Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0547Ausgegeben am 29.08.2023

Eing. Dat. 21.08.2023

 

 

 

 

 

Lückenschluss am Grünring in Höhe der Waldstraße – Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-231 (Dez. IV, Amt 60) vom 16.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Maßnahme zum Lückenschluss am Grünring nach der vom Amt für Planen und Bauen erstellten detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 110.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und stehen auf dem Produktkonto 09010600.0953000060, Investitionsnummer 0901060900601901 „Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün“, PN 1007 wie folgt bereit:

 

Haushaltsmittel bis 2023                                                     110.000,00 €

Gesamt                                                                                   110.000,00 €

 

3.     Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Fördermittel aus Zukunft Stadtgrün

für 1. Bauabschnitt

(09010600.3640000060 und 09010600.3641000060)     33.300,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                     76.700,00 €

Gesamt:                                                                                  110.000,00 €

 

Eine Refinanzierung in Höhe von 39.960,00 € ist über die Einzelmaßnahme für den 2. Bauabschnitt beantragt worden. Der Bewilligungsbescheid wurde für Herbst 2023 in Aussicht gestellt.

Die Zuwendung der Fördermittel erfolgt zu gleichen Teilen über die Produktkonten von Bund und Land.

 

4.     Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 13.844,88 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 0,00 € auf 3.873,88 €.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0742 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept für das Programmgebiet „Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“ beschlossen. Darin wird die Maßnahme A.18 „Lückenschluss des Grünrings an der Waldstraße“ dargestellt.

 

Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung einer Asphaltfläche und damit verbunden die ökologische Aufwertung des Bereichs als wichtiger Teil eines Biotopverbundsystems und Aufwertung der Verbindung des Grünrings.

 

Sie sieht vor, dass eine im Zuge eines Flächentauschs freigewordene Fläche in den Grünring integriert wird. Nach Rückbau des vorhandenen Asphaltbelags und der Zaunanlage ist in einem ersten Schritt die Pflanzung einer freiwachsenden Vogelschutzhecke geplant. Im westlichen Flächenabschnitt befanden sich Brombeeren, die bereits gerodet wurden. Im weiteren Verlauf soll hier durch gezielte Pflegemaßnahmen die Umwandlung in eine artenreiche Wiese erfolgen.

Im Rahmen eines zweiten Bauabschnitts ist die Pflanzung mehrerer Bäume auf der Grünfläche und im Wiesenbereich entlang der Waldstraße geplant. Zusätzlich soll die Abgrenzung des Wendehammers an der Schreberstraße saniert und ergänzt werden, um das Befahren der Grünflächen in diesem Bereich zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden auch die beiden Zuwege, die vom Wendehammer auf den Hauptweg des Grünrings treffen, zugunsten einer Strauchpflanzung reduziert.

 

Die Realisierung des 1. Bauabschnitts ist für den Herbst 2023 anvisiert. Es ist mit einer Bauzeit von ca. vier Wochen zu rechnen. Der Baumaßnahme vorlaufend wurde bereits eine Asphaltuntersuchung durchgeführt, um eine abfalltechnische Bewertung des auszubauenden Materials zu erhalten.

 

Die Umsetzung der Baumpflanzungen, die Wiederherstellung bzw. Ergänzung der Absperrung im Bereich des Wendehammers an der Schreberstraße (2. Bauabschnitt) und ergänzende Strauchpflanzungen in diesem Bereich sind für 2024 geplant.

 

Förderung und Finanzierung

Für die Maßnahme wurde 2021 eine Förderung aus dem Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in Höhe von 50.000,00 € beantragt und bewilligt. Für den 2. Bauabschnitt erfolgte im Januar 2023 eine weitere Fördermittelbeantragung in Höhe von

60.000,00 €. Ein Bescheid für den zweiten Bauabschnitt wird für den Herbst 2023 in Aussicht gestellt. Beantragt wurde die Gesamtsumme von 110.000,00 €. Die Förderquote wird voraussichtlich 66,6 % betragen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten:

 

Klimaschutz

Keine Bedenken oder Hinweise gegen das Projekt.

 

Naturschutz

Die Maßnahme zur Erweiterung des Grünrings an der Waldstraße (1. BA) wird aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßt. Sie ist mit der Unteren Naturschutzbehörde seit Beginn intensiv abgestimmt worden. Die Herstellung einer extensiven Wiese mit heimischen Gehölzpflanzungen auf der bisher ruderalisierten und teilweise versiegelten Fläche führt zu einer ökologischen Aufwertung der Lebensraumfunktionen für die heimische Flora und Fauna; ebenso trägt sie zur Verbesserung des Ortsbildes und der Erholungsfunktion in diesem wichtigen stadtteilverbindenden Grünzug bei. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die qualitätsvolle naturschutzorientierte Pflege zu legen. Um das Entwicklungsziel einer kräuterreichen mageren Wiese mit vogel- und insektenfreundlicher Vegetation zu erreichen, sind folgende Anforderungen an die Dauerpflege zu stellen:

Zurückdrängen des Brombeeraufwuchses durch bedarfsgerechte Mahdgänge (mindestens 2-3-mal in den ersten Jahren), Bekämpfung der gesundheitsgefährdenden Herkulesstaude und des neophytischen Feinstrahl-Berufkraut, zweischürige Mahd zur Förderung der vorhandenen heimischen Spontanvegetation, Einsatz insekten- und bodenschonender Mahdtechnik (Balkenmäher); Aufnahme und Entsorgen des Mahdguts (kein Mulchen), Anpflanzen von heimischen insekten- und vogelfreundlichen Gehölzen.

Die Maßnahme zur Absperrung und Abpflanzung des Wendehammers an der verlängerten Schreberstraße (2. BA) wird begrüßt. Sie ist dringend notwendig, um das weitere Befahren der öffentlichen Grünfläche durch private Kfz-Verkehre zu unterbinden und somit die beiden bestehenden Ausgleichsflächen südlich und westlich des Wendehammers vor unzulässigen Eingriffen durch Überfahren zu schützen. Hier sind unbedingt in einem nächsten Schritt weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausgleichsflächen in ihrer ursprünglichen ökologischen Wertigkeit als funktionsfähige extensive Wiesen mit Einzelbäumen bzw. Gebüschabpflanzungen wiederherzustellen. Hierfür ist die insbesondere der Konflikt mit den Eigentümergärten nördlich der Wiesenfläche und den städtischen Kleingärten südlich des Grünring-Wegs zu lösen.

 

Immissionsschutz

Bei der Ausführung sind gemäß § 22 BImSchG schädliche Umweltwirkungen (Lärm-/ Staubemissionen) nach dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. zu minimieren durch: Einsatz von Geräten, die die Grenzwerte der 32. BImSchV einhalten, Beachtung der gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Baustellenlärm; Vermeidung von Staubemissionen durch Maßnahmen gemäß Ziffer 5.2.3 der TA Luft (z.B. Befeuchten von Materialien, Abdecken von Containern, Halden).

 

Altlasten / Bodenschutz

Asphaltaufbruch ist abfalltechnisch einzustufen und schadlos zu entsorgen. Soweit als gefährlicher Abfall eingestuft ist dafür gegenüber oberen Abfallbehörde des RP Darmstadt ein Entsorgungsnachweis zu führen. Unbelasteter Bodenaushub ist bevorzugt vor Ort wieder einzubauen. Nicht vor Ort verwendeter Bodenaushub ist fachgerecht zu entsorgen.

 

Gewässerschutz

Die Maßnahme hat eine positive Auswirkung auf den lokalen Wasserhaushalt und ist zu begrüßen.

 

Genehmigungen

Es sind keine Genehmigungen erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen

Die Angebotseinholung für den 1. Bauabschnitt der Maßnahme soll sofort nach der Beschlussfassung erfolgen.

 

Die jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 13.844,88 €. Aufgrund der Erweiterung der zu pflegenden Flächen erhöhen sich die Kosten für Pflege und Unterhaltung gemäß der beigefügten Unterhaltungskostenberechnung.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: Aufwertung der Innenstadt.

Anlagen:

Anlage 1: Auszug aus der Stadtkarte, Plangebiet

Anlage 2: Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.