Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0671Ausgegeben am 07.03.2024

Eing. Dat. 07.03.2024

 

 

 

 

 

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-087 (Dez. II, Amt 33) vom 06.03.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes soll eine kommunale Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet bis zum 30.06.2026 erstellt werden. Es wird von der Möglichkeit, für gewisse Stadtteile eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen, abgesehen.
Als planungsverantwortliche Stelle wird das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz benannt.

 

2.    Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Offenbach AG und der Energienetze Offenbach GmbH sowie mit verschiedenen Fachämtern und weiteren städtischen Beteiligungen. Die notwenigen Ressourcen sollen dabei von allen Beteiligten bereitgestellt werden.  

 

3.    Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Auftragssumme von ca. 180.000,00 Euro aus. Die genaue Summe kann erst im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 14010100, Konto 6771000133 „Maßnahmen für den Klimaschutz“. Die Einholung von Angeboten geeigneter Anbieter soll zeitnah erfolgen. Es besteht die Möglichkeit einer anteiligen Kostenübernahme im Rahmen des Konnexitätsprinzips durch das Land Hessen.

 

4.    Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes soll für die Bestands- und Potenzialanalyse die Offenlegung der Ergebnisse von mindestens 30 Tagen mit der Möglichkeit der Stellungnahme für die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden erfolgen. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsvorgaben sollen zudem verschiedene Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Hierzu soll durch den externen Dienstleister ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept erstellt werden.  

 

5.    Für die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung soll eine befristete Personalstelle im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz geschaffen werden. Die Prüfung der Eingruppierung erfolgt bereits durch die Bewertungskommission. Die dafür vorgesehene Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 14010100.6200100011 „Entgelte der Arbeitnehmer/innen“. Hierfür wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 40.000,00 € eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2025 sind 80.000,00 € eingeplant.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Offenbach ist vom Land Hessen seit dem 29. November 2023 zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Aufgrund des inzwischen beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes auf Bundesebene wird das Land keine weiteren eigenen inhaltlichen Vorgaben für die Erstellung beschließen, sondern ein Ermächtigungsgesetz erlassen. Erst mit dem Ermächtigungsgesetz ist die Stadt Offenbach am Main formal zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet. Seitens des Magistrats wird es als zielführend angesehen, bereits heute die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes einzuhalten.   

 

Laut Wärmeplanungsgesetz sind die folgenden Elemente Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung:

·         Bestandsanalyse

·         Potenzialanalyse

·         Zielszenarien

·         Einteilung des Stadtgebietes in verschiedene Eignungsgebiete

·         Umsetzungskonzept.

 

Nach dem Gesetz stellt die kommunale Wärmeplanung eine unverbindliche Fachplanung dar. Sie ist jedoch ein zentrales Instrument für die Transformation der Energieversorgung und des Gebäudebestandes zur Erreichung der Klimaneutralität.

 

Das Wärmeplanungsgesetz ermöglicht den planungsverantwortlichen Stellen die Durchführung einer Eignungsprüfung zu Beginn der kommunalen Wärmeplanung.

Nach der Eignungsprüfung könnten nur für Gebiete, die als Wärmenetzvorranggebiet potentiell in Frage kommen, ausführlichere Untersuchungen wie Bestands- und Potenzialanalyse ausgeführt werden. Der Magistrat möchte aus Transparenz- und Gerechtigkeitsgründen alle Gebiete der Stadt gleichermaßen betrachten. Aus diesem Grund wird seitens der Stadt Offenbach am Main die Möglichkeit der verkürzten Wärmeplanung nicht wahrgenommen. 

 

Zu 2:

 

Da der Charakter der kommunalen Wärmeplanung nicht verbindlich ist, ist für eine effiziente und effektive Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung die Zusammenarbeit mit dem lokalen Energieversorger und Netzdienste von zentraler Bedeutung.

 

Zu 3:

 

Da die kommunale Wärmeplanung eine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, werden durch das Land Hessen Konnexitätszahlungen erfolgen. Die Mittel aus den Konnexitätszahlungen sollen für die Schaffung der befristeten Personalstelle unter Punkt 5 genutzt werden. Für die Beauftragung eines externen Dienstleisters sollen die Mittel aus dem oben genannten Konto erfolgen. Da die kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2026 erstellt sein muss, soll der externe Dienstleister bereits im Sommer dieses Jahres beauftragt werden. Deshalb wurde bereits im Vorfeld des Beschlusses ein Teilnahmewettbewerb gestartet, um für die Angebotsabgabe schon den Kreis geeigneter Bieter zu definieren. Durch die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs geht die Stadt Offenbach am Main noch keine rechtliche Verpflichtung ein. 

 

Zu 4:

 

Eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit wird zum einen zur Information über das Projekt Kommunale Wärmeplanung und zum anderen zur Schaffung von Transparenz und Akzeptanz als unerlässlich erachtet.

 

Zu 5:

 

Für den Haushalt 2024 wurde bereits ein DVPL-Antrag für eine befristete Fachreferentenstelle vorbehaltlich der Finanzierung genehmigt. Die Stelle soll durch die Mittel des Landes im Rahmen der Konnexitätszahlungen (siehe Punkt 3 der Begründung) und aus den Mitteln des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Produkt 14010100, Konto 6771000133 „Maßnahmen für den Klimaschutz“) finanziert werden. Hierbei wurde ein Beitrag von ca. 46.000,00 Euro pro Jahr durch das Land Hessen angenommen. Dieser genannte Beitrag beruht auf einem Entwurf einer Rechtsverordnung zum Hessischen Energiegesetz (HEG) und entspricht den Konnexitätszahlungen des Landes Baden-Württembergs für die kommunale Wärmeplanung.  Laut eines Schreibens des Land Hessens vom 30. Oktober 2023 sind die Mittel für die nach dem HEG verpflichteten Kommunen bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Offenbach am Main gehört zu verpflichteten Kommunen.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.