Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0732Ausgegeben am 18.07.2024
Eing. Dat. 18.07.2024
Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebs zum 31.12.2023, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-267 (Dez. III, ESO) vom 17.07.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2023 (Anlage) wird festgestellt.
2. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Gewinn des Geschäftsjahres in Höhe von
1.961.271,50 € wie folgt zu verwenden:
A) die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € zuzüglich einer Entnahme aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD" in Höhe von 73.312,40 €, somit in Summe 510.000 €, auszuschütten.
B) der darüber hinaus gehende Gewinn des Jahres in Höhe von 1.451.271,50 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD" und „Krematorium" der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1.:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2023 erstellt. Dieser wurde von der Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Stuttgart geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Zu 2.
a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals des hoheitlichen Bereichs, wie auch in der Vergangenheit, mit 4% bezogen auf das Stammkapital (10.917.189,80 €), somit in Höhe von 436.687,60 €, festzusetzen.
b) Mit der Stadt Offenbach ist vereinbart, dass aus dem ESO Eigenbetrieb in Summe 510.000 €/a im städtischen Haushalt zu berücksichtigen sind. Somit wird vorgeschlagen, über die 436.687,60 € aus der Eigenkapitalverzinsung hinaus, zusätzlich 73.312,40 € aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ auszuschütten.
c) Der Jahresgewinn 2023 des ESO Eigenbetriebs wird vom Wirtschaftsprüfer Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Stuttgart mit 1.961.271,50 € ausgewiesen. Berücksichtigt sind hierbei die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie der diesbezügliche Solidaritätszuschlag. Da die Kapitalertragsteuern aus den Betrieben gewerblicher Art „DSD“ und „Krematorium“ erst nachgelagert festgesetzt und fällig werden, sind diese Steuern in Höhe von zusammen < 150 T€ noch nicht enthalten und daher bei Fälligkeit noch abzuziehen.
Zu 3.
Unter Bezug auf die §§ 112 - 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Anlagen:
Jahresabschluss
Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.