Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0532Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

 

 

 

Beschluss zur Vorbereitung der Vergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-177 (Dez. II, NiO) vom 05.07.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nehmen die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO) vom 21.06.23 zur Kenntnis und schließen sich der Beschlussempfehlung an.

 

2.    Dem hier vorgestellten Vorschlag der Geschäftsführung der NiO zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über den gesamten Stadtverkehr Offenbach für weitere 10 Jahre durch die NiO als beliehene zuständige Behörde an die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (OVB) im Rahmen einer Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB wird zugestimmt.

 

3.    Die Geschäftsführung der NiO wird beauftragt, alle dafür notwendigen vorbereitenden Schritte fristgerecht und unter Beachtung der Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Wege einer Vorabbekanntmachung und im Anschluss daran die Erarbeitung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages entsprechend der Vorgaben der Vorabbekanntmachung sowie den gesetzlichen Vorgaben an den Inhalt eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages.

 

4.    Die Geschäftsführung der NiO wird ferner beauftragt, Vorlagen für die Entscheidungsgremien vorzubereiten und fristgerecht zur Abstimmung vorzulegen.

 

5.    Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt hiermit den Magistrat, zum gegebenen Zeitpunkt ohne erneute Befassung durch die Stadtverordnetenversammlung den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu erteilen. Ein vorangegangenes Votum des Aufsichtsrates fließt in die Beratung des Magistrats ein. Der Ausschuss HFDB der Stadtverordnetenversammlung wird durch Zusendung einer Beschlussausfertigung über den Beschluss in Kenntnis gesetzt.

 

 

Begründung:

 

Mit diesem Beschluss wird die Direktvergabe der städtischen Busleistung an das städtische Busunternehmen (OVB GmbH) vorbereitet. Der ÖDA beinhaltet die Rahmenvorgaben wie Linienführung, Qualität und Finanzierung gegenüber dem Verkehrsunternehmen und ist die Grundvoraussetzung für die Beantragung der Konzessionen für den Betrieb der städtischen Buslinien durch die OVB.

Zu Dezember 2025 wird die Neuvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages an die OVB im Anschluss an den dann auslaufenden bisherigen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erforderlich.

 

Bei der Direktvergabe des Stadtverkehrs Offenbach an die OVB mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 handelt es sich um eine Entscheidung mit langfristiger Reichweite (10 Jahre Laufzeit). Insbesondere finanzielle und Qualitätsaspekte müssen in die Entscheidung eingebunden werden. Die NiO ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Offenbach Holding mbH, welche sich wiederum zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt befindet. Sie hat im Rahmen der Erarbeitung des Beschlusses die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Vergabe auf Grund der Rahmenbedingungen im Markt und in der Stadt geprüft und auf dieser Basis die Beschlussempfehlung erarbeitet. Für inhaltliche Einzelheiten wird auf anhängende Präsentation verwiesen.

Anlagen:

Vorbereitung Vergabe ÖDA

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.