Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0666Ausgegeben am 07.03.2024

Eing. Dat. 07.03.2024

 

 

 

 

 

Grundstückseinlage GBO, Änne-Salzmann-Platz, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-075 (Dez. I, Amt 80) vom 06.03.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main legt das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 182 = 1.495 m² in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.


Der Wert beträgt 747.500 EUR (500 EUR/m²).

 

2.     Die Abwicklung erfolgt als Aktivtausch auf dem Produktkonto 10010200.0500000180 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Der Buchwert des Grundstücks geht auf dem Produktkonto 10010200.0500000080 ab und wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

 

Das Grundstück Anna-Salzmann-Platz ist derzeit mit einem Buchwert in Höhe von 266.211,01 Euro in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

3.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

4.     Für den Fall einer Veräußerung des eingelegten Grundstücks wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

5.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

 

 

 

Begründung:

 

Das bestehende Erbbaurecht an dem Grundstück Änne-Salzmann-Platz 7 wurde mit der Vorgabe zur Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in Kombination mit voraussichtlich 7 Wohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen vergeben und soll auf Wunsch der Erbbauberechtigten aufgehoben werden.

 

Zwischen der Erbbauberechtigten und der GBO gab es in den letzten Monaten Abstimmungsgespräche hinsichtlich der eventuellen Übertragung des Erbbaurechts.  Aus finanziellen Gründen soll nun zunächst das Erbbaurecht aufgehoben und anschließend das städtische Grundstück in die Kapitalrücklage der GBO eingebracht werden. Die GBO wird das Grundstück entsprechend der bisherigen Planung und der vorliegenden Baugenehmigung bebauen. Ein Baubeginn ist spätestens 2025 vorgesehen.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.