Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0531Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach - NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH

hier: Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main für die Jahre 2023-2027

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-176 (Dez. II, SOH, NiO) vom 05.07.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem erarbeiteten Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Offenbach am Main für die Jahre 2023-2027 wird zugestimmt.

 

2.    Die Finanzierung der Fortschreibung des NVP 2023 – 2027 erfolgt vorbehaltlich, dass weitere Mittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden oder die finanzielle Situation der Stadt Offenbach zusätzliche kommunale Mittel durch einen Beschluss ermöglicht.

 

 

Begründung:

 

Nach § 5 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist die Stadt Offenbach für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Aufgabenträgerin und für die Weiterentwicklung des ÖPNV bzw. die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zuständig. In der Stadt Offenbach am Main fungiert als Aufgabenträgerorganisation die NiO.

 

Der Nahverkehrsplan legt die Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot im öffentlichen Personennahverkehr für einen Zeitraum von 5 Jahren fest. Der Nahverkehrsplan bildet ferner die Grundlage für die Investitionsprogramme für alle Investitionsmaßnahmen (Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Fahrzeuge, Straßen und Radwege) und ist Grundlage für neue Liniengenehmigungen.

 

Er ist mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen und in der Bauleitplanung mit den anderen Belangen gegen- und untereinander abzuwägen.

 

Der Nahverkehrsplan wurde im Rahmen eines umfangreichen Abstimmungs- und Beteiligungsverfahrens mit zahlreichen Akteuren erstellt, darunter neben dem Kernteam aus NiO, OVB und Fachämtern Vertreterinnen und Vertreter anderer Ämter der Stadt, des RMV, der Fahrgastverbände, der politischen Fraktionen, des Behindertenbeirates und des Blinden- und Sehbehindertenverbundes, des Sozialverbandes VdK, der Polizei und Feuerwehr, der benachbarten Aufgabenträger für den ÖPNV, der IHK, von HessenMobil und der Verkehrsunternehmen. Auch eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Offenbachs fand statt.

 

Die Angebotskonzeption des NVP 2023 – 2027 enthält neben Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes auch weitere Mobilitätsangebote und umfasst die Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr wie z. B. Bike+Ride-Anlagen, Car- und Bikesharing und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan für die Jahre 2023 – 2027 ist davon abhängig, ob die Finanzierung sichergestellt werden kann. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen 2023 – 2027 eines gesonderten Beschlusses der städtischen Gremien bedürfen.

 

Der Aufsichtsrat der NiO GmbH hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2023 eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 50 Abs. 1 der HGO.

 

Der umfangreiche Nahverkehrsplan liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und im Anschluss an die Sitzung des Magistrates im Büro der Stadtverordneten zur Einsicht aus.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die Auslage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.