Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0528Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

 

 

 

Bestellung eines Erbbaurechts zu Gunsten des 1. JC Samurai Offenbach 1953 e. V. an dem Grundstück Gravenbruchweg 21

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-170 (Dez. I, Amt 80) vom 05.07.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 1.200 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 13 Nr. 508/6 = 28.957 m² im Erbbaurecht an den 1. JC Samurai Offenbach zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Das Erbbaurecht wird auf die Dauer von 66 Jahren bestellt.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt zunächst 0,80 EUR/m² jährlich und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Zum 01.01.2026 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Index-Veränderung neu festgesetzt.

4.     Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Baugenehmigung mit einem Vereinsgebäude gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

6.     Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere bei Nichtbebauung oder nicht ausreichender Bebauung innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Beurkundung, behält sich die Stadt Offenbach am Main die Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) auf Kosten der Erbbauberechtigten vor.

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen, ebenso evtl. entstehende Erschließungs- und Kanalbeiträge.

Begründung:

 

Der 1953 gegründete 1. JC Samurai Offenbach 1953 e. V. hat momentan 319 Mitglieder und bietet die Sportarten Judo und Ju-Jutsu an.

 

Insbesondere seit dem Aufstieg in die 1. Bundesliga im Jahr 2018 ist der Verein auf der Suche nach einem geeigneten Standort für ein eigenes Vereinsgebäude, um den gestiegenen Anforderungen in der Bundesliga gerecht zu werden und weiterhin gute Integrationsarbeit leisten zu können. Der Verein wurde im Jahr 2020 mit dem Integrationspreis der Stadt Offenbach am Main ausgezeichnet.

 

Die aktuellen Bedingungen in der Hafenschule sind nicht optimal: kein doppelter Schwingboden, kein Kraftraum, kein Besprechungsraum, zu kleine Umkleiden, keine Möglichkeit zum Austragen der Heimkämpfe, nur drei Duschen pro Umkleide etc. Da aktuell die Möglichkeit besteht, Landesleistungszentrum werden zu können, ist eine Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten dringend erforderlich.

 

Als Landesleistungszentrum stünden erhebliche Fördermittel für die Baumaßnahme zur Verfügung. Der Verein hat als Vorleistung das Fördertraining bereits ausgeweitet.

 

Der Architekt des Vereins erarbeitet momentan einen Vorschlag, wie das Bauvorhaben an der vorgesehenen Stelle bestmöglich umgesetzt werden könnte. Die konkrete Festlegung der zu vergebenden Fläche ist noch nicht abschließend erfolgt und muss im Nachhinein noch abgestimmt werden.

 

Die Regelungen zur Laufzeit bzw. zum Erbbauzins orientieren sich am benachbarten Erbbaurecht der Fechterschaft.

 

Sollte eine Baugenehmigung versagt werden oder der Verein finanziell nicht in der Lage sein, die Baumaßnahme zu realisieren, wird - falls eine Beurkundung bereits erfolgt ist – das Erbbaurecht auf Kosten des Vereins wieder aufgehoben.

Anlagen:

Plan

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.