Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0670Ausgegeben am 07.03.2024

Eing. Dat. 07.03.2024

 

 

 

 

 

Renaturierung des Hainbachs südlich der Stadthalle,

hier: Ergänzender Grundsatzbeschluss - Zustimmung zum Genehmigungsverfahren

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-086 (Dez. II, Amt 33) vom 06.03.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der vorgelegten Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Franke & Knittel mit Stand vom 02.02.2024 (Auslage) wird zugestimmt. Diese wird Grundlage beim Antrag auf Genehmigung der Maßnahme, die bei der Oberen Behörde beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt wird.

2.    Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 120.000,00 Euro Planungskosten und 600.000,00 Euro Baukosten (Netto).

3.    Die Maßnahme wird vom Land Hessen im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefördert. Die zu erwartende Förderquote liegt voraussichtlich bei mindestens 75 %.

 

4.    Die finanziellen Mittel werden auf dem Produktkonto 14010100.0952000033 - „Tiefbau“ in der Investitionsmaßnahme 1401010900331202 „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“, vorbehaltlich der Resteübertragung nach 2024, bereitgestellt. Die Vereinnahmung der voraussichtlichen Förderung erfolgt über das Produktkonto 14010100.3601000133 „Zuwendung Land Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ in o. g. Maßnahme.

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, das Genehmigungsverfahren bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen und alle weiteren dafür erforderlichen Schritte einzuleiten. Dazu gehört auch, die Fördergelder beim Land Hessen zu beantragen.

6.    Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird zu gegebener Zeit ein Projekt- und Vergabebeschluss erwirkt.

 

 

Begründung

 

Am 11. Februar 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung per Grundsatzbeschluss der Renaturierungsmaßnahme des Hainbachs südlich der Stadthalle zugestimmt (Grundsatzbeschluss 2016-21/DS-I(A)0928).

 

Für die Beantragung der Maßnahme wird die Stadtverordnetenversammlung frühzeitig vor Antragstellung umfassend eingebunden. Damit soll über den Maßnahmenstand informiert werden und sollen die gestiegenen Kosten transparent gemacht werden, um so eine politisch abgestimmte und legitimierte Grundlage für die anstehende Beantragung zu schaffen.

 

Mit der nun vorgelegten Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Franke & Knittel soll das Ziel erreicht werden, den Hainbach in einen ökologisch funktionsfähigen Zustand zurückzuführen. Dabei erhält das Gewässer die Möglichkeit zur eigendynamischen Entwicklung und zu natürlichen Überschwemmungen seiner Altarmwindungen. Insbesondere dient dies dem vorsorgenden Hochwasserschutz und der gesetzlichen Verpflichtung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), den Hainbach in einen möglichst naturnahen Zustand zu versetzen.

 

Die Renaturierung des Hainbachs wurde für das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ ausgewählt und erhält vom Land, neben der Unterstützungsleistung durch die Hessische Landgesellschaft (HLG), auch finanzielle Förderung im Rahmen der WRRL. Das Land Hessen stellt eine Förderung von 75 % - 95 % der Kosten der förderfähigen Maßnahmen in Aussicht. Alle Maßnahmen entsprechen den Planungszielen, sind aber nicht automatisch Teil der Förderziele des Landes, die sich hauptsächlich auf die Optimierung des Gewässerzustandes beziehen
(z. B. Informationstafeln für die Öffentlichkeit). Die Stadt Offenbach kann mit einer Förderung von mindestens 75 % der Gesamtkosten rechnen.

 

Die in der Planung von Franke & Knittel veranschlagte Kostenberechnung stellt eine Gesamtkostenschätzung dar. Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen insbesondere der stark gestiegenen Kosten im Baugewerbe und wegen gewässertechnischen Anforderungen erhöhen sich die Kosten gegenüber den im Grundsatzbeschluss avisierten Kosten.

 

Mit Einreichung der Planung bei der Oberen Wasserbehörde kann die Stadt Offenbach die Fördergelder beantragen. Sobald die Obere Wasserbehörde die vorgelegte Planung genehmigt hat, wird mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen. Ziel ist es – abhängig von der Dauer des Genehmigungsverfahrens – Anfang 2025 mit der Umsetzung zu beginnen.

 

Die Auslagen können zu den üblichen Zeiten im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und im Stadtverordnetenbüro eingesehen werden.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Auslagen:

Erläuterungsbericht

Lageplan

 

Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.