Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)634Ausgegeben am 18.01.2024

Eing. Dat. 18.01.2023

 

 

 

 

 

Änderung der Beitrags-Ordnung der Stadt Offenbach als Anlage zur Kita-Ordnung des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-007 (Dez. II, Amt 51) vom 17.01.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Beitrags-Ordnung der Stadt Offenbach, die als Anlage 1 Bestandteil der Kita-Ordnung des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO) ist, wird in Bezug auf die Höhe des Essensgeldes wie folgt geändert: „Bei einer Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, wird ein Essensgeld erhoben. Das Essensgeld beträgt 100 Euro/ Monat. Für eine Betreuungszeit bis max. 12:00 Uhr wird ein Getränkegeld von 15 Euro/Monat erhoben. Das Essens- und Getränkegeld wird elf Mal im Jahr erhoben. Die Reduzierung erfolgt jeweils im Ferienmonat (Juli oder August).“

 

2.     Die Erhöhung des Essensgeldes hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da es sich um Mehreinnahmen des Eigenbetriebes Kindertagesstätten handelt. Die Mehreinnahmen werden daher im Wirtschaftsplan 2024 abgebildet.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Erlasses der Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main vom 14.06.2018 (2016-21/DS-I(A)0428) wurde letztmalig eine Anpassung des Essensbeitrages auf 80 Euro und des Getränkegeldes auf 12 Euro vorgenommen. Aufgrund der überdurchschnittlichen Kostensteigerung im Bereich der Nahrungsmittel der letzten Jahre besteht der Bedarf, diese Beträge erneut anzupassen.

 

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hat im Mai 2023 die Wirksamkeit der o. g. Satzung aufgehoben und der Stadt Offenbach untersagt, den freien Trägern von Kindertagesstätten die Höhe des Essens- und Getränkegeldes vorzuschreiben. Das Jugendamt hat der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII daraufhin den Vorschlag unterbreitet, einen einheitlichen Betrag sowohl für Essens- als auch für Getränkegeld für alle Träger anzustreben. Dies führte zur Gründung und Beauftragung der Unterarbeitsgruppe (UAG) „Essensgeld“. Sie besteht aus Personen des Jugendamtes, des EKO und mehrerer freier Träger.

 

Die UAG hat unter Berücksichtigung des Preissteigerungsindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke ein Ergebnis erarbeitet, welches eine Erhöhung des Essensgeldes auf 100 € und des Getränkegeldes (gilt nur für Plätze ohne Mittagessen) auf 15 € vorsieht. Dieses Ergebnis wurde in der letzten Sitzung der AG 78 allen Trägern als Empfehlung zur Umsetzung vorgeschlagen. Der Eigenbetrieb beabsichtigt daher seine Beitragsordnung entsprechend dieser Empfehlung ab 01.02.2024 anzupassen.

Anlage: KRP

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.