Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0606Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Annahme der Schenkung für die Skulptur „Bieberer Amulett“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-349 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Unterzeichnung des Schenkungsvertrags für die Skulptur „Bieberer Amulett“ wird zugestimmt.

 

2.    Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten werden nach Aufstellung der Skulptur über das Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ bereitgestellt.

 

 

Begründung:

 

Die Skulptur „Bieberer Amulett“ erinnert an einen wichtigen historischen Fund auf der Gemarkung des heutigen Stadtteils Bieber und trägt maßgeblich zu dessen Identität bei.

 

Aufgrund von Umbaumaßnahmen an der Sparkasse kann die Skulptur „Bieberer Amulett“ nicht mehr an ihrem alten Standort verbleiben und soll an anderer Stelle auf öffentlichem Grund durch die Schenkende aufgestellt werden.

 

Nach umfangreichen Abstimmungsprozessen zwischen der Schenkerin, der Stadt Offenbach und den Bieberer Bürger*innen im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts ist für die Aufstellung der Platz des ehemaligen Bieberer Rathauses bestimmt worden. Der Abbau, Transport und Wiederaufbau erfolgen auf Kosten der Schenkerin. Die Kosten für eine eventuell erforderliche Prüfung der Tragfähigkeit des Ortes, an dem die Skulptur aufgestellt werden soll sowie Statik für die Anfertigung eines Sockels trägt ebenfalls die Schenkerin.

 

Die Beschenkte erklärt sich damit einverstanden, die Skulptur in ihr Eigentum samt der in dem Vertrag erklärten Rechte und Pflichten zu übernehmen. Vorgesehen ist eine Patenschaft für die Skulptur durch den Bieberer Heimatverein und die Dr. Alfred Kurt und Dr. Gunhild-Kurt-Stiftung. Hierfür wird zwischen der Beschenkten und den genannten Institutionen ein eigener Vertrag aufgesetzt.

 

Bezüglich der Finanzierung der Unterhaltungskosten wird analog der Unterhaltung anderer Skulpturen der Stadt Offenbach verfahren. Die Finanzierung der Unterhaltungskosten für die jährlichen Kontrollen ist über den Rahmenvertrag mit der GBM abgedeckt. Genaue Kosten können erst nach der Aufstellung benannt werden.

 

Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Gesamtmaßnahme werden über das Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ bereitgestellt.

Anlagen:

1. Schenkungsvertrag (nichtöffentlich)

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.