedoch zu klären, ob an den geplanten Muldenstandorten ggf. belastetes Sickerwasser anfallen kann. Wenn ja, muss der Schadstoffaustrag über eine Sickerwasserprognose ermittelt und eine Aussage getroffen werden, ob und an welcher Stelle eine Versickerung über Mulde möglich ist. Weiterhin muss für eine sichere Nutzung geklärt werden, in welcher Form die organischen Bestandteile vorliegen (Kohlenstoff aus Verbrennungsrückständen ist nicht in der Lage noch Deponiegas zu bilden, bei pflanzlich-organische Bestandteilen käme es aufgrund von Rotteprozessen noch zu einer Deponiegasentwicklung).

Klimaschutz / Energie:

Wir möchten folgenden Hinweis geben:

Aus unserer Sicht ist es langfristig sinnvoll, eine Bewässerungsanlage einzubauen, um im Sommer der starken Überhitzung des Sportfeldes entgegenzuwirken und der mikroklimatischen Hitzebelastung für Spieler*innen zu reduzieren. Vielleicht kann dies im Rahmen der geplanten Machbarkeitsstudien erörtert werden.
Wichtig ist, dass möglichst kein Trinkwasser hierfür verwendet wird, sondern, ähnlich wie bei der geplanten Kunstrasenplanung am Sportplatz Tempelsee/Wetterpark, mit Zisternen gearbeitet wird, die Niederschlag sammeln.

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit *700.000 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

* redaktionell geändert aufgrund einer Vereinbarung in der Sitzung des Ältestenrats vom 20.06.2023

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.