Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0527Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 05.07.2023

 

 

 

 

 

Gestaltungssatzungen für den historisch geprägten Ortskern Rumpenheim

Antrag CDU vom 05.07.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt analog zu den beschlossenen Gestaltungssatzungen für Bieber und Bürgel eine Gestaltungssatzung für Rumpenheim zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Antragsteller von Bauanträgen zu Liegenschaften, die innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche liegen, sollen auf den Inhalt der entsprechenden Gestaltungssatzung hingewiesen werden, und es soll frühzeitig ein Einvernehmen auf die inhaltlichen Aspekte der Gestaltungssatzung erzielt werden.

 

Dabei soll mit dem Satzungstext darauf hingewirkt werden, dass bei Umbauten der Bestandsgebäude bauzeitlich typische Elemente wie Sichtfachwerk oder andere Schmuckelemente, die im Bestand verdeckt oder verkleidet sind, wieder mehr Geltung verschafft werden.

 

 

Begründung:

 

Nachdem für Bieber und Bürgel aufgrund deren historischer Struktur und zur Bewahrung dieser Gestaltungssatzungen beschlossen wurden, fehlt nun für den letzten der ursprünglich selbstständigen, eingemeindeten Orte eine solche.

Da die Entwicklung und die Strukturebenen aller drei früherer Dörfer vergleichbar ist und sich auch in Rumpenheim noch entsprechende Strukturen erhalten haben, sollten auch hier vergleichbarer Schutz und Richtlinie vorgegeben sein.

 

Der aktuelle Geltungsbereich der Gesamtanlage („Ensembleschutz“) umfasst jedoch nur den mittelalterlichen Ortskern mit den südlich und westlich unmittelbar anschließenden Straßen. Außerhalb dieses Bereichs gibt es ganz vereinzelt Einzelkulturdenkmäler.

Für einen Schutz bzw. einer Wiederherstellung des Ortsbildes, wie es die historischen Besonderheiten herausstreicht, ist daher der Verweis auf die Denkmalschutzbereiche unzureichend. 

Der große Bereich der Bebauung, die außerhalb des mittelalterlichen Ortskerns als Zeitebenen der Erweiterung bis hin zu den gründerzeitlichen Anlagen - hier besonders um den Kurhessenplatz – ist nicht erfasst. Hier kann das bestehende Ortsbild Stück für Stück einer gestalterisch ungeordneten Änderung und damit Zerstörung der ortshistorischen Wahrnehmbarkeit vollzogen werden.

 

Als Rahmen des Geltungsbereichs schlägt die antragstellende Fraktion daher die Gebiete vor, wie sie in der Anlage beigefügt sind.

 

Zum Vergleich ist als weitere Anlage ein Auszug aus der Denkmaltopographie beigefügt, welche den aktuellen Schutzstatus darstellt.

Anlagen:

Geltungsbereiche

Denkmalgeschützte Gesamtanlage Historischer Ortskern Rumpenheim

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.