Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0739Ausgegeben am 15.08.2024
Eing. Dat. 14.08.2024
Ertragspotentiale nutzen: Einführung einer Übernachtungssteuer oder einer Tourismusabgabe für Offenbach
Antrag FREIE WÄHLER vom 12.08.2024
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten
1. inwiefern Interesse der Gemeinden des Landkreises Offenbach an einer gemeinsamen Initiative für die Einführung einer „Übernachtungssteuer“ oder einer „Tourismusabgabe“ auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in den Gemeindegebieten der Stadt und des Landkreises Offenbach auf berufliche und private veranlasste Übernachtungen besteht.
2. inwiefern die Realisierung der Einführung einer „Übernachtungssteuer“ oder einer „Tourismusabgabe“ auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben durchgeführt werden kann.
3. inwieweit und in welcher Höhe und Art der Erhebungsmaßstab der „Übernachtungssteuer“ oder einer „Tourismusabgabe“ veranschlagt werden kann, um den Tourismusbetrieb der Beherbergungsbetriebe weiter zu fördern.
4. inwieweit, privat geführte entgeltliche, Übernachtungsmöglichkeiten wie Ferienwohnungen von dieser Übernachtungssteuer bzw. einer Tourismusabgabe einbezogen werden und gesetzt dem Fall, dass dies nicht zutrifft, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine Einbeziehung dieser zu ermöglichen.
5. sollte seitens des Kreises Offenbach bzw. der Kreis-Kommunen kein Interesse an einer Einführung einer „Übernachtungssteuer“ bzw. einer „Tourismusabgabe“ bestehen, ist zu prüfen, wie und ob die Stadt Offenbach die Einführung eigenständig durchführen kann.
Begründung:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde am 22.03.2022 die Grundgesetzvereinbarkeit der örtlichen Übernachtungssteuer bestätigt. Die Thematik war bereits 2011 unter dem Terminus der „Kulturförderabgabe“ und 2022, als Übernachtungssteuer, Thema der Stadtverordnetenversammlung, welche jedoch nach damaliger Faktenlage nach dem Prüfungsbericht des Magistrats nicht weiterverfolgt wurde. (https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&aktiv=doc&aktiv=doc&docid=2011-0027719&year=2011&view=).
In den Begründungen des damaligen Magistrats und der aktuellen Koalition wurde die drohende singuläre Besteuerung der Offenbacher Beherbergungsbetriebe als
eine wirtschaftliche Sonderbelastung und potenzielle Gefährdung des Betriebs aufgeführt.
Durch die Einführung der Frankfurter Tourismusabgabe von 2€ je privater Übernachtung und dem geforderten Punkt einer gemeinsamen Initiative des Kreises und der Stadt Offenbach ist das Argument der singulären Besteuerung obsolet.
Durch den Widerspruch der Bundesverfassungsrichter gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, dass keine Trennung bei Einzug der Bettensteuer von Dienst- oder Tourismusreisen notwendig sei, befürworten wir die vollständige Einbeziehung von beruflichen wie privaten Übernachtungen in Offenbacher Beherbergungsbetrieben. Die gesamtheitliche Erhebung ist, insbesondere durch die markante Rolle der Offenbacher Messe, mit der Internationalen Lederwarenmesse, sowie durch die geografische Nähe zur Frankfurter Messe, mit rund 5,9 Millionen Besuchern, sinnvoll, um dem erhöhten beruflichen Übernachtungsinteresse zu entsprechen.
Offenbach verzeichnete in präpandemischen Zeiten wie 2019 rund eine halbe Million (genau 533.522 Übernachtungen) privater und geschäftlicher Übernachtungen. Der Einbruch der Übernachtung durch die Coronapandemie wird sukzessive aufgeholt. So verzeichnete die Stadt Offenbach im vergangenen Jahr 29 Prozent mehr Übernachtungsgäste als im Vorjahr, das größte Plus hessenweit, sowie im März 2024 11 Prozent mehr Übernachtungen als im Vorjahresmonat (insgesamt rund 50.000 Übernachtungen im März 2024). Dies vermeldete das Hessische Statistische Landesamt.
Bei einer ähnlichen Veranschlagung der Übernachtungssteuer, wie in Frankfurt am Main, würde aus der Einführung einer Übernachtungssteuer (gemessen zur besseren Vergleichbarkeit an den Zahlen von 2019) eine Steuermehreinnahme von 1.067.044€ resultieren.
Diese Steuermehreinnahmen könnten vordergründig zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung dienen und damit indirekt auch der Tourismusförderung. Zu überlegen und abzuwägen ist hierbei selbstverständlich, ob eine Übernachtungssteuer (Einnahmen zweckungebunden) oder eine Tourismusabgabe (Einnahmen zweckgebunden) erhoben werden sollte sowie ob eine pauschale oder eine prozentuale Abgabe Sinn macht.
Die Stadt Offenbach ist aufgrund der Haushaltslage zudem darauf angewiesen alle Ertragspotentiale zur Verringerung des Haushaltsdefizites auszuschöpfen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.