Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0658Ausgegeben am 28.02.2024

Eing. Dat. 28.02.2024

 

 

 

 

Altersarmut in Offenbach – Beratungsangebote intensivieren

Antrag CDU vom 27.02.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und binnen 3 Monaten zu berichten, wie die Beratungsangebote für Seniorinnen und Senioren im Falle von Altersarmut besser beworben werden können.

 

 

Begründung:

 

Mit zunehmendem Alter steigt für viele Menschen das Armutsrisiko. Gründe können sein: das Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt, mangelnde soziale Absicherung oder Krankheit. Fast jeder 5. über 65 Jahre ist von Altersarmut betroffen, fast ein Viertel der über 80jährigen. Der Frauenanteil liegt noch einmal höher. Das bedeutet, die Betroffenen verfügen lediglich über ein maximales Einkommen von rd. 1.100 € monatlich. Viele Seniorinnen und Senioren müssen aber häufig mit einem Renteneinkommen von deutlich unter 1.000 € auskommen. Selbstverständlich können dann auch Leistungen der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden, was aber häufig infolge von Scham oder Unwissenheit nicht geschieht. Die Dunkelziffer ist hierbei nach wie vor sehr hoch. Eine Untersuchung im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung kam 2019 zu dem Ergebnis, dass die Grundsicherung im Alter von rund 60 Prozent der Personen in Privathaushalten, die anspruchsberechtigt sind, nicht abgerufen wird. Das betrifft über 600.000 Haushalte in Deutschland. Dem sollten wir in Offenbach entschiedener entgegenwirken, damit die, die Hilfe benötigen, sie auch bekommen.

 

Die zweifellos vorhandenen und guten Beratungsangebote der Stadt müssen daher offensiver beworben werden und die Betroffenen besser erreichen. Das kann etwa im Rahmen einer Aktionswoche geschehen oder durch mehrsprachige Anschreiben an die Seniorinnen und Senioren. Diese sollen über die sozialen Leistungen, wie etwa die mögliche Inanspruchnahme von Grundsicherung oder Wohngeld und andere soziale Leistungen hinreichend informiert sein und bei der Antragstellung auch Hilfeleistungen erfahren.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.