Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0735Ausgegeben am 15.08.2024

Eing. Dat. 08.08.2024

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Auf der Rosenhöhe 29 / Am Waldschwimmbad 6

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-278 (Dez. I, Amt 80) vom 07.08.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.03.2043 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Auf der Rosenhöhe 29 / Am Waldschwimmbad 6 = 15.510 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der aktuelle Erbbauzins beträgt 0,67 EUR/m² und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt. Der Anpassungszeitraum wird von derzeit 10 Jahre auf 5 Jahre herabgesetzt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Auf der Rosenhöhe 29 / Am Waldschwimmbad 6 wurde am 15.07.2024 an die Sport und Freizeit GmbH Offenbach verkauft; es läuft am 31.03.2043 ab. Die Erwerberin hat die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Voraussetzung für die Förderung des Schwimmbadbetriebes durch das Land Hessen ist eine Erbbaurechtslaufzeit von mindestens 25 Jahre.

 

Die Anpassungszeitraum des aktuellen Erbbauzinses in Höhe von 0,67 EUR m² = 10.391,70 EUR/Jahr wird von 10 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.03.2043 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

 

Es handelt sich um ein Erbbaurecht ohne Kaufklausel.

Anlagen:

Plan

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.