Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0558Ausgegeben am 31.08.2023

Eing. Dat. 31.08.2023

 

 

 

 

 

Erneuerung des Waldschwimmbades Rosenhöhe

hier:  Absichtserklärung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ - Infrastrukturgebäude

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-235 (Dez. I, Amt 52) vom 30.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der vom Sportamt beabsichtigten Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ durch Einreichung einer Projektskizze für das Vorhaben „Sanierung des Waldschwimmbades / Neubau Infrastrukturgebäude“ wird zugestimmt.

 

2.    Sollte die Stadt nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages aufgefordert werden, einen Zuwendungsantrag zu stellen, wird der Antragsstellung durch das Sportamt zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sollen investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert werden. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

Die Projekte sollen zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.

 

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, werden aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BSSR) bis zum 15. September 2023 ihre Projektskizzen zu unterbreiten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags wählt voraussichtlich noch in diesem Jahr die Projekte aus, die für eine Förderung vorgesehen sind.

 

Das gesamte Waldschwimmbad Rosenhöhe ist in vielen Bereichen sanierungsbedürftig. Zudem haben sich über die Jahre der Nutzung die Anforderungen an den Schwimmbetrieb geändert. In den kommenden Jahren soll das Schwimmbad Zug um Zug saniert, umgebaut, erweitert und an die aktuellen Betriebsanforderungen angepasst werden.

 

Zur Strukturierung dieser schrittweisen Sanierung wurde in den Jahren 2020 bis 2021 eine Konzeptstudie mit dem Gesamtprojektziel „die langfristige Sicherstellung von ganzjähriger Nutzung und ganzjährigem Betrieb sowohl für die Offenbacher Schulen, den Ersten Offenbacher Schwimmclub (EOSC) und die Öffentlichkeit“ erarbeitet, aus der sich mehrere Teilprojekte ableiten lassen.

 

Die Maßnahme „Beschaffung neue Traglufthalle für das 50m-Becken“ ist bereits abgeschlossen.

Als nächstes Teilprojekt ist die Erneuerung des Infrastrukturgebäudes vorgesehen.

Projektinhalt ist die Planung und Errichtung des Infrastrukturgebäudes einschließlich der interimistischen Verlagerung der Umkleide- und Duschbereiche sowie des Abbruchs des Bestandsgebäudes. Weiterhin soll die Badewassertechnik der Freibecken in einem zeitlich nachgelagerten Projekt erneuert und nach Prüfung ggf.  im Keller des neuen Infrastrukturgebäudes untergebracht werden. Entsprechende Flächen sind in diesem Falle einzuplanen.

Der Inhalt dieses Antrags ist daher die Anmeldung des Ersatzneubaus des Infrastrukturgebäudes bei o. g. Förderprogramm des Bundes.

 

Die Stadt Offenbach mit insgesamt ca. 140.000 Einwohnern ist eine sehr junge Stadt. Soweit dies der Stadt bekannt ist, liegt der Anteil der Nichtschwimmenden hoch, mindestens teilweise auch bedingt durch Herkunftsländer von zahlreichen Offenbacherinnen und Offenbachern, in denen kein Schwimmunterricht existiert.

Das einzige öffentliche Schwimmbad in der Stadt ist gleichzeitig Treffpunkt für verschiedene soziale Schichten und für alle Offenbacher Bürgerinnen und Bürger. Es hat besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration.

 

Der Grundsatzbeschluss zu diesem Vorhaben wurde mit der Magistratsvorlage Nr. 2022-359 (Dez. I, Amt 52) vom 02.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0394 gefasst.

Die Gesamtkosten für das Infrastrukturgebäude belaufen sich nach Grobkostenschätzung mit Stand 17.08.2022 (Planungs- und Kostendaten zum Grundsatzbeschluss) auf netto 7,57 Mio. € / brutto 9,0 Mio €.

 

Mit dem Bundesprogramm wird Kommunen in Haushaltsnotlage eine 75 %ige Förderung in Aussicht gestellt. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Mio. € liegen.

 

Sollte eine positive Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages erfolgen, wird die Stadt nächstes Jahr einen vollständigen Zuwendungsantrag stellen.

 

Des Weiteren ist parallel eine Förderung desselben Bauabschnitts durch das SWIM-Programm des Landes Hessen möglich. Die Förderquote dort ist allerdings deutlich niedriger („in der Regel“ bis 30 % bzw. bis 1 Mio. € netto). Der Antrag dazu wurde bereits gestellt.

 

Die Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) ist hier noch nicht erforderlich. Diese wird im Zuge der planerischen Konkretisierung eingeholt.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt, da im Rahmen der Anmeldung des Projektes beim Bund ein kommunaler politischer Beschluss zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren erfolgen muss, der spätestens bis zum 06.10.2023 (digital das über online-Förder-Portal) nachgewiesen werden muss.

Anlagen:

Skizze Grundriss

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.