Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0536Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

MainArbeit - Beschränkung der Minderjährigen-Haftung auch auf Altfälle anwenden

Antrag Die LINKE. vom 06.07.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die MainArbeit bei ausstehenden Rückforderungen aufgrund der Minderjährigen-Haftung für Altfälle dieselben Regelungen anwendet, wie sie seit der neuen Bürgergeld-Regelung nach § 40 Abs. 9 SGB II vom 01.01.2023 an gelten.

 

 

Begründung:

 

Im Leistungsbezug von Hartz IV, bzw. jetzt Bürgergeld, kann es zu sogenannten „Überzahlungen“ an eine Bedarfsgemeinschaft kommen. Dies führt zu Rückforderungsansprüchen, welche die Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter begleichen muss. Ohne eigenes Zutun können so Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft in die Verschuldung kommen, denn mit Eintritt in die Volljährigkeit gehen bei Zahlungsunfähigkeit der Eltern die Rückforderungsansprüche auch auf sie über.

Nach § 1629a BGB hafteten sie bisher mit ihrem vollen Vermögen für diese Forderungen. Seit Inkrafttreten des neuen Bürgergeldgesetzes hat sich diese Regelung geändert. In § 40 Abs. 9 SGB II wurde die Minderjährigen-Haftung beschränkt. So können volljährig gewordene Kinder einen Antrag auf Befreiung der Rückforderung stellen, wenn ihr eigenes Vermögen 15.000 Euro nicht übersteigt. Diese neue Regelung durch das Bürgergeldgesetz ist eine Verbesserung der Lage von volljährig gewordenen Kindern einer Bedarfsgemeinschaft.

Sie gilt jedoch nicht für ausstehende Rückforderungsansprüche, die vor dem 01.01.2023 entstanden sind. Der Magistrat der Stadt Offenbach sollte daher bei der MainArbeit darauf hinwirken, dass solche Altfälle ebenfalls nach der neuen Gesetzlage behandelt werden. Diese Handhabung braucht keine zusätzlichen Finanzmittel und bedeutet für junge Menschen eine große Erleichterung. Ein Start in die Volljährigkeit ohne Schulden aus dem Leistungsbezug der familiären Bedarfsgemeinschaft erhöht die Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht mehr auf den Leistungsbezug angewiesen zu sein.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.