Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0579Ausgegeben am 05.10.2023

Eing. Dat. 05.10.2023

 

 

 

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-275 (Dez. III, Amt 10) vom 04.10.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.    Die Beschlussfassungen zur Einrichtung einer/ eines ehrenamtlichen

Antidiskriminierungsbeauftragten werden aufgehoben.

 

2.    Der in Anlage 1 beigefügten, neu gefassten „Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main“ wird zugestimmt.

 

3.    Die in Anlage 2 beigefügten Ausführungsbestimmungen zur

Antidiskriminierungsrichtlinie werden zur Kenntnis genommen.

 

4.    Die Besetzung der Stelle der/ des hauptamtlichen

Antidiskriminierungsbeauftragten ist Gegenstand eines gesonderten

Auswahlverfahrens.

 

5.    Die / der Antidiskriminierungsbeauftragte fungiert als Antidiskriminierungsstelle der Stadt Offenbach am Main. Sie / er ist zuständig für Hinweise und

Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe. Weiteres regelt die o. g.

Antidiskriminierungsrichtlinie sowie ihre Ausführungsbestimmungen.

 

6.    Die / der hauptamtliche Antidiskriminierungsbeauftragte wird als Stabsstelle geführt und logistisch und organisatorisch dem Sozialamt angegliedert. Die Stelle und Funktion einer/ eines ehrenamtlichen

Antidiskriminierungsbeauftragten entfällt dauerhaft sobald der/die

hauptamtliche Antidiskriminierungsbeauftragte ihre Tätigkeit aufnimmt. Eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Entschädigung von

Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ ist vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 beschlossen, eine unabhängige, hauptamtlich besetzte Antidiskriminierungsstelle einzurichten. Zur Umsetzung dieses Beschlusses sind die im Tenor genannten Schritte zu vollziehen.

 

Zu 1.:

In den Jahren 2016 und 2017 haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung verschiedene Beschlussfassungen zur Einrichtung einer ehrenamtlich besetzten Antidiskriminierungsstelle, einer Antidiskrimnierungsrichtlinie sowie einer dazugehörigen Ausführungsbestimmung gefasst. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten diese Beschlusfassungen zunächst vollumfänglich aufgehoben werden.

 

Zu 2.:

Die „Antidiskriminierungsreichtline der Stadt Offenbach am Main“ wurde gem. dem o. g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung neu gefasst und und auf eine hauptamtliche Antidiskriminierungsstelle angepasst.

 

Zu 3.:

Auch die Ausführungsbestimmungen zur Antidiskriminierungsrichtlinie wurden entsprechend angepasst. Da diese das Geschäft der laufenden Verwaltung betreffen, erhält sie die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme. Die zuständigen Gremien haben den Ausführungsbestimmungen zugestimmt.

 

Zu 4.:

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird der Stadtverordnetenversammlung analog zur Besetzung der Leitung des Revisionsamtes vorgelegt.

 

Zu 5.:

Hier ergaben sich keine Änderungen zur bisherigen Praxis.

 

Zu 6.:

In diesem Punkt des Tenors sind verwaltungsinterne Regelungen zusammengefasst. Die Antidiskriminerungsstelle wird als Stabsstelle geführt und einem Dezernat direkt zugeordnet, die logistische und organisatorische Angliederung umfasst lediglich die verwaltungsinterne Handhabung (Urlaubsgenehmigung, Führen des Produktkontos, Buchungen, Abrechnung von Veranstaltungen, Fortbildungen, Dienstreisen o. ä.)., nicht jedoch eine Weisungsabhängigkeit in jedweder Form.

Mit der Besetzung der Stelle entfällt die Funktion einer / eines eherenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten. Dies ist von der Stadtverordnetenversmmlung ebenso festzuhalten wie die in der Folge notwendige Anpassung der im Tenor genannten Entschädigungssatzung.

 

Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. Der Gesamtpersonalrat sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben den sie betreffenden

Ausführungsbestimmungen zugestimmt.

Anlagen:

Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main (Anlage 1)

Ausführungsbestimmungen zur Antidiskriminierungsrichtlinie (Anlage 2)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.