Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0607Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

 

 

 

Erneuerung der Brandmeldeanlage (BMA) und Errichtung einer Elektroakustischen Lautsprecheranlage (ELA) an der Goetheschule, Bernardstraße 70, 63067 Offenbach am Main

hier: Projekt- und Vergabeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-351 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erneuerung der Brandmeldeanlage (BMA) und Errichtung einer Elektroakustischen Lautsprecheranlage (ELA) in der Goetheschule, Bernardstraße 70 in 63067 Offenbach, nach der von der GBM Service GmbH Offenbach, Senefelderstraße 162 in 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Finanzmittel werden wie folgt bereitgestellt:

      

       Produktkonto 01010800.6161000060 „Erfüllung Brandschutzauflagen“

       Haushaltsmittel 2023 und früher:                                         200.000,00 €

       Davon erfolgte Rückstellungen:                                           200.000,00 €

 

3.    Mit der Umsetzung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Die Goetheschule in der Bernardstraße 70 ist eine traditionsreiche Grundschule inmitten des Stadtgebiets. Zum Einzugsgebiet gehören das Nordend und das Westend. Die Grundschule wird derzeit von 422 Schülerinnen und Schülern besucht.

Diese werden in 22 Klassen von rund 34 Lehrkräften unterrichtet.

Der Bau der Schule wurde 1915 begonnen und konnte 1921 zum Abschluss gebracht werden. Das Gebäude wurde im zweiten Weltkrieg beschädigt, die Instandsetzungen zogen sich bis 1955 hin. Im Jahr 1956 erfolgten Um- und Neubauten, die heutige Turnhalle wurde 1959 errichtet. Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz.

 

Brandmeldeanlage:

Die vorhandene Brandmeldeanlage (BMA) wurde von Seiten des Herstellers abgekündigt. Eine Ersatzteilversorgung ist nicht mehr gewährleistet und eine Erweiterung der Anlage nicht mehr möglich.

 

Durch eine vorherige Schallschutzmaßnahme war die Alarmierung nicht mehr vollumfänglich gewährleistet, da auch die Alarmierungssignale abgedämpft wurden. Um kurzfristig eine Evakuierung im Brandfall sicherzustellen, sind bereits die vorhandenen Signaltongeber gegen lautere Signaltongeber ersetzt worden. Dies entspricht allerdings nicht der Norm und wird vom Sachverständigen lediglich geduldet. Da die Altanlage bereits seit Jahren abgeschrieben ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Anlage auf- oder nachzurüsten, wodurch ein Austausch unumgänglich ist. Andernfalls ist die Erreichung eines bauordnungsrechtlich und technisch einwandfreien Zustands nicht realisierbar.

 

Gemäß der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie muss sich eine Gefahrenmelde- und Alarmierungsanlage in einem feuerhemmend abgetrennten Raum befinden, in dem keine weiteren Brandlasten vorhanden sind. Da dies aktuell nicht gegeben ist, erfolgt eine entsprechende Brandschutzeinhausung der Anlage.

 

Elektroakustische Anlage (ELA):

Derzeit ist lediglich eine Pausensignalanlage eingebaut. Die Funktionstüchtigkeit der Anlage ist teilweise witterungsabhängig gestört, wodurch der Klingelton nicht an allen Stellen des Außengeländes gleichermaßen gut zu hören ist. Die unterschiedlichen Lautstärkeerfordernisse lassen sich über die existierende Anlage nicht ausreichend austarieren. Aufgrund des schwachen Signals in einzelnen Bereichen kommt es dadurch regelmäßig zu verspäteten Pausenrückkehrenden.

 

Eine Sprachdurchsage ist mit der aktuellen Signalanlage nicht möglich. Aufgrund der Mängel der aktuellen Pausensignalanlage bedarf es einer neuen elektroakustischen Lautsprecheranlage (ELA), welche alle Anforderungen der Schule erfüllt.

 

Wie bei der vorhandenen Anlage wird auch bei der neuen Anlage die Pausensignalanlage angesteuert. Der Signalton im Brandfall unterscheidet sich dann deutlich von dem Pausensignal.

 

Mit der neuen Anlage können zukünftig auch Durchsagen vorgenommen werden. Diese können die separaten Bereiche der Schule, wie beispielsweise die Turnhalle oder den Pausenhof, bei Bedarf unabhängig ansprechen. Die Sprechstellen hierfür sind im Rektorat, Sekretariat und beim Hausmeister vorgesehen.

 

Bauliche Arbeiten:

Unabhängig von der Alarmierungsanlage sind aufgrund des aktuellen Brandschutzkonzepts weitere bauliche Arbeiten durchzuführen.

 

Bauliche Arbeiten gemäß Brandschutzkonzept:

·         Brandschutztechnische Ertüchtigung des Serverraums, in dem sich die BMA und ELA befinden

o      Raumtrennung Serverraum von Brennofenraum

o      Einhausung der BMA und ELA, da sich im Raum noch die Server weiterer Technik befinden

 

·         Erneuerung von Brandschutztüren im UG, EG und 4. OG (insgesamt elf Türen) inkl. Beiputz- und Malerarbeiten. Dies betrifft die Brandschutztüren, die vom Brandschutzgutachter wie folgt bewertet wurden:

o      altersbedingter Austausch

o      Rauchschutz (RS) nachrüsten

 

§    Da eine Nachrüstung nicht immer möglich ist, wird in der Kostenberechnung zunächst eine

notwendige Erneuerung der Türen angenommen

·         Herstellung einer Verbindungstür im EG als zweiten Rettungsweg

von Klassenraum 3 zu 4

 

Bei der Ermittlung der Kostenaufstellung wurden die Kosten für Baukonstruktionen, Technische Anlagen sowie für die zugehörigen Nebenarbeiten wie auch Planungskosten berücksichtigt.

 

Planung und Ausführung erfolgen in Abstimmung mit der Bauaufsicht, der Denkmalschutzbehörde sowie der Feuerwehr Offenbach am Main.

 

Kostenermittlung

Die Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten nach DIN 276 erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 200.000,00 € brutto. Details sind der Auslage zu entnehmen.

 

Fördermöglichkeiten

Es handelt sich um eine reine Instandhaltungsmaßnahme nach den gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Hierfür werden keine Förderungen angeboten.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll baldmöglichst nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Quartiers- und Stadtteilentwicklung.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.