Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0655Ausgegeben am 26.02.2024

Eing. Dat. 24.02.2024

 

 

 

Gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen – Beratungsleistungen städtischer Ämter wieder aufnehmen

Antrag AfD vom 15.02.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

·         inwieweit sich die Beratungsleistungen der städtischen Ämter für Bedürftige seit dem Auftreten von Corona sowohl qualitativ, als auch quantitativ, verändert haben,

 

·         welches die Ursachen dafür waren,

 

·         wie sich die derzeitige Situation darstellt,

 

·         welche Maßnahmen erforderlich bzw. geplant sind, die derzeit unbefriedigende Situation für Hilfsbedürftige zu verbessern.

 

 

Begründung:

Seit dem Auftreten von Corona wurden viele städtische Beratungsstellen, insbesondere für Bürger in Notlagen geschlossen oder arbeiten seither im Homeoffice, so die einhellige Feststellung der paritätischen Wohlfahrtsverbände der Stadt Offenbach.

Ämter der Stadt verweisen Bürger in Notlagen - trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Beratung – in der Regel ohne selbst tätig zu werden, wie bspw. durch persönliche Beratung oder der Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, direkt an Verbände, wie z.B. IB, Caritas oder Diakonie. Wegen mangelnder bzw. nicht vorhandener Erreichbarkeit kann dies in Extremfällen zu ernsthaften Konsequenzen für die Betroffenen führen.

Aufgrund mangelnder Akzeptanz, fehlenden Voraussetzungen oder Unkenntnis, sind Online-Beratungsangebote bzw. Online-Formulare darüber hinaus keine wirklichen Alternativen zur persönlichen Beratung vor Ort. Dringende Abhilfe tut also mehr als Not.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.