Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0672Ausgegeben am 07.03.2024

Eing. Dat. 07.03.2024

 

 

 

 

 

Einsatz Mittel der Fehlbelegungsabgabe für die Wohnumfeldverbesserung Kleewasem, 1. Bauabschnitt, Sanierung Spielplatz und Neubau Teilabschnitt Grünzug

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-096 /Dez. IV, Amt 60) vom 06.03.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Dem Einsatz der Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe für die Wohnumfeldverbesserung Kleewasem im Bauabschnitt 1, Sanierung des Spielplatzes und Neubau eines Teilabschnitts des Grünzugs, nach der vom Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 875.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt auf dem Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 100203100060120, PN 3010 zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2023 und früher:                           875.000,00 €
Gesamt:                                                                      875.000,00 €

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf dem Auszahlungskonto im Rahmen der Haushaltsplanung. Hierbei werden die zweckgebundenen Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe und die Darlehensrückflüsse der sozialen Mietwohnbauförderung berücksichtigt

 

3.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 59.720,76 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrags-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 39.390,69 auf 59.720,76 um insgesamt 20.330,07 € p. a.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Grundsatzbeschluss vom 02.02.2023,

Nr. 2021-26/DS-I(A)0436, dem Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe – Kleewasem / Otterfuhrstraße zur Verbesserung des Wohnumfelds zugestimmt. Die Wohnumfeldverbesserung soll in zwei Planungs- und Bauabschnitten realisiert werden.

 

Der Spielplatz und das umzugestaltende Teilstück des Grünzugs sind Teil der öffentlichen Grünflächen, die sich im Kern der Hochhaus-Bebauung Waldhofs befinden. Der Freiraum des Gebiets ist geprägt von großen Parkplatzflächen sowie Freiflächen mit geringer Nutzungs- und Aufenthaltsqualität. Das Wohnumfeld stammt überwiegend aus der Entstehungszeit der 1970er Jahre und bedarf der Aufwertung sowie Anpassung an heutige Gestaltungs- und Nutzungsanforderungen.

 

Der Spielplatz ist in die Jahre gekommen, die Ausstattung ist abgenutzt, die Zugänge sind nicht barrierefrei. Es gibt kaum noch Aufenthaltsqualität und wenig Spielwert. Eines der drei Spielgeräte musste aufgrund von Mängeln bereits im Jahr 2023 abgebaut werden. Bisher war der Spielplatz für die Altersgruppe von drei bis zehn Jahren geeignet.

 

Ziel für den Spielplatz ist es, das Spielangebot für Kinder von null bis zehn Jahren zu erweitern und die aktuell bestehenden Teilräume gestalterisch und funktional miteinander zu verbinden. Dabei ist die im Jahr 2019 ausgetauschte Netzpyramide zu integrieren.

 

Der vorliegende Entwurf sieht folgende Maßnahmen zur Aufwertung vor:

-     Erweiterung und barrierefreier Umbau der Zugänge bei Erhalt des Zauns

-     Erschließung des Spielplatzes und der Spielbereiche mit einem Weg

-     Seitlich des Wegs angeordnete Bänke mit Lehnen

-     Schaffung eines zentralen Sitzplatzes mit einer Bank-Tischkombination

-     Einbau von Spielgeräten für die Altersgruppe bis zehn Jahre unter Berücksichtigung inklusiver Elemente

-     Bodenmodellierung in Form eines kleinen Spielhügels

-     Neupflanzung von Blütensträuchern unter Erhaltung der Rahmenpflanzung aus Sträuchern und Bäumen

 

Der durch eine Spielstraße getrennte Grünzug besteht aus zwei Teilstücken, einer ungenutzten Wiesenfläche, die unregelmäßig gemäht wird, und einer deutlich kleineren Gehölzfläche, die räumlich trennend wirkt und eine schlechte Einsehbarkeit zur Folge hat.

 

Der Grünzug wird ökologisch aufgewertet und Nutzungsqualität geschaffen. Es entstehen auf der kleinen Gehölzfläche:

-     Eine Durchwegung mit seitlich angeordneten Bänken

-     Ein überdachter Treffpunkt mit einem Spieltisch

-     Qualitative, niedrige Bepflanzung mit Kleinsträuchern und Bodendeckern bei Erhalt der Bäume

 

Auf der Wiesenfläche entsteht ein grün geprägter Sportpark. Es werden folgende Elemente und Ausstattungen vorgesehen:

-     Wiesenmulden als Retentionsflächen für anfallende Niederschläge mit Abgrenzung zur nördlich angrenzenden Ausgleichsfläche

-     Rundweg mit Sitzbank und Pergola zur Beschattung

-     Sportstationen mit unterschiedlichen Geräten für Junge und Alte sowie Beschilderung mit Übungsanleitungen

-     Baumpflanzungen als Schattenspender

-     Einleitung Niederschläge von der Spielstraße

-     Erhalt bestehender Gehölzflächen und Neupflanzungen mit essbarem Fruchtbehang sowie eine Beschilderung zum Thema „Essbare Stadt“

-     Fahrradabstellplätze für Nutzerinnen und Nutzer von Spielplatz und Grünzug

 

Mit dem Rückbau und der Entsiegelung von Teilbereichen wird der Versiegelungsgrad durch die Maßnahme nur geringfügig erhöht. Zusätzlich soll anfallendes Regenwasser von versiegelten Bereichen in angrenzende Vegetationsflächen geleitet werden. Ein Teil der Straße „Kleewasem“ wird zukünftig in den Grünzug entwässert und das Wasser in Mulden mit einer maximalen Wassertiefe von 30 cm zurückgehalten. Anfallende Niederschläge verdunsten oder versickern, werden damit pflanzenverfügbar gemacht bzw. dienen durch die Verdunstung der Abkühlung. Die geplanten Bodenbeläge sind hell und werden in den begehbaren Abschnitten wegen der vorhandenen Wurzeln der Bestandsbäume luftdurchlässig und versickerungsfähig ausgeführt. Sie dienen der notwendigen Erschließung der Flächen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl.

 

Zahlreiche unterschiedliche Sitzmöglichkeiten, auch seniorengerechte Bänke, bieten die Möglichkeit, sich zu treffen oder auszuruhen. Ein im Beteiligungsprozess gewünschter Trinkbrunnen soll im zweiten Bauabschnitt auf dem Quartiersplatz umgesetzt werden. Ein Förderantrag wird zeitnah gestellt.

 

Partizipation

Zu Projektbeginn wurde eine umfangreiche Beteiligung im Quartier durchgeführt. Auch das Kinder- und Jugendparlament wurde im Planungsprozess intensiv beteiligt und sieht die vorliegende Planung positiv. Hinweise der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kinder sind größtenteils berücksichtigt worden, soweit die örtlichen Gegebenheiten (Platzangebot, Baumwurzeln) dies zugelassen haben.

 

Risikoabwägung

Im Bezug auf Kampfmittel ist die Fläche gemäß Abfrage beim RP Darmstadt ohne Verdachtsmoment.

 

Die Bodenuntersuchung hat keine Auffälligkeiten ergeben und der Bodenaushub wird zum Wiedereinbau bei Spielflächen verwendet.

 

Wegen verzögerter Materiallieferungen und Auslastung der Firmen sind Verzögerungen bei den geplanten zeitlichen Abläufen möglich.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten.

 

Untere Naturschutzbehörde

Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der UNB keine Bedenken. Die Verbesserung der Begrünung und Schaffung neuer Gehölzstrukturen wird begrüßt.

Hinweise sind in folgendem Umfang zu beachten:

-     Eventuell im Laufe der Umsetzung erforderlich werdende größere Schnittmaßnahmen oder Fällungen von nach Satzung geschützten Bäumen erfordern die Einholung einer Zustimmung gemäß Organisationsverfügung 149 („Schnittstellenvereinbarung“). Sollte dies Höhlenbäume betreffen, sind ggf. gutachterliche Maßnahmen zum Artenschutz erforderlich.

-     Im Anschluss an die westliche Fläche, die aus einer bestehenden Wiesenfläche hergestellt wird, befindet sich nördlich eine Ausgleichsfläche (zugehörig zum Bauvorhaben der Turnhalle an der südwestlich anschließenden Grundschule Bieber-Waldhof), die topografisch etwas tiefer liegt und in die auch entwässert werden soll. Hierbei handelt es sich um ein geschütztes Biotop (Erlensumpfwald / Erlenbruchwald). Da nun mit der Wohnumfeldverbesserung auf der angrenzenden Wiesenfläche zahlreiche Angebote zum Aufenthalt gemacht werden, wäre es wichtig, dass diese Ausgleichsfläche entweder baulich abgegrenzt wird (keine undurchlässige Einfriedung, aber ggf. eine durchlässige Abzäunung, z. B. Koppelzaun aus Halbrundhölzern) oder mit Pollern bzw. Beschilderung als nicht zu betretender Bereich gekennzeichnet wird. Dies hat neben dem Biotopschutz auch eine erhebliche Sicherheitswirkung, da es sich um unwegsames, jahreszeitlich bedingt auch überflutetes Gelände handelt und innerhalb des Biotops an den Gehölzen keine Verkehrssicherung betrieben wird (und auch aufgrund des Biotoptyps Erlenbruchwald, der einen natürlichen Anteil stehenden Totholzes aufweist, nicht betrieben werden darf. Verkehrssicherungsmaßnahmen werden daher nur entlang der Wege an den Rändern vorgenommen).

 

Untere Wasserbehörde

Hinweise sind in folgendem Umfang zu beachten:

-     Bei der geplanten Entwässerung der Spielstraße und der versiegelten Bereiche in die Vegetationsfläche (im Plan als Versickerungsmulde dargestellt) ist die Obere Wasserbehörde mit einzubeziehen. Gegebenenfalls wird eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

 

Für eine wassersensible Stadtentwicklung und den Erhalt von Versickerungsflächen ist die versiegelte Fläche zu minimieren. Es ist zu prüfen, ob die für notwendig befundenen befestigten Flächen in versickerungsfähiger Bauweise realisiert werden können

 

Altlasten / Bodenschutz

Hinweise sind in folgendem Umfang zu beachten:

-     Die geplante Nutzung der Gehölzfläche mit einer Durchwegung und überdachtem Treffpunkt (Flurstück 213/7) liegt in einem Bereich des Bebauungsplans Nummer 129 für das Wohngebiet Bieber Waldhof, welcher laut Planzeichnung für Vorgärten und private Grünflächen genutzt werden soll. Es ist zu prüfen, ob die Festsetzungen des Bebauungsplans der geplanten Nutzung und der damit ggf. verbundenen Versiegelung im Bereich der überdachten Sitzplätze entgegenstehen.

-     Es ist bereits jetzt bei der Planung der Bauarbeiten darauf zu achten, dass Bodenverdichtungen auf Grünflächen zu vermeiden sind.

-     Boden im Bereich der geplanten Freiflächen muss die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), Anlage 2, Tabelle 4, für Kinderspielflächen einhalten.

 

Es  ist zu beachten, dass seit 01.08.2023 die neue BBodSchV und die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten sind, welche neue und geänderte Regelungen aufweisen (z. B. hinsichtlich der Prüfwerte für Freiflächen oder Regelungen zur Auf-/Einbringung von Bodenmaterial und Recyclingmaterial auf und in den Boden).

 

Immissionsschutz

Hinweise sind in folgendem Umfang zu beachten:

-        Technische Spielgeräte sind schallgedämpft auszurüsten. Eventuelle Ballfangzäune aus Metall sind zu vermeiden. Ansonsten ist der Lärm, ausgehend von Kindern nach § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), privilegiert. Laut Absatz 1a sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

-        Während der Bauzeit ist zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 22 BImSchG auf die Unterbindung von Staubemissionen zu achten, für entsprechende Maßnahmen siehe TA Luft Ziffer 5.2.3. Es sind lärmarme Geräte (entsprechende der 32. BImSchV) einzusetzen. Die Geräuschemissionen dürfen als Immissionen 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme befindenden, am meisten schutzbedürftigen Daueraufenthaltsraums die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) laut

o   Ziffer 3.1.1 d) am Immissionsort Ottersfuhrstraße 12 von 55 dB (A) (tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr) und 40 dB (A) nachts zwischen 20 und 7 Uhr nicht überschreiten.

o   Ziffer 3.1.1 e) an den Immissionsorten Am Michelsee 36, 37 und 39 von 50 dB (A) (tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr) und 35 dB (A) nachts zwischen 20 und 7 Uhr nicht überschreiten.

 

Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn der nach Nummer 6 ermittelte Beurteilungspegel den Richtwert überschreitet. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte (Nummer 6.5) den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Soweit absehbar ist, dass die Immissionsrichtwerte überschritten werden, ist ein Lärmminderungskonzept nach der AVV Baulärm zu erstellen.

 

Klimaschutz / Energie

Der Klimawandel wird sich in der Stadt Offenbach neben einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur vor allem durch häufigere Extremereignisse wie Hitzetage, Trockenheit und Starkregen auswirken. Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche zusätzlich und verhindert, dass Niederschlagswasser versickert. Um diesem sogenannten Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken und um mögliche Schäden durch den Klimawandel zu minimieren, sind Maßnahmen auf Freiflächen zu empfehlen:

1.    Minimierung der versiegelten Fläche (hier Freiflächen) zur Minderung der Aufheizung sowie Erhalt von Versickerungsfläche.

2.    Ausführung notwendiger befestigter Flächen wie z. B. Wege und Stellplätze in offener, versickerungsfähiger Bauweise mit möglichst geringer Aufheizung.

3.    Anpflanzung von Bäumen insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 59.720,76 €.

 

Die Erhöhung der laufenden Unterhaltungskosten ergibt sich vor allem aus der Verbesserung des Spielangebots, der Ergänzung der Bewegungs- und Sitzangebote sowie der Grünaufwertung und Baumneupflanzungen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.