Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0721Ausgegeben am 20.06.2024
Eing. Dat. 20.06.2024
„Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestands und Neugestaltung Schulhof“, Friedensstraße 83, 63071 Offenbach a. M.
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss sowie Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-229 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.06.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestands und Neugestaltung Schulhof“ wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 29.100.000,00 € um 2.000.000,00 € auf nunmehr 31.100.000,00 €.
Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 03010100.0951000060, „Neubau GrS auf dem Gelände der IGS Lindenfeld (ehem. Bachschule) (OPG)", Investitionsnummer 0301010900601901, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2023 und früher: 12.242.265,00 €
Haushaltsmittel 2024: 4.761.750,00 €
Haushaltsmittel 2025: 5.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2026: 6.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2027: 3.095.985,00 €
Gesamt: 31.100.000,00 €
Die Anpassung der Gesamtkosten auf 31.100.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff.
2. Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 31.100.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln, es ist zugleich im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau vorgesehen, eine Anteilsfinanzierung (Zuschuss) in Höhe von 5.428.235,00 € bei der WIBank zu beantragen. Im Fall der Bewilligung ist die Finanzierung dann wie folgt anzupassen und vorzusehen:
Zuwendungsbetrag: 5.428.235,00 €
Kreditmarktmittel: 25.671.765,00 €
Gesamt: 31.100.000,00 €
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 4.439.304,59 € um 367.669,51 € auf insgesamt 4.806.974,10 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Budget des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für die zukünftigen Jahre von 761.064,59 € um 2.909,51 € auf 763.974,10 € p. a.
4. Die treuhänderische Abwicklung der Maßnahme wurde ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag bereits der OPG übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.
5. Der Anpassung der Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen sowie an den erweiterten Umfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I bis III wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.
Begründung:
1. Anlass
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Projekt- und Vergabebeschluss vom 11. November 2021 (Nr. 2021-26/DS-I-(A)0160/1) dem „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestandes und Neugestaltung Schulhof“ mit Gesamtkosten in Höhe von 29.100.000,00 € zugestimmt.
Das Projekt wird in zwei Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb (Bestandsgebäude) realisiert und befindet sich in der baulichen Umsetzung des ersten Bauabschnitts und Vorbereitung des zweiten Bauabschnitts.
Das Baumassevolumen für den ersten Bauabschnitt beträgt etwa 55 % und für den zweiten Bauabschnitt etwa 45 %.
Gemäß den Angaben der mit der Projektsteuerung sowie der treuhänderischen Abwicklung beauftragten Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) werden für den erfolgreichen Abschluss des Projekts nun zusätzliche Mittel in Höhe von 2.000.000,00 € benötigt.
2. Begründung des Bedarfs
2.1 Erhöhung der Marktpreise für bereits vergebene Bauleistungen
Mit der ab März 2020 bestehenden Corona-Pandemie und der durch den seit Februar 2022 andauernden Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise kommen zu der seit Jahren angespannten Marktlage im Baugewerbe erschwerende Bedingungen hinzu, welche zu einer ungewöhnlich hohen Baupreisentwicklung führten.
Angesichts dieser Entwicklungen hat die OPG das Vergabekonzept zur Kostenrisikominimierung angepasst und sämtliche Bauleistungen wurden und werden bauabschnittsweise vergeben.
Auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses wurde bereits ein Anteil von rund 95 % der Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) für den ersten Bauabschnitt öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Dabei handelt es sich um alle grundlegenden Leistungen mit Ausnahme kleinerer Gewerke wie Beschilderung, Schließanlage und Feuerlöscher sowie der Leistungen für die Freianlage. Für den zweiten Bauabschnitt sind bisher nur Vorleistungen erfolgt, wie die Baumfällarbeiten sowie die Abstimmung mit den fachlich Beteiligten und den Energieversorgern.
Im Zuge der Beschaffungsverfahren für den ersten Bauabschnitt mussten Leistungen laut OPG zu höheren Kosten beauftragt werden als geplant. Die wertungsfähigen Angebote für die bisher beauftragten Leistungen lagen insgesamt rund 1.430.000,00 € über der Kostenberechnung.
Um das Projekt nicht zu verzögern oder zu beenden, wurden diese Kosten zum Teil aus der Reserve für Preissteigerung (rund 620.000,00 €) und zum Teil über das noch nicht verausgabte Budget für noch auszuschreibende Leistungen (rund
810.000,00 €) gedeckt.
2.2 Erweiterung der Projektinhalte aus Erkenntnissen nach Projekt- und Vergabebeschluss (unvermeidliche Leistungen)
Bei der bisherigen baulichen Umsetzung hat sich die Notwendigkeit für zusätzliche Bauleistungen ergeben, welche zum Zeitpunkt des Projekt- und Vergabebeschlusses nicht vorhersehbar waren.
2.2.1 Eingriffe in den Bestand sowie zusätzliche Erd- und Entsorgungsarbeiten
Zur Umsetzung des Projektziels mussten umfangreiche Eingriffe in den Bestand durchgeführt werden, die im Einzelnen nicht vorherzusehen waren. Insbesondere die sehr komplexen und teils sehr kleinteiligen Arbeiten im Bereich der Gründung des Bestandsgebäudes, der Rückbau und die Neuverlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Sanierung der Drainage, Herstellung der Entwässerung der Lichtschächte, als auch Maßnahmen zum Erhalt des laufenden Schulbetriebs führten zu erheblichen Zusatzleistungen und -kosten. Zusätzliche Aufwände gegenüber dem Projekt und Vergabebeschluss ergaben sich auch durch Mehraufwände bei den Erdarbeiten aufgrund von überraschenden Leitungs- sowie Fundamentrestfunden und wechselnden Bodenverhältnissen.
Unvollständige oder abweichende Bestandsunterlagen erschwerten die Arbeiten.
Hinzu kamen Mehrkosten für die Abfallentsorgung durch die Mehrung des Erdaushubs sowie geänderte Anforderungen nach dem Projekt- und Vergabebeschluss aus der Baugenehmigung, u. a. die Vergrößerung des Staukanals.
2.2.2 Zusatzaufwand für Einrichtung von Baustellenmaßnahmen und Sicherheitsdienst
Nach Beginn der Bauarbeiten haben sich nicht vorhersehbare Zusatzaufwände und
-kosten für die Errichtung von Baustellenmaßnahmen ergeben. Dabei handelte es sich z. B. um die Herstellung und Anmietung von Andienungsflächen, die Beauftragung einer Verkehrszeichenplanung, Kosten für die Miete von Verkehrszeichen, das Herstellen eines Fußgängerüberwegs, die Umverlegung von Straßenbeleuchtung und das Stellen von zentralen Pausencontainern aufgrund der beengten Baustellensituation, die das Stellen eigener Container durch die Baufirmen nicht zuließ.
Aufgrund einer auffällig hohen Anzahl von Einbrüchen in die Baustelle und zum Absichern gegen Vandalismusschäden musste ein Sicherheitsdienst mit entsprechenden Mehrkosten beauftragt werden.
2.2.3 Ergänzung von Datentechnik
Die zum Projekt- und Vergabebeschluss eingereichten Planungs- und Kostendaten sahen versehentlich keine Position für Lieferung und Einbau von aktiven Komponenten, wie Switche und Access-Points, vor. Die Planung und Ausschreibung ist bereits erfolgt.
2.2.4 Honorare aus Erhöhungen bereits entstandener sowie vorgesehener zusätzlicher Projektinhalte
Entsprechend den erweiterten Projektinhalten, der Erhöhung der Komplexität der Bauaufgabe sowie der Aufteilung der Ausschreibung und Vergabe auf zwei Bauabschnitte zur Kostenrisikominimierung entstehen begründete Mehransprüche bei den Baunebenkosten für die Bearbeitung durch die Architektur- und Ingenieurbüros sowie Beratende. Enthalten sind auch Umplanungsleistungen aufgrund der Entscheidung für dezentrale Lüftungsgeräte in den Unterrichtsräumen zur Verbesserung der Raumlufthygiene, Nachtauskühlung und zur Vermeidung von Lärmeintrag bei Fensterlüftung. Die bereits in großen Teilen fertiggestellte Planung musste nach Projekt- und Vergabebeschluss überarbeitet werden.
2.3 Risikoanpassung für Baupreisindex und Unvorhergesehenes
2.3.1 Anpassung Baupreisindex
In der Kostenberechnung mit Stand 07/2021 für den Projekt- und Vergabebeschluss wurden die Baupreise in den Kostengruppen 200 bis 600 bis zur Auftragsvergabe (in zwei Bauabschnitten) um einen Preissteigerungsindex von 1 % pro Quartal erhöht. Dies entspricht einer Risikoreserve für Preissteigerungen für den ersten Bauabschnitt in Höhe von 620.000,00 € und für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von 1.280.000,00 € (Gesamtprojekt 1.900.000,00 €) inklusive Bestand. Die Risikorückstellung für den ersten Bauabschnitt ist in voller Höhe verbraucht worden. Somit verbleibt gemäß Empfehlung der OPG die im Projekt- und Vergabebeschluss für den zweiten Bauabschnitt bereits vorgesehene Reserve für Preissteigerungen in Höhe von 1.280.000,00 €. Eine Erhöhung der Reserve ist laut OPG nicht erforderlich, da Leistungen mit den höchsten Risikofaktoren wie Hausanschlüsse inklusive Trafo für den Neubau und die Leitungsanbindung an den Bestand bereits im Rahmen des ersten Bauabschnitts hergestellt wurden.
2.3.2 Anpassung Unvorhergesehenes
Der Projekt- und Vergabebeschluss vom 11.11.2021 sah 10 % (rund 2.600.000,00 €) für Unvorhergesehenes im Bauablauf für den Neubau und zusätzlich noch einmal 120.000,00 € für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bestand vor. Laut OPG sind davon bereits rund 1.408.000,00 € (ca. 52 %) für den ersten Bauabschnitt verbraucht worden. Der Ansatz für Unvorhergesehenes für den zweiten Bauabschnitt soll gemäß Empfehlung der OPG mit rund 1.300.000,00 € beibehalten werden. Das Unvorhergesehene sichert kostenmäßig Risiken und Notwendigkeiten ab, die nicht genau absehbar sind, jedoch erfahrungsgemäß in der Restbauzeit eintreten können.
2.4 Erweiterung der Projektinhalte inklusive Honorare
2.4.1 Ergänzung einer Photovoltaikanlage und einer Zisterne
Der Projekt- und Vergabebeschluss vom 11.11.2021 (2021-26/DS-I-(A)0160/1) wurde durch die Stadtverordnetenversammlung um Punkt 7 und 8 ergänzt. Es wurde beschlossen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus und einen Regenwassersammler zur Pflanzenbewässerung (Zisterne) im Rahmen der Neubaumaßnahme herzustellen. Die Beschlusssumme wurde zum Beschlusszeitpunkt nicht um die erforderlichen finanziellen Aufwendungen erhöht.
Die Photovoltaikanlage wurde im Rahmen des ersten Bauabschnitts auf dem Dach des Neubaus mit einer Leistung von rund 45 kWp hergestellt. Somit wird das Gebäude den verbesserten Standard eines „Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 40 EE)“ statt des geplanten „Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 55 EE)“ erfüllen.
Die Zisterne kann – anders als zunächst angenommen – unterirdisch umgesetzt werden. Dadurch ist sie weniger wartungsanfällig und verbraucht keine Schulhoffläche. Die Speisung der Zisterne mit Niederschlagswasser wird vom Dach eines Lagerneubaus erfolgen, das ursprünglich als Gründach umgesetzt werden sollte. Die Zisterne hat ein Fassungsvermögen von 6.000 l und wird im Rahmen des zweiten Bauabschnitts errichtet. Die Mehrkosten für Planung und Umsetzung der Photovoltaikanlage und Zisterne sind Teil des zu beschließenden neuen Projektbudgets.
2.4.2 Ergänzung Trinkwasserspender mit Sprudelfunktion
Der Projekt- und Vergabebeschluss vom 11.11.2021 sah einen leitungsgebundenen Trinkbrunnen vor, für dessen Betrieb die Trinkwasserverordnung gilt. Der Beschluss 2021-26/DS-I(A)0202 der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 „Schulbaurichtlinien für Offenbach“ sieht vor, in Schulmensen künftig Wasserspender mit gesprudeltem Trinkwasser vorzusehen. Nachbehandeltes Wasser unterliegt den strengeren Auflagen gemäß Lebensmittelrecht. Aus diesem Grund wird ein separater Trinkwasserspender mit Filter und CO²-Zusatz notwendig, der von einem zertifizierten Fachunternehmen zu installieren und entsprechend der Vorgaben zu betreiben ist. Die Umplanung zur Vorrüstung der Wasser- und Elektroleitungen sowie die Anpassung des Aufstellorts in der Mensa ist erfolgt und wird im zweiten Bauabschnitt umgesetzt. Die aus den Änderungen resultierenden Mehrkosten als auch die Kosten für das Gerät (zwei Zapfstellen) sind in das zu beschließende Projektbudget aufgenommen worden.
2.4.3 Erhöhung der Energieeffizienzklasse / Förderung nach BEG
Gemäß Projekt- und Vergabebeschluss vom 11.11.2021 sollte der geplante Neubau den energetischen Standard eines „Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 55 EE)“ nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ erreichen. Aufgrund mehrerer Förderstopps sowie Modifizierungen der Förderprogramme und -bedingungen durch die Bundesregierung mussten Umplanungen erfolgen, um die Kriterien des höheren Standards für das „Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse (EG 40 NH)“ zu erfüllen und damit den Zuschuss erreichen zu können. Die Prüfung durch den Auditor ergab, dass die erhöhten Anforderungen mit dem bereits erreichten Planungs- bzw. Bautenstand anders als erwartet nicht mehr erfüllt werden konnten. Die aus der Förderbegleitung und den planerischen Aufwendungen resultierenden Mehrkosten sind im zu beschließenden Projektbudget enthalten. Weitere Informationen zur vorgesehenen Förderung werden unter „Förderung“ dargestellt.
2.4.4 Umsetzung Schwammstadtkonzept
Auf Basis des in gleicher Sitzung am 11.11.2021 verabschiedeten Stadtverordnetenbeschlusses DS I (A) 0163/2 „Umsetzung des Schwammstadtkonzepts als Teil der Katastrophenvorsorge“ wurden nach Projekt- und Vergabebeschluss zum „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestands und Neugestaltung Schulhof“ unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde vier Baumstandorte ausgewählt, deren Baumgruben entsprechend des Stockholmer Konzepts umgeplant werden konnten. Dadurch profitieren die neu anzupflanzenden Bäume von der direkten Zuleitung und Speicherung des bei Niederschlag anfallenden Oberflächenwassers. Die Kosten für die erfolgte Planung und die anstehende Umsetzung sind in dem zu beschließenden Projektbudget enthalten. Die Vergabe für den ersten Bauabschnitt ist bereits erfolgt.
2.4.5 Feuchteschutz Bestandsgebäude
Wie im Projekt- und Vergabebeschluss vom 11.11.2021 auf Basis des Stadtverordnetenbeschlusses Nr. 2021-26/DS-I(A)0537 vom 20.07.2023 „Entsiegelung von Schulhof- und Kitaaußenflächen“ beschlossen, werden die dunklen vollversiegelten Asphaltflächen der Schulhöfe an der IGS Lindenfeld durch einen hellen Pflasterbelag mit versickerungsfähigen Fugen ersetzt. Der Versiegelungsgrad der Grundstücksfläche verringert sich dadurch deutlich.
Im Zuge der Planung stellte sich heraus, dass der Feuchteschutz des Bestandsgebäudes unbedingt verbessert werden muss. Hierzu werden im Rahmen der Freianlagenarbeiten rund um das Bestandsgebäude Sperrschichten aus Ton (Bentonit) eingebaut, um das einsickernde Oberflächenwasser vom Gebäude fern zu halten. Durch die dafür notwendigen Erdarbeiten musste mehr schadstoffbelasteter Bodenaushub als geplant entsorgt werden, was zusammen mit dem zusätzlichen Feuchteschutz zu Mehrkosten bei erfolgter Planung und anstehender Ausführung führt. Die Kosten sind in die neue Beschlusssumme eingeflossen.
2.4.6 Maßnahmen zum Vogelschutz
Im Projekt- und Vergabebeschluss vom 11.11.2021 sind keine Maßnahmen zum gesetzlich vorgeschriebenen Vogelschlagschutz an Glasflächen eingeplant. Nach Projektbeschluss wurden die Vorgaben unter Einbeziehung des Amts für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie dem beauftragten Artenschutzgutachter festgelegt und bereits in Form von reflexionsarmem Glas im Rahmen des ersten Bauabschnitts umgesetzt.
Mit der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG) im Juni 2023 sind die Vorgaben für Vogelschlagschutz verschärft worden. Bei zusammenhängenden Glasflächen ist nun bereits ab 20 m² ein wirksamer Schutz gegen Vogelschlag mittels geprüfter Vogelschutzmarkierungen (hochwirksame Muster) vorzusehen. Bereits genehmigte Projekte sind zwar von der Gesetzesänderung ausgeschlossen, jedoch besteht eine Nachrüstpflicht ab dem Jahr 2030. Es wird daher empfohlen, die Markierungen im Rahmen des Neubaus anzubringen. Die Kosten sind Teil des zu beschließenden neuen Projektbudgets.
2.4.7 Erweiterung des Umfangs der Ausstattung
Während der vertiefenden Projektbearbeitung nach Projekt- und Vergabebeschluss haben sich die Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes an Monitore zum Anzeigen von Stundenplänen geändert. Aufgrund der einzuhaltenden Brandschutzanforderungen können keine handelsüblichen Anzeigedisplays aus dem Bestand des Stadtschulamts verwendet werden, sondern es sind zwei zusätzliche Monitore bereit zu stellen. Die für Planung und Umsetzung erforderlichen Mehrkosten sind in das zu beschließende neue Projektbudget eingeflossen.
3. Kostenänderung
Beschlusssumme bisher: 29.100.000,00 €
Preissteigerung bereits vergebene Aufträge: + 1.430.000,00 €
Mehrkosten PV-Anlage und Zisterne: + 326.000,00 €
Mehrkosten Trinkwasserspender mit Nachbereitung (CO²): + 13.000,00 €
Mehrkosten Energieeffizienzklasse 40 statt 55: + 133.000,00 €
Mehrkosten Schwammstadt und Feuchteschutz Bestand: + 100.000,00 €
Mehrkosten Vogelschlagschutz: + 172.000,00 €
Mehrkosten zwei Anzeigedisplays Stadtschulamt: + 29.000,00 €
Mehrkosten sonstige zusätzliche Projektinhalte und
Honorare: + 1.808.000,00 €
Ausgaben Reserve Preissteigerung 1. BA: - 624.000,00 €
Ausgaben Reserve Unvorhergesehenes 1. BA: - 1.408.000,00 €
Rundung: + 21.000,00 €
Beschlusssumme neu: 31.100.000,00 €
Im Erläuterungsbericht, Kostendaten und Kostenprognose der OPG, werden die Mehrungen und Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert.
4. Aktueller Ausführungsstand und Terminplanung
Der Fertigstellungstermin des ersten Bauabschnitts wird sich aufgrund der Erhöhung der Komplexität der Bauaufgabe und durch die beschriebenen notwendigen Umplanungen im Vergleich zur Planung zum Zeitpunkt des Projekt- und Vergabebeschlusses um etwa zwei Monate verzögern, der geplante Fertigstellungstermin des zweiten Bauabschnitts um etwa sechs Monate:
- Fällarbeiten zweiter Bauabschnitt: erledigt
- Fertigstellung erster Bauabschnitt und
Übergabe an Nutzende: voraussichtlich Oktober 2024
- Vorbereitung zweiter Bauabschnitt
(u. a. Abbruch Kita 1): voraussichtlich November 2024
- Baubeginn zweiter Bauabschnitt (Tiefbau): Januar 2025
- Fertigstellung zweiter Bauabschnitt und
Übergabe an Nutzende: voraussichtlich Februar 2027
5. Einsparpotenzial
Aufgrund der bereits in der Planung zum Projekt- und Vergabebeschluss sparsam gesetzten Standards ergeben sich keine Einsparmöglichkeiten. Lediglich im Eingangsbereich und Haupttreppenhaus konnte der geplante Betonwerkstein durch einen robusten, hochwertigen Fliesenbelag ersetzt und konnten damit rund 65.000,00 € eingespart werden.
6. Förderung
Gemäß Projekt- und Vergabebeschluss sollte der geplante Neubau den energetischen Standard eines „Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 55 EE)“ nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ für Nichtwohngebäude (NWG) erreichen und ein Zuschuss in Höhe von bis zu 15 % der förderfähigen Herstellungskosten (Kostengruppen 300 und 400) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Das Förderprogramm wurde am 31.01.2021 noch vor Antragstellung von der Bundesregierung kurzfristig eingestellt.
Da die Förderung des „Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 40 EE)“ nach BEG weiterhin möglich war, ist eine Umplanung des Projekts erfolgt, um den höheren Anforderungen gerecht zu werden. Mit Wirkung zum 24.01.2022 ist auch dieses Förderprogramm von der Bundesregierung beendet worden.
Am 07.02.2022 sind erste Eckpunkte bezüglich der Neuauflage des Förderprogramms bekannt geworden: Die Förderung des Effizienzgebäudes 40 war nur noch in Kombination mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) möglich und die Fördersätze wurden um die Hälfte abgesenkt. Zum April 2022 wurde auch die „EE-Klasse“ aus der Förderung gestrichen. Die Antragsstellung für das neue Förderprogramm war ab dem 20.04.2022 möglich und es wurde am 21.04.2022 ein Zuschuss in Höhe von 1.050.000,00 € aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Nichtwohngebäude – (BEG)“ bei der KfW für ein „Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse (EG 40 NH)“ beantragt. Mit Schreiben der KfW vom 21.07.2022 wurde die Zusage erteilt. Das Programm „EG 40 NH“ ermöglichte eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung, dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Die Prüfung der erhöhten Anforderungen für QNG durch einen Auditor ergab, anders als im so genannten Quickcheck nachgewiesen und erwartet, dass die Kriterien mit der vorliegenden Planung nicht erfüllt werden konnten. Selbst durch eine Umplanung mit entsprechender Kostenerhöhung ließen sich die Anforderungen nicht mehr erreichen, da der Bau zu dem Zeitpunkt bereits zu weit vorangeschritten war.
Am 27.07.2021 wurde ein Antrag auf Förderung der dezentralen Lüftungsgeräte nach der „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 500.000,00 € (für beide Bauabschnitte) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Mit Schreiben des BAFA vom 09.08.2021 wurde die Zusage erteilt.
Das Förderprogramm war zunächst bis zum 31.12.2021 befristet, der Bewilligungszeitraum konnte aber für die Maßnahme „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestands und Neugestaltung Schulhof“ bis zum 09.06.2024 (Anlagen betriebsbereit) verlängert werden. Eine nochmalige Verlängerung gilt nach Aussage des BAFA als unwahrscheinlich und es ist somit davon auszugehen, dass auch der Teil der Förderung für den ersten Bauabschnitt, dessen Fertigstellung für Oktober 2024 geplant ist, verfallen wird. Es ist nun geplant, den Neubau durch das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ des Bundes anteilsfinanzieren zu lassen und den Antrag auf „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ zurückzuziehen. Grund ist die nicht wahrscheinliche Fristeinhaltung und das Doppelförderverbot.
Maßnahmen können nach dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ mit bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, wenn sie nicht vor dem 12. Oktober 2021 begonnen wurden, die Förderung bis zum 31. Dezember 2024 beantragt wird und die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden. Der Stadt Offenbach wurde ein Kontingent in Höhe von 5.428.235,00 € zugewiesen. Es soll in voller Höhe für die Maßnahme „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld, Sanierungsmaßnahmen des Bestands und Neugestaltung Schulhof“ verwendet werden.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 4.806.974,10 €.
Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 29.100.000,00 € erhöhen sich somit auf 31.100.000,00 €.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: neue Baugebiete.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlagen:
1. Auszug aus der Stadtkarte
2. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.