Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0635Ausgegeben am 18.01.2024

Eing. Dat. 18.01.2024

 

 

 

 

 

Einrichtung von Radschutzstreifen auf der Frankfurter Straße

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-009 (Dez. II, Amt 82) vom 17.01.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Einrichtung eines Radschutzstreifens je Fahrtrichtung auf der Frankfurter Straße zwischen der Ludwigstraße und dem Dreieichring/August-Bebel-Ring wird gemäß anliegendem Übersichtsplan zugestimmt.

2.    Den geschätzten Kosten für die Beschilderung und Markierung in Höhe von rund 31.000,00 € wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der HH-Genehmigung 2024 auf dem Produktkonto 12010100.6165000182 „Wegesicherung und Beschilderung“ zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss vom 15.09.2022 durch die Stadtverordnetenversammlung (2021-26/DS-I(A)0326/1) wurde der Vereinbarung „Für eine fahrradfreundliche Stadt Offenbach am Main“ zugestimmt. Die Vereinbarung enthält zahlreiche Maßnahmen, die den Radverkehr sicherer und komfortabler machen sollen. Von besonderer Bedeutung war hierbei die Identifizierung von Sofortmaßnahmen. Als eine Sofortmaßnahme wurde der Ausbau der Radinfrastruktur in der Frankfurter Straße zwischen Ludwigstraße und Dreieichring bzw. August-Bebel-Ring festgehalten.

 

In der Vergangenheit kam es durch das hohe Verkehrsaufkommen in Kombination mit dem Längsparken im Seitenraum und aufgrund der noch vorhandenen alten Straßenbahnschienen – Schienen samt Gleisbett zwischen Ludwigstraße und Parkstraße zu gefährdenden Situationen für den Radverkehr. Der Frankfurter Straße, als eine wichtige Verkehrsachse der Stadt Offenbach, kommt zugleich eine bedeutende Rolle in der Erschließung des Offenbacher Westens sowie der Anbindung der Innenstadt an Frankfurt Oberrad zu.

 

Ziel ist es, ein sicheres und qualitätsvolles Angebot auch für den Radverkehr auf diesem Abschnitt der Frankfurter Straße anzubieten und die bestehende Netzlücke zu schließen. Der fließende Kfz-Verkehr wird davon nicht beeinträchtigt.

 

Die Planung wurde unter breiter Beteiligung von Politik, Radentscheid, Wirtschaft und städtischen Akteurinnen und Akteuren erarbeitet, um eine möglichst gleichberechtige und konfliktarme Führung des Radverkehrs zu gewährleisten. In dem Steckenabschnitt zwischen Ludwigstraße und Dreieichring bzw. August-Bebel-Ring auf der Frankfurter Straße wird zum Anschluss an die bestehenden Radschutzstreifen östlich und an die Radfahrstreifen westlich die Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr je Fahrtrichtung vorgesehen. Damit weiterhin eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr erhalten bleibt, kann die Radinfrastruktur ausschließlich im Seitenraum der Fahrbahn – den Flächen, die bisher für das Parken genutzt wurden – hergestellt werden.

 

Auf dem Großteil des Abschnitts ist die Umsetzung von Schutzstreifen mit einer Breite von 1,80 m sowie einer Kernfahrbahn von 6 m vorgesehen. Eine Kernfahrbahn von 6 m ist notwendig, damit die Begegnung zwischen Linienbussen nicht zum ständigen Überfahren der Schutzstreifen führt. Es entfallen in diesem Abschnitt 64 bisher kostenfreie Längsparkstände auf der Fahrbahn in diesem Abschnitt.

 

Bei drei Teilabschnitten kann das Parken auf einer Seite erhalten bleiben:

 

1.    Zwischen August-Bebel-Ring und Parkstraße

Hier besteht eine breitere Fahrbahn als in den restlichen Abschnitten, sodass das Parken auf der Nordseite in Teilen erhalten bleiben kann. In der weiteren Ausarbeitung der Verkehrsführung kurz vor dem Knotenpunkt Frankfurter Straße/August-Bebel-Ring können sich jedoch noch Änderungen der Parkordnung ergeben.

2.    Zwischen Parkstraße und Körnerstraße

Hier sind im Bestand 13 Parkstände auf dem Gehweg der Südseite vorhanden. Der Querschnitt erlaubt es, dass hier Schutzstreifen mit einer reduzierten Breite von etwa 1,50 m sowie ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m (dieser ist notwendig, um Unfälle zwischen dem Radverkehr und geöffneten Türen zu verhindern) zu den parkenden Kfz eingerichtet werden kann.

3.    Kurzer Abschnitt auf der Nordseite vor der Hausnummer 111

Durch eine Reduzierung der Breite der Schutzstreifen auf etwa 1,5 m sowie der Einrichtung eines Sicherheitstrennstreifens von 0,75 m können 3 Parkstände erhalten bleiben. Das Parken muss dazu auf dem Gehweg angeordnet werden.

 

Um die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner als auch die der Beschäftigten anliegender Unternehmen bestmöglich zu berücksichtigen und den unterschiedlichen Nutzergruppen auch weiterhin ein spezifisches Parkraumangebot zur Verfügung zu stellen, sollen für einen Teil der wegfallenden Stellplätze in den anliegenden Seitenstraßen kostenpflichtige Stellplätze mit einer Parkdauer von bis zu 10 Stunden vorbehaltlich der Zustimmung zur novellierten Parkgebührenordnung eingerichtet werden.

 

Zur Beurteilung der Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr wird die Umsetzung fachlich begleitet.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage: KRP

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage (Planungsunterlagen) erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.