Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0637Ausgegeben am 18.01.2024

Eing. Dat. 18.01.2024

 

 

 

 

 

Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-020 (Dez. IV, Amt 32) vom 17.01.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage angefügte „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten der Stadt Offenbach am Main“ wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Es gilt der verkehrsplanerische Grundsatz und Verkehrssteuerungsinstrument, dass Gebühren für das Parken auf öffentlich bewirtschafteten Flächen nicht günstiger sein sollen, als das Parken in den öffentlichen Parkhäusern. Die Stadt Offenbach ist aufgrund der Haushaltslage darauf angewiesen alle Ertragspotentiale zur Verringerung des Haushaltsdefizites auszuschöpfen. Dies muss auch für die Bewirtschaftung öffentlicher Flächen als Parkraum gelten.

 

Dort, wo auf Grund der Nachfrage jeder Marktakteur ebenfalls Geld für seine Leistung nehmen würde, muss die öffentliche Hand zumindest grundsätzlich ebenso handeln, wenn dem kein übergeordnetes Interesse entgegensteht. Viele Parkhäuser in der Innenstadt sind das klare Indiz für die Nachfrage nach Stellfläche, daran muss sich das Handeln als Stadt orientieren. Daher sind eine Anpassung der Gebühren an den Marktpreis (durchschnittlich 2,02 €/h in den Parkhäusern der Zone I) angezeigt. Der Vergleich mit anderen hessischen Kommunen (Frankfurt, Kassel, Fulda, Wiesbaden, Hanau, Gießen) ergibt einen Durchschnittspreis für das Parken in der Zone 1 von 2,58€/h. Somit ist eine Erhöhung der Parkgebühren in der Zone 1 in Offenbach auf 2,60€ angemessen und angezeigt.

Als weiteres Ziel existiert aber auch das eines prosperierenden Einzelhandels und damit der ökonomischen und optischen Entwicklung der Innenstadt. Um die Beeinträchtigungen für den Offenbacher Einzelhandel und das Gewerbe möglichst gering zu halten, enthält der Gebührenrahmen für den Mainuferparkplatz eine Privilegierung der Kurzparker zu den Ladenöffnungszeiten: Zwischen 09.30 Uhr und 20.30 Uhr kann man die ersten drei Stunden kostenfrei parken. Im Bereich Bieberer Straße wurden die vorhanden Parkscheinautomaten unter Berücksichtigung der lokalen Gewerbestruktur mit einer „Brötchentaste“ versehen, die kostenloses Parken für 15 Minuten ermöglicht.

Zusätzlich ist mit der zum 01.01.23 in Kraft getretenen Änderung des Umsatzsteuergesetzes für einen beträchtlichen Teil der in Offenbach bewirtschafteten Flächen Umsatzsteuer zu entrichten. Hierdurch werden die bisherigen Einnahmen der Parkgebühren erheblich geschmälert, was es auszugleichen gilt.

 

Mit der Erweiterung der Radinfrastruktur in der Frankfurter Straße zwischen Ludwigstraße und Dreieichring/ August-Bebel-Ring möchte die Stadt Offenbach eine weitere Lücke im Radverkehrsnetz schließen und damit die Sicherheit für Radfahrende erhöhen. Hierfür ist der teilweise Entfall der bisher kostenfreien Längsparkstände auf der Fahrbahn in diesem Abschnitt der Frankfurter Straße erforderlich.

 

Um die Belange der Anwohnenden als auch die der Beschäftigten anliegender Unternehmen bestmöglich zu vereinbaren und den unterschiedlichen Nutzergruppen auch weiterhin ein spezifisches Parkraumangebot zur Verfügung zu stellen, wurde in den fachlichen Gremien (u.a. der Verkehrskommission) die Einrichtung einer weiteren Parkgebührenzone beraten. Ziel ist, das Parkraumangebot so anzupassen, dass ein ausgeglichenes Verhältnis (effizientes Parken) entsteht.

Dies soll erreicht werden, indem in den anliegenden Seitenstraßen der Frankfurter Straße im Abschnitt zwischen Ludwigstraße und Dreieichring/ August-Bebel-Ring kostenpflichtige Stellplätze mit einer Parkdauer von bis zu 10 Stunden zwischen 06:00 und 18:00 Uhr eingerichtet werden. Aktuell ist in den für Bewohner bevorrechtigten Bereichen eine maximale Parkdauer von 2 Stunden zulässig. Anwohnende mit einem gültigen Bewohnerparkausweis sind von dieser Regelung ausgenommen.

Der Kostenrahmen wurde bewusst gering angesetzt und orientiert sich an den aktuellen Kosten des Deutschlandtickets. Bei einer werktäglichen Nutzung belaufen sich die Kosten beispielsweise auf insgesamt 54,00 € pro Monat, sofern 20 Arbeitstage pro Monat zugrunde gelegt werden. Somit ergibt sich eine Gebühr von 0,30 € pro Stunde, welche deutlich geringer ausfällt als in den übrigen Gebührenzonen.

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Freigabevermerk durch Rechtsamt

Anlage 3: Parkgebührenordnung

Anlage 4: KRP

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.