Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0609Ausgegeben am 16.11.2023

Eing. Dat. 16.11.2023

 

 

Bebauungsplan Nr. 643

„Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße Nord“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-353 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 15.11.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.     Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 643 (Auslage 1), der das Gebiet in der Gemarkung Offenbach Flur 8, Flurstücke 98/1, 98/3, 98/5, 98/6, 99/1, 100/5, 100/6, 100/7, 100/8, 101/2, 103/2, 103/8, 103/10, 103/11, 103/12, 104/4, 105/11, 105/17,

105/20, 105/24, 105/25, 105/26, 105/27, 105/28, 107/5, 107/6, 108/6, 108/8, 125/1, 126/4, 126/5, 126/10, 126/11, 126/12, 126/13, 130/7, 130/12, 130/15, 135/3, 136/3, 136/6, 136/7, 137/2, 138/3, 138/8, 138/9, 141/1, 142/4, 143/3, 143/6, 144/2, 144/14, 144/15, 144/16, 144/19, 144/20, 144/21, 145/1, 147/6, 147/7, 147/11, 148/36, 298/15 teilweise, 312/2, 313/5, 313/6, 316/4, 317/3, 319/4 teilweise, 320/2, 320/3, 321/2, 344/4, 344/5, 344/6, 345/4

und Gemarkung Offenbach Flur 10, Flurstücke 15/1 teilweise, 17/7,

und Gemarkung Offenbach Flur 11, Flurstücke 167 teilweise, 183, 184, 185, 186, 187, umfasst und wie folgt umgrenzt wird:

Durch die Südseite des Taunusrings im Verlauf zwischen Manchotstraße und Sprendlinger Landstraße; durch die Ostseite der Sprendlinger Landstraße im Verlauf zwischen Taunusring und Backstraße; durch die Südseite der Back-straße im Verlauf zwischen Sprendlinger Landstraße und Schumannstraße; durch die südliche Seite des Johann-Strauß-Wegs im Verlauf zwischen Schumannstraße und der östlichen Grenze des Grundstücks Schumannstraße Nr. 42; durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 98/3, 98/6, 99/1, 100/6, 100/7, 103/2 und 103/8 (alle Flur 8) sowie 183 und 187 (beide Flur 11); durch die Nord-seite der Kurt-Tucholsky-Straße im Verlauf zwischen der östlichen Grenze des Flur-stücks 183 (Flur 11) und Schumannstraße; durch die Westseite der Schumannstraße im Verlauf zwischen der gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 184 (Flur 11) und Merianstraße; durch die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen Schumannstraße und der Sprendlinger Landstraße; durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 319/4 (Flur 8) und 15/1 (Flur 10); durch die östliche, südliche und die westliche Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10); durch die gedachte Verlängerung der Grenze des Flurstücks 17/7 (Flur 10) bis zur Merianstraße; durch die nördliche Seite der Merianstraße im Verlauf zwischen dem Schnittpunkt der gedachten Verlängerung der Grenze des Flurstücks 17/7 mit der nördlichen Seite der Merianstraße und der westlichen Grenze des Flurstücks 145/1 (Flur 8) sowie durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 145/1, 321/2, 148/36, 147/11, 126/12 (vormals 126/9), 126/13 (vormals 126/9), 126/10 (vormals 126/8) und 126/11 (vormals 126/8) (alle Flur 8),

wird in der Fassung vom 03.11.2023 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.

 

3.     Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan Nr. 643 wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage 3) in der Fassung vom 03.11.2023 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Die in der Auslage 4 enthaltenen Kopien der Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 643 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.02.2023 bis einschließlich 03.04.2023 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu keinen Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplans. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in Auslage 3 aufgeführt.

 

Zu 2:

 

Der Bebauungsplan Nr. 643 dient der planungsrechtlichen Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebiets für produzierende und dienstleistende Betriebe. Das städtebauliche Konzept soll künftigen gewerblichen Nutzungen einen baulichen Rahmen vorgeben, sie aber nicht im unerwünschten Maße einschränken.

 

Das Plangebiet liegt an der wichtigen Gewerbeachse Sprendlinger Landstraße. Dieses Gewerbegebiet stellt aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet und der günstigen Anbindung an das Autobahnnetz einen der wenigen entwicklungsfähigen Standorte in Offenbach für das produzierende Gewerbe und Dienstleistungen dar und ist für verkehrs- / andienungsintensive Betriebe prädestiniert. So soll der Standort durch Aufstellung des Bebauungsplans für jene Nutzungen gesichert und vorbehalten werden.

 

Nutzungen, die mit der Weiterentwicklung des Gewerbestandorts nicht vereinbar sind, werden ausgeschlossen oder eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für Betriebe des Einzelhandels, da im näheren Umgriff bereits eine hohe Zahl an Einzelhandelsbetrieben, vor allem im Lebensmittelbereich, vorhanden ist und sortimentsbezogene Überversorgungen festzustellen sind.

Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Offenbach am Main soll ebenfalls umgesetzt werden. Im Geltungsbereich werden daher Vergnügungsstätten nach Maßgabe ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen ist es notwendig, planerisch und städtebaulich ordnend auf die Entwicklung des derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilenden Gebietes Einfluss zu nehmen. Hierzu war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

An das Plangebiet grenzen Wohngebiete an. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans handelt es sich um eine raumbedeutsame Planung gemäß § 50 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG). So sollen schädliche Umwelteinwirkungen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich zu vermieden und Konflikte zwischen Gewerbe und Wohnen entschärft werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 12.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans 643 nebst der Begründung und den dazugehörigen Gutachten sowie dem Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 643, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wurde zusammen mit der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 643 und dem Fachgutachten zu Altstandorten, dem Einzelhandelsgutachten und den schalltechnischen Untersuchungen im Zeitraum vom 23.02.2023 bis einschließlich 03.04.2023 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 15.02.2023 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 15.02.2023 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 03.04.2023 aufgefordert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und aufgrund der vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan Nr. 643 in der Fassung vom 03.11.2023 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

 

Nicht Bestandteil des Bebauungsplans, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplan im Auslageordner aus: Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen (Auslage 1), Begründung mit Umweltbericht (Auslage 2), Abwägung der Stellungnahmen (Auslage 3), Kopien der Stellungnahmen (Auslage 4), Liste der Gutachten (Auslage 5) und die einzelnen Fachgutachten (Auslagen 5A bis 5D).

 

Die Kopien der Stellungnahmen (Auslage 4) enthalten schützenswerte Sachverhalte und sollten nicht veröffentlicht werden.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Antrag, Anlage sowie die öffentlichen Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.