Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0561Ausgegeben am 31.08.2023

Eing. Dat. 31.08.2023

 

 

 

 

 

Bestellung eines Erbbaurechts an den Grundstücken Am Waldschwimmbad 30, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-238 (Dez.I, Amt 80) vom 30.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 11 Nr. 48/3 = 1.832 m² und Nr. 48/4 = 5.266 m² im Erbbaurecht an die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Das Erbbaurecht wird auf die Dauer von 60 Jahren bestellt. Die vorhandenen Gebäude werden zum symbolischen Wert von einem Euro übertragen.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 2,31 EUR/m² jährlich (1 % von 231,00 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Zum 01.01.2029 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex neu festgesetzt.

4.     Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, die übertragenen Gebäude bis zum 31.12.2026 zu sanieren und dauerhaft zu unterhalten. Die Gebäude sind ausschließlich für schulische oder andere soziale Zwecke zu nutzen.

6.     Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere bei der nicht fristgerechten Sanierung der Gebäude, behält sich die Stadt Offenbach am Main die Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) auf Kosten der Erbbauberechtigten vor.

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen, ebenso evtl. entstehende Erschließungs- und Kanalbeiträge.

 

 

Begründung:

 

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das mit der künftigen Erbbauberechtigten bestehende Pachtverhältnis aufgehoben wird. Stattdessen sollen die beiden Grundstücke (Am Waldschwimmbad 30) im Erbbaurecht vergeben werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Bestandsgebäude auf die Erbbauberechtigte übertragen werden.

 

Eine vorliegende Wertermittlung für die Bestandsgebäude weist einen Gebäudesachwert aus, der bei rund 800.000 EUR liegt.

 

Gemäß einer vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Sanierungs- und Instandsetzungskosten, welche für eine weitere schulische Nutzung der Gebäude notwendig sind, auf rund 1.800.000,00 EUR.

 

Damit übersteigen die Sanierungskosten den aktuellen Gebäudewert ganz erheblich.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die anstehenden Arbeiten auf Kosten der Erbbauberechtigten vorgenommen werden, erfolgt die Übertragung der Gebäude zum symbolischen Wert von einem Euro.

 

Die Erbbauberechtigte ist mit der Vergabe der Grundstücke zu den sonstigen im Antrag genannten Bedingung und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Klimarelevanzprüfung

nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.